Scheidungsrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Kurze Information als Hintergrund zu meinen Fragen. Nach langjähriger Ehe mit einem freischaffenden Rechtsanwalt, ließ ich mich im Jahre 2008 scheiden. Während der gesamten Ehezeit war ich, trotz der drei gemeinschaftlichen Kinder, die ich alleine versorgte, gezwungen zu arbeiten. Zum einen, weil er mich mit Gewalt dazu zwang, mir das Kindergeld vorenthielt und mich mit ca. 50 € Haushaltsgeld pro Woche abspeiste, was kaum ausreicht, um eine 5köpfige Familie zu ernähren. Durch meine kontinuierliche Berufstätigkeit erwarb ich Rentenanwartschaften. Allerdings musste ich, um die Kinder versorgen zu können meinen gut bezahlten Job als Pflegedienstleitung aufgeben, was eine erhebliche Einbuße bei meiner Rente bedeutete.
Da mir bekannt war, dass freischaffende Rechtsanwälte durch das Gesetzt verpflichtet sind sich für das Alter zu versorgen, indem sie in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Beiträge zahlen oder sich auf eine adäquate, nachgewiesene Altersversorgung hin, befreien lassen können, was mir nicht möglich war zu kontrollieren, musste ich mich zwangsweise auf dieses Gesetz verlassen und hatte allen Grund zu der Annahme, dass mir im Falle einer Scheidung im Zuge des Versorgungsausgleichs ein Teil seiner Altersversorgung zustünde, da ich wegen der gemeinsamen Kinder auf meine Altersversorgung verzichten musste. Im Zuge der Scheidung urteilte das Amtsgericht, dass ihm meine halbe Rente zustünde, da er angab keinerlei Altersversorgung zu haben. Das Versorgungswerk verweigerte jegliche Auskunft. Erst als ich beim OLG Klage einreichte, wurde das Versorgungswerk zur Auskunft gezwungen. Er hatte sich vor der Ehe von der Einzahlung in das Versorgungswerk auf eine hohe Lebensversicherung hin befreien lassen. Er gab nun an, diese Versicherung 2 Jahre vor der Trennung, ohne mein Wissen, aufgelöst zu haben, und ohne den Verbleib des Geldes belegen zu können.
Nun urteilte auch das OLG, dass es keinerlei Rechtsfolgen habe, wenn er, trotz des bestehenden Gesetzes seine Altersversorgung auflöste und meine Klage wurde abgewiesen, mit einer Begründung, die eines Senats am OLG unwürdig ist. Man wirft mir einerseits vor, dass er mehr zum Lebensunterhalt beigetragen habe als ich, wobei ich nachweisen konnte, dass genau das, obwohl ich drei Kinder und ihn versorgte, nicht stimmt, weshalb der Senat in der selben Urteilsbegründung schreibt, er habe ja keine Schuld daran, dass er keine Arbeit hatte. Man begründet unter anderem das Urteil damit, dass ich schließlich geerbt hätte und deswegen versorgt sei, wobei man sich auch ausschließlich auf die unwahren Behauptungen der Gegenpartei stützt. Man schreibt in der Urteilsbegründung, dass er auf keinen Fall zur Rechenschaft gezogen würde für seine aufgelöste Altersversorgung und geht absolut nicht darauf ein, mit welchen Recht er sich, ungestraft, einem bestehenden Gesetz widersetzen darf. Außerdem hätte ich kein Recht, Auskunft über den Verbleib des Geldes aus der Lebensversicherung zu verlangen. Alle Begründungen, die der Senat in sein Urteil schreibt, wurden unüberprüft und unbewiesen, von der Gegenpartei übernommen, während meine Begründungen weder beachtet noch erwähnt wurden. Seltsamerweise arbeitet der Busenfreund meines Exmannes an demselben OLG als Richter.
Jetzt meine Fragen - Muss ich eine Urteilsbegründung, die offensichtlich mit Vorurteilen belastet ist und zu allem Überfluss fast Wörtlich den Text eines Schreibens der Gegenpartei an den Senat enthält, akzeptieren? Darf eine Urteilsbetgründung parteiisch sein? Muss ich hinnehmen, dass in einer Urteilsbegründung unbewiesene, von der Gegenpartei aufgestellte Thesen als Fakt übernommen werden?
