Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
welche Methode der Immobilienbewertung wird im familiengerichtlichen Verfahren üblicherweise verwandt bei einem Einfamilienhaus, in dem die Ehefrau nach der Trennung mit dem Kind wohnen bleibt und weiterhin ihre freiberufliche Praxis betreibt?
Ist es gesetzlich geregelt, welche Methode (Sachwert-, Ertragswert-, Verkehrswert-, gemischte Methode, noch weitere?) anzuwenden ist, oder legt der Sachverständige das selbst fest? Wird die anzuwendende ggf. durch die Fragestellung des Richters vorgegeben?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus,
Michael