Wie verhält es sich in diesem Fall ?
Die Frau trennt sich vom Ehemann im November 2005 und zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus. Es gibt keine gemeinsamen Kinder.
Dabei wurden die Sachgüter nach Vereinbarung untereinander aufgeteilt.
Des weiteren wurde mündlich vereinbart, dass gegenseitig keine weiteren Ansprüche erhoben werden. Es wäre daher möglich gewesen, eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen über einen Notar durchzuführen.
Im Juni 2006 hat die Frau es sich anders überlegt und meldet doch Unterhaltsansprüche an. Der Mann erklärt sich damit nicht einverstanden. Die Frau geht zum Anwalt und reicht die Scheidung und die Unterhaltsklage ein. Sie will jedoch noch vor Ende des Jahres nach Russland auswandern. (Russland-deutsche)Der Mann stimmte zu, den Trennungszeitpunkt nach Vereinbarung vor Gericht vorzudatieren.
Der Mann ist selbständig im Einzelhandel seit Mai 2006. Ausserdem bezieht er 600.- Euro Förderung durch Ich-AG. Zuvor war er Angestellter mit einem Bruttolohn von 800.- Euro.
Die Frau befand sich zum Trennungszeitpunkt in der schulischen Ausbildung zum Fachabitur und bezog BaFög.
Nun meine Frage: Wie ist hier die Rechtslage ? Braucht der Mann einen Anwalt ? Mit welchen Kosten muss ca. gerechnet werden ?
Bin sehr dankbar für jede hilfreiche Antwort !
Wie verhält es sich in diesem Fall ?
Die Frau trennt sich vom Ehemann im November 2005 und zieht
aus der gemeinsamen Wohnung aus. Es gibt keine gemeinsamen
Kinder.
Dabei wurden die Sachgüter nach Vereinbarung untereinander
aufgeteilt.
Des weiteren wurde mündlich vereinbart, dass gegenseitig keine
weiteren Ansprüche erhoben werden. Es wäre daher möglich
gewesen, eine Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen über
einen Notar durchzuführen.
Im Juni 2006 hat die Frau es sich anders überlegt und meldet
doch Unterhaltsansprüche an. Der Mann erklärt sich damit nicht
einverstanden. Die Frau geht zum Anwalt und reicht die
Scheidung und die Unterhaltsklage ein. Sie will jedoch noch
vor Ende des Jahres nach Russland auswandern.
(Russland-deutsche)Der Mann stimmte zu, den Trennungszeitpunkt
nach Vereinbarung vor Gericht vorzudatieren.
Der Mann ist selbständig im Einzelhandel seit Mai 2006.
Ausserdem bezieht er 600.- Euro Förderung durch Ich-AG. Zuvor
war er Angestellter mit einem Bruttolohn von 800.- Euro.
Die Frau befand sich zum Trennungszeitpunkt in der schulischen
Ausbildung zum Fachabitur und bezog BaFög.
Nun meine Frage: Wie ist hier die Rechtslage ? Braucht der
Mann einen Anwalt ? Mit welchen Kosten muss ca. gerechnet
werden ?
Nachtrag: Die Ehe wurde im April 2001 geschlossen.
Bin sehr dankbar für jede hilfreiche Antwort !
Hallo Dirk,
bei der finanziellen Lage wird kaum etwas dabei rausspringen. Besorg dir einen Beratungshilfeschein und lass dich von einem Anwalt richtig beraten.
Schätze mal, es gibt bei dir nichts zu holen und sie muss selber für sich sorgen. Evtl gibt es Rentenansprüche zu teilen, aber auch die eher nicht.
Gruß
Peter
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