Eine Richterin des Senats gab per Telefon meiner Anwältin die Auskunft, dass meine Klage abgewiesen würde, eine Begründung konnte sie allerdings nicht nennen. Darüber wollte sie sich erst noch Gedanken machen. Darf ein Richter eine solche Aussage machen, die absolut beweist, dass meine Klage unbegründet und aus Prinzip abgewiesen würde?
Zwischen jeder Zeile dieser Urteilsbegründung steht - Er ist Jurist und hatte damit alle Rechte und bekommt in jedem Fall, egal was er tut, Recht. Wird von mir verlangt, dass ich in einem (angeblichen) Rechtsstaat solch eine offensichtliche Ungleichbehandlung und Diskriminierung hinnehme?
Meine nächste Frage - ist es wirklich nicht möglich, obwohl ein Gesetz zur Altersversorgung von Rechtsanwälten besteht, diese dafür zu belangen, wenn sie sich an dieses Gesetz nicht halten? Ist es in unserem Staat wirklich möglich, dass ausgerechnet Juristen sich nicht an bestehende Gesetze halten müssen? Darf der Gesetzgeber ein Gesetz verabschieden und gleichzeitig erlauben, dass Juristen dieses Gesetz straffrei, nicht nur auf Kosten der Ehepartner, sondern der Allgemeinheit umgehen? Da meine Rente nicht für zwei Personen ausreicht, werde nicht nur ich, sondern auch er im Alter von Sozialhilfe leben müssen. Genau das sollte ja mit diesem Gesetz unterbunden werden. Darf das Volk, im Namen des Volkes, so für dumm verkauft werden?
Der Geschäftsführer der Anwaltskammer schrieb mir zwar, er schäme sich für solche Kollegen und der Sachbearbeiter des Versorgungswerkes zeigte Mitgefühl und sagte er bekäme täglich Anrufe von derart betrogenen Anwaltsfrauen, aber niemand kann etwas dagegen tun. Ist es wirklich nicht möglich einem solchen rechtswidrigen Betrug an einzelnen Personen und der Gesellschaft ein Ende zu setzen?
Gerne hätte ich einen Tipp, wie ich mich mit gleichgesinnten Frauen in Verbindung setzen kann, vielleicht sogar eine Gemeinschaftsklage, und wenn es sein muss, gegen den Gesetzgeber anstrengen kann. Denn indirekt ist es der Gesetzgeber der hier den freischaffenden Anwälten den Weg geebnet hat uns in großem Stil und auf legalem Weg zu betrügen, während uns vorgegaukelt wird wir seien in Sicherheit. Durch dieses Gesetz konnte keine von uns Anwaltsfrauen wissen worauf wir uns da einlassen. Ich bezeichne das als arglistige Täuschung.
Vielleicht können Sie mir den einen oder anderen Tipp geben.
Habe sogar versucht dieses Problem in die Medien zu bringen, aber dieses Eisen ist allen Sendern zu heiß. Mit der Judikative will sich niemand anlegen, denn alle haben Angst dabei den Kürzeren zu ziehen. Diese Lobby ist einfach zu mächtig.
Das ist auch der Grund, weshalb ich sicher bin nur eine Chance auf Gerechtigkeit zu haben, wenn eine Klage in großem Stil mit Gleichgesinnten und im Rampenlicht der Öffentlichkeit stattfindet.
Ich denke es ist Zeit für einen Präzedenzfall, oder gibt es ihn vielleicht schon? Dann wäre es sehr hilfreich für mich davon zu wissen. Es wäre mir schon eine Hilfe zu erfahren, wo ich mich über ähnliche Sachverhalte und Urteile informieren könnte.
Niemand kann sich vorstellen, was es bedeutet einen Juristen zu finden, der gegen einen Juristen Klage einreicht. Da mein damaliger Anwalt die Klage gegen (einen Kollegen) verweigerte, er wollte nicht als Nestbeschmutzer gelten, suchte ich Wochenlang nach einem Anwalt und fand erst eine Stunde vor Fristablauf eine mutige Anwältin, die bereit war gegen meinen Exmann, obwohl er ein Kollege ist, zu klagen.
Mein Exmann drohte mir immer, im Falle einer Scheidung hätte er als Rechtsanwalt die Macht mich total zu ruinieren. Das dies in solchem Ausmaß möglich ist, hätte selbst ich nicht geglaubt. Er betrügt mich ja nicht nur um meine Rente. Ohne die Heirat mit einem Anwalt, würde es mir finanziell sehr gut gehen und ich brauchte mir keine Sorgen zu machen, wie ich meine Kinder ernähre und mein Alter finanziere.
Ich möchte mich schon mal im Voraus bedanken, jeder noch so kleine Tipp ist hilfreich für mich.
Viele Grüße und alles gute fürs neue Jahr wünscht
Elisabeth Wegener

