Scheidungsverfahren

Liebe Leute,

folgender Fall, der durchaus passiert sein könnte:

Ein Mann hat über seinen Anwalt Scheidung beim Amtsgericht beantragen lassen. Die Frau nimmt zum Antrag unter anderem dahin gehend Stellung, dass sie die angegebene Höhe des Streitwertes bezweifelt, da ihr das zugrunde gelegte Durchschnittseinkommen zu niedrig erscheint. Dies also teilt sie dem Gericht mit.

Die Gegenseite wiederum bezieht sich (ohne dass sich zwischenzeitlich das Gericht zum Sachverhalt geäußert hat) auf diesen Vorwurf und bezeichnet ihn als für das Scheidungsverfahren an sich unerheblich, verweigert sich somit einer Offenlegung der Einkünfte des Ehemannes. Unterhaltsansprüche sind kein Gegenstand des Verfahrens. Die Frau hat vor, nach Urteil anwaltlichen Antrag zu stellen. Das Verfahren selber bestreitet sie ohne eigene Rechtsvertretung - aus Kostengründen.

Welche Möglichkeiten hätte jetzt die Ehefrau?

Welche Pflichten hätte das Amtsgericht?

Würde denn nicht der Vorwurf einer „uneidlichen Falschaussage“ greifen? Oder ist das ein Begriff aus dem Strafrecht?

Müsste also nicht eigentlich der Anwalt des Ehemannes einer Verpflichtung unterliegen, die Wahrheit zu sagen?

Viele fragende Grüße
Jana

Hallo Jana,

nimm es mir nicht übel, aber was Du da machst ist juristischer Selbstmord. Das Verfahren scheint nicht von gegenseitiger Offenheit, Kooperation und Fairness gekennzeichnet zu sein, und da willst Du dann einerseits aus Kostengründen auf anwaltlichen Rat verzichten, andererseits aber den Streitwert unnötig hochtreiben und weißt ansonsten so gar nicht wie der Hase läuft.

Das ist mal wieder ein klassischer Fall von falscher Sparsamkeit, die sich bitter rächen könnte (und vermutlich auch wird). Also sei vernünftig und suche dir einen kompetenten Anwaltskollegen und lass den die Dinge machen von denen er einfach mehr versteht und für die er dann gerechterweise auch bezahlt wird. Unter dem Strich wird es sich lohnen.

BTW: Mir würde in einem Verfahren mit klarem Ausgang bzgl. der Mitbeteiligung an den Kosten im Traum nicht einfallen den Streitwert unnötigerweise nach oben zu treiben. Solange das Gericht sich vorerst freiwillig mit weniger zufrieden gibt, sollte man froh sein und hoffen, dass es später den Streitwert nicht noch hoch setzt, wenn im Rahmen der Frage des Unterhalts dann konkrete Zahlen auf den Richtertisch kommen sollten. Regelt ihr den außergerichtlich und zickt deshalb nicht vor Gericht rum, kann man einiges sparen. Der (oft eher über den Daumen gepeilte) Streitwert hat solange nichts mit dem geltend zu machenden Unterhalt zu tun, bis man diesen im selben Verfahren gerichtlich geltend macht und dann konkrete Zahlen genannt werden.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz

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Hi Wiz,

nimm es mir nicht übel, aber was Du da machst ist juristischer
Selbstmord.

Ich nehm Dir diesen Rat doch nicht übel!!!

