Sehr geehrtes wer-weiss-was-Mitglied,
meine Eltern haben sich vor mehr als 15 Jahren scheiden lassen. Nun sind beide in Rente. Im Scheidungsurteil ist mein Vater verpflichtet, an meine Mutter lebenslänglich Unterhalt zu zahlen. Mein Vater hat aber nur bis zu seiner Rente gezahlt. Meine Mutter möchte aus persönlichen Gründen einen Verzicht auf Unterhalt einreichen. Da ihre Rente aber nicht ausreicht, ist meine Frage, ob sie nach diesem Verzicht Anspruch auf Grundsicherung hat?
MfG Jasmin
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