Sehr geehrte Frau Wegner,

leider haben Sie genau den Nagel auf den Kopf getroffen.
Dieses Rechtssystem ist leider befangen!!!
Ich muss Ihnen sagen, dass es m.A.nach aussichtslos ist etwas in Ihrer Sache zu unternehmen.
Es würde Sie nur Geld kosten und am Ende hätten Sie keinen Erfolg.
Es ist traurig aber leider die Realität.

„Wenn Sie nicht mit unfairen Tricks arbeiten, kommen Sie heutzutage nicht weiter“.

Ich wünsche Ihnen ALLES Gute und hoffe, dass sich alles zum Positiven wendet.

lg

Kurze Information als Hintergrund zu meinen Fragen. Nach
langjähriger Ehe mit einem freischaffenden Rechtsanwalt, ließ
ich mich im Jahre 2008 scheiden. Während der gesamten Ehezeit
war ich, trotz der drei gemeinschaftlichen Kinder, die ich
alleine versorgte, gezwungen zu arbeiten. Zum einen, weil er
mich mit Gewalt dazu zwang, mir das Kindergeld vorenthielt und
mich mit ca. 50 € Haushaltsgeld pro Woche abspeiste, was kaum
ausreicht, um eine 5köpfige Familie zu ernähren. Durch meine
kontinuierliche Berufstätigkeit erwarb ich
Rentenanwartschaften. Allerdings musste ich, um die Kinder
versorgen zu können meinen gut bezahlten Job als
Pflegedienstleitung aufgeben, was eine erhebliche Einbuße bei
meiner Rente bedeutete.
Da mir bekannt war, dass freischaffende Rechtsanwälte durch
das Gesetzt verpflichtet sind sich für das Alter zu versorgen,
indem sie in das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Beiträge
zahlen oder sich auf eine adäquate, nachgewiesene
Altersversorgung hin, befreien lassen können, was mir nicht
möglich war zu kontrollieren, musste ich mich zwangsweise auf
dieses Gesetz verlassen und hatte allen Grund zu der Annahme,
dass mir im Falle einer Scheidung im Zuge des
Versorgungsausgleichs ein Teil seiner Altersversorgung
zustünde, da ich wegen der gemeinsamen Kinder auf meine
Altersversorgung verzichten musste. Im Zuge der Scheidung
urteilte das Amtsgericht, dass ihm meine halbe Rente zustünde,
da er angab keinerlei Altersversorgung zu haben. Das
Versorgungswerk verweigerte jegliche Auskunft. Erst als ich
beim OLG Klage einreichte, wurde das Versorgungswerk zur
Auskunft gezwungen. Er hatte sich vor der Ehe von der
Einzahlung in das Versorgungswerk auf eine hohe
Lebensversicherung hin befreien lassen. Er gab nun an, diese
Versicherung 2 Jahre vor der Trennung, ohne mein Wissen,
aufgelöst zu haben, und ohne den Verbleib des Geldes belegen
zu können.
Nun urteilte auch das OLG, dass es keinerlei Rechtsfolgen
habe, wenn er, trotz des bestehenden Gesetzes seine
Altersversorgung auflöste und meine Klage wurde abgewiesen,
mit einer Begründung, die eines Senats am OLG unwürdig ist.
Man wirft mir einerseits vor, dass er mehr zum Lebensunterhalt
beigetragen habe als ich, wobei ich nachweisen konnte, dass
genau das, obwohl ich drei Kinder und ihn versorgte, nicht
stimmt, weshalb der Senat in der selben Urteilsbegründung
schreibt, er habe ja keine Schuld daran, dass er keine Arbeit
hatte. Man begründet unter anderem das Urteil damit, dass ich
schließlich geerbt hätte und deswegen versorgt sei, wobei man
sich auch ausschließlich auf die unwahren Behauptungen der
Gegenpartei stützt. Man schreibt in der Urteilsbegründung,
dass er auf keinen Fall zur Rechenschaft gezogen würde für
seine aufgelöste Altersversorgung und geht absolut nicht
darauf ein, mit welchen Recht er sich, ungestraft, einem
bestehenden Gesetz widersetzen darf. Außerdem hätte ich kein
Recht, Auskunft über den Verbleib des Geldes aus der
Lebensversicherung zu verlangen. Alle Begründungen, die der
Senat in sein Urteil schreibt, wurden unüberprüft und
unbewiesen, von der Gegenpartei übernommen, während meine
Begründungen weder beachtet noch erwähnt wurden.
Seltsamerweise arbeitet der Busenfreund meines Exmannes an
demselben OLG als Richter.
Jetzt meine Fragen - Muss ich eine Urteilsbegründung, die
offensichtlich mit Vorurteilen belastet ist und zu allem
Überfluss fast Wörtlich den Text eines Schreibens der
Gegenpartei an den Senat enthält, akzeptieren? Darf eine
Urteilsbetgründung parteiisch sein? Muss ich hinnehmen, dass
in einer Urteilsbegründung unbewiesene, von der Gegenpartei
