Hallo,
ich habe eine Frage zu einem ergangenen Scheidungsurteil meiner Lebensgefährtin.
Meine Lebensgefährtin wurde jetzt rechtskräftig geschieden. Antragsteller war ihr Ex-Mann. Die Scheidung lief ohne jegliche Probleme ab. Eine Frage bleibt jedoch für uns noch offen, und zwar die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wurde vom Gericht auf 12.000,-- festgesetzt. Für die Ehescheidung und das Versorgungsausgleichsverfahren ca. je zur Hälfte. Wie hoch sind die Kosten für jede Partei?
Unter dem schriftlichen Urteil stand der Satz " Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.". Was bedeutet dieser Satz?
Schon jetzt vielen Dank für die Antwort und ein schönes Osterfest.
Gruß Achim Fröhlich