Scheidungsrecht - Hausrat

Guten Tag,

meine Ex hat das Haus in meiner Abwesenheit leergeräumt.

Ich kann den Hausrat - es handelt sich um wertvolle Bilder Antiquitäten etc. - nicht detailliert beschreiben.

Meine Anwälte tun sich schwer unter diesen Umständen etwas zu veranlassen.

Wie kann ich hier weiter kommen?

Besten Dank im Voraus.

Elimar A. Simon
0177 - 493 64 94

Ist natürlich schwer, wenn man nicht genau weiß, um welche Sachen es sich handelt. Giebt es vieleicht private Fotos wo diese Dinge drauf zu sehen sind???

Hallo Elimar A. Simon,
Das darf und kann sie nicht - ist aber insgesamt unerheblich wenn ihr Gütergemeinschaft habt. Im Verfrahren werden dann die einbehaltenen Werte verglichen und … gut iss.
So - nun kommt Deine Situation - wie ich sie verstehe - zum tragen:
Es sind die Fragen zu klären:
Hast du Kaufbelege?
Kontoauszüge, dass DU die Bilder bezahlt hast und die nicht in den Zugewinn rein gehören?
Wann hast DU oder Deine Verflossene den Scheidungsantrag gestellt - ansonsten Zugewinn - wenn nix anderes vereinbart …
Im Rahmen des Zugewinnausgleiches würden dann die Bilder und anderen Dinge betrachtet werden.
Vorsicht! Haltet die Klamotten aus dem Streit heraus, denn der Streitwert ist die Bemessungsgröße der Gerichte und Anwält gem. GOV. !!!

Gruß

Frank

Hallo.

„Sich schwer tun“ heißt ja nicht, nichts machen zu können. Schwierig wird es so oder so. Der Hausrat muss, um irgendwas bewirken zu können, schon detailliert aufgezählt und bewertet werden können. Wenn selbst das nicht geht, kann man auch nicht glaubhaft machen, dass *überhaupt* was mitgenommen worden ist.

Ansonsten rate ich dringend zu einem Anwalt. Evtl. einen zweiten, der sich nur um diese Sache kümmert. Wenn die Trennung schon vollständig vollzogen war (Also geschieden, Hausrat getrennt usw.) dann ist die „Ex“ ja eigentlich eine Fremde Person. Somit ist das Endwenden von Gegenständen profaner Diebstahl und sollte entsprechend angegangen werden.
Eine Meldung an die, bei wertvollen Sachen doch vorhandene, Versicherung ist das erste.