aufgestellte Thesen als Fakt übernommen werden?
Eine Richterin des Senats gab per Telefon meiner Anwältin die
Auskunft, dass meine Klage abgewiesen würde, eine Begründung
konnte sie allerdings nicht nennen. Darüber wollte sie sich
erst noch Gedanken machen. Darf ein Richter eine solche
Aussage machen, die absolut beweist, dass meine Klage
unbegründet und aus Prinzip abgewiesen würde?
Zwischen jeder Zeile dieser Urteilsbegründung steht - Er ist
Jurist und hatte damit alle Rechte und bekommt in jedem Fall,
egal was er tut, Recht. Wird von mir verlangt, dass ich in
einem (angeblichen) Rechtsstaat solch eine offensichtliche
Ungleichbehandlung und Diskriminierung hinnehme?
Meine nächste Frage - ist es wirklich nicht möglich, obwohl
ein Gesetz zur Altersversorgung von Rechtsanwälten besteht,
diese dafür zu belangen, wenn sie sich an dieses Gesetz nicht
halten? Ist es in unserem Staat wirklich möglich, dass
ausgerechnet Juristen sich nicht an bestehende Gesetze halten
müssen? Darf der Gesetzgeber ein Gesetz verabschieden und
gleichzeitig erlauben, dass Juristen dieses Gesetz straffrei,
nicht nur auf Kosten der Ehepartner, sondern der Allgemeinheit
umgehen? Da meine Rente nicht für zwei Personen ausreicht,
werde nicht nur ich, sondern auch er im Alter von Sozialhilfe
leben müssen. Genau das sollte ja mit diesem Gesetz
unterbunden werden. Darf das Volk, im Namen des Volkes, so für
dumm verkauft werden?
Der Geschäftsführer der Anwaltskammer schrieb mir zwar, er
schäme sich für solche Kollegen und der Sachbearbeiter des
Versorgungswerkes zeigte Mitgefühl und sagte er bekäme täglich
Anrufe von derart betrogenen Anwaltsfrauen, aber niemand kann
etwas dagegen tun. Ist es wirklich nicht möglich einem solchen
rechtswidrigen Betrug an einzelnen Personen und der
Gesellschaft ein Ende zu setzen?
Gerne hätte ich einen Tipp, wie ich mich mit gleichgesinnten
Frauen in Verbindung setzen kann, vielleicht sogar eine
Gemeinschaftsklage, und wenn es sein muss, gegen den
Gesetzgeber anstrengen kann. Denn indirekt ist es der
Gesetzgeber der hier den freischaffenden Anwälten den Weg
geebnet hat uns in großem Stil und auf legalem Weg zu
betrügen, während uns vorgegaukelt wird wir seien in
Sicherheit. Durch dieses Gesetz konnte keine von uns
Anwaltsfrauen wissen worauf wir uns da einlassen. Ich
bezeichne das als arglistige Täuschung.
Vielleicht können Sie mir den einen oder anderen Tipp geben.
Habe sogar versucht dieses Problem in die Medien zu bringen,
aber dieses Eisen ist allen Sendern zu heiß. Mit der
Judikative will sich niemand anlegen, denn alle haben Angst
dabei den Kürzeren zu ziehen. Diese Lobby ist einfach zu
mächtig.
Das ist auch der Grund, weshalb ich sicher bin nur eine Chance
auf Gerechtigkeit zu haben, wenn eine Klage in großem Stil mit
Gleichgesinnten und im Rampenlicht der Öffentlichkeit
stattfindet.
Ich denke es ist Zeit für einen Präzedenzfall, oder gibt es
ihn vielleicht schon? Dann wäre es sehr hilfreich für mich
davon zu wissen. Es wäre mir schon eine Hilfe zu erfahren, wo
ich mich über ähnliche Sachverhalte und Urteile informieren
könnte.
Niemand kann sich vorstellen, was es bedeutet einen Juristen
zu finden, der gegen einen Juristen Klage einreicht. Da mein
damaliger Anwalt die Klage gegen (einen Kollegen) verweigerte,
er wollte nicht als Nestbeschmutzer gelten, suchte ich
Wochenlang nach einem Anwalt und fand erst eine Stunde vor
Fristablauf eine mutige Anwältin, die bereit war gegen meinen
Exmann, obwohl er ein Kollege ist, zu klagen.
Mein Exmann drohte mir immer, im Falle einer Scheidung hätte
er als Rechtsanwalt die Macht mich total zu ruinieren. Das
dies in solchem Ausmaß möglich ist, hätte selbst ich nicht
geglaubt. Er betrügt mich ja nicht nur um meine Rente. Ohne
die Heirat mit einem Anwalt, würde es mir finanziell sehr gut
gehen und ich brauchte mir keine Sorgen zu machen, wie ich
meine Kinder ernähre und mein Alter finanziere.
Ich möchte mich schon mal im Voraus bedanken, jeder noch so
kleine Tipp ist hilfreich für mich.
Viele Grüße und alles gute fürs neue Jahr wünscht
Elisabeth Wegener

Sehr geehrte Emma

Danke für das Antwortschreiben. Diese Antwort hatte ich eigentlich befürchtet. Ich fühle mich in unserem Rechtsstaat genauso fair behandelt wie eine Muslime im hintersten Anatolien. In dieser Beziehung sind wir anscheinend absolutes Entwicklungsland.
Gestern erfuhr ich von meiner Anwältin, dass mir das OLG sogar das Recht auf weitere Beschwerde genommen hat. Meine Anwältin und ich hatten uns schon vor dem Urteil geeinigt, beim BGH weitere Klage ein zu reichen. Jetzt muss ich mir selbst dieses Recht ertsreiten, weil das OLG, mit Recht befürchtet, ihre haarsträubende Urteilsbegründung würde dort auf Unverständnis stoßen.
Gerne würde ich, wie mein Exmann, mit unfairen Mitteln kämpfen, denn nur das würde für mich Fairness bedeuten. Leider habe ich nicht seine kriminelle Energie und nicht das nötige juristische Hintergrundwissen.
Selbst die Tatsache, dass er meinen drei Kindern und mir über Jahre, alle Arten von Gewalt angetan hat (belegt durch ein familienpsychologisches Gutachten), wir vier unter schweren Posttraumatischen Belastungsstörungen leiden und in psychiatrischer und psychologischer Behandlung sind, brachte kein Gericht davon ab, dass ich ihn im Alter finanziell versorgen muss. Es ist also verständlich, dass ich jedes Mittel anwenden würde, um auch nur annähernd zu meinem Recht zu kommen, wenn ich denn ein solches Mittel kennen würde. Es bleibt mir also nichts weiter übrig, als weiter zu suchen, in der Hoffnung, von irgendwoher einen brauchbaren Tipp zu bekommen.
Danke nochmal für die Antwort und viele Grüße

Elisabeth Wegener