Ich habe ja eine Anwältin, die sich mit der ganzen Sache schon befasst hatte. Sie vertrat mich, als es um den Trennungsunterhalt ging und hat da einiges herausgeschlagen. Das allein kostete mich schon in etwa 350 €. Ist für mich ein Haufen Geld!
Ich wartete dann so lange, bis meinem Mann der Kragen platzte und er die Scheidung einreichte. So musste er alles vorstrecken. Vielleicht irgendwie fies, aber da lief vorher vieles nicht nach Absprache, dass ich jetzt auch mal gemein sein wollte. Egal…

Jetzt läuft also das Scheidungsverfahren an sich, das mich knapp 1.000 € gekostet hätte. Sogar meine Anwältin riet mir: Stellung nehmen auf alles, was mir als falsch auffällt, Scheidungsurteil abwarten, auf keine sofortige Rechtsgültigkeit einlassen, damit dann sofort zu ihr (Frist ist wohl 1 Monat) und sie rechnet dann noch einmal durch, ob sich eine Unterhaltsklage überhaupt lohnen würde. Unsere Einkommen sind nicht sooooo weit auseinander. Diese Unterhaltsklage wiederum würde mich dann wieder nur in etwa 300 bis 350 € kosten.

Das Verfahren scheint nicht von gegenseitiger
Offenheit, Kooperation und Fairness gekennzeichnet zu sein,
und da willst Du dann einerseits aus Kostengründen auf
anwaltlichen Rat verzichten, andererseits aber den Streitwert
unnötig hochtreiben und weißt ansonsten so gar nicht wie der
Hase läuft.

Ein bisschen weiß ich es schon, nur in DIESER Frage war ich mir allzu unsicher.

Das ist mal wieder ein klassischer Fall von falscher
Sparsamkeit, die sich bitter rächen könnte (und vermutlich
auch wird).

Ich bin alleinerziehende Mutter, im 6. Monat schwanger - ich habe NICHT EINEN CENT AUF TASCHE!!!

BTW: Mir würde in einem Verfahren mit klarem Ausgang bzgl. der
Mitbeteiligung an den Kosten im Traum nicht einfallen den
Streitwert unnötigerweise nach oben zu treiben.

Das ist ein zweischneidiges Schwert - siehe oben. Einerseits wurde mein Durchschnittseinkommen mal eben kräftig hochgesetzt (Traumgehalt), das meines Mannes aber genauso kräftig nach unten gedrückt. Nach dieser Rechnung also gleicht sich das unterm Strich aus, aber die Differenz ist ja für mich das Entscheidende!

Solange das
Gericht sich vorerst freiwillig mit weniger zufrieden gibt,

DAS war ja meine Frage. Was muss bzw. darf bzw. wird das Gericht nicht tun???

Viele Grüße
Jana

Also bzgl. Anwaltskosten gibt’s da zwei Möglichkeiten:

  • wenn sich die Person mit deren Anwalt/Anwältin gut versteht und die Anwältin einigermaßen auf Draht ist, sollte sie sich auch auf Ratenzahlung einlassen. Dann läßt man sich ausrechnen, was nachher gehaltstechnisch auf dem Konto ist, nimmt einigermaßen realistische Unterhaltszahlungen dazu und überlegt sich, was man davon im Monat für die Ratenzahlung abzwacken kann, oder

  • man geht mit dem Ex-Partner in Richtung einmalige Abfindung. Dann kann man den Anwalt nachher meist ohne Probleme davon bezahlen.

Vorteil Variante 1:
Als alleinerziehende Mama, die auch noch am „Nachschub“ baut, ist das finanziell schneller machbar.

Nachteil Variante 1:
Man ist abhängig von der Zahlungsmoral des Ex-Partners. Bei Verzug gibt das immer mehr Magengeschwüre.

Vorteil Variante 2:
Man ist die weiteren Sorgen soweit los, kann unter die ganze Sache einen Strich machen - mal abgesehen von späterem Sorgerecht, Besuchsregelung, etc.

Nachteil Variante 2:
Bei einem größeren Batzen Kohle ist man schnell geneigt, daß unter die Leute zu bringen - Nachschlag ausgeschlossen. :wink:

Dir alles Gute!
Christian (der das auch hinter sich hat)

Blödheit :frowning:(

Hier kann sich nur jeder „wiz“ anschließen
und sich dann fragen, wie blöde ein Mensch
allein nur sein kann.

Das muß in dieser Deutlichkeit so gesagt
werden, anders hilft es nicht.

Absoluter Schwachsinn !

Hallo Jana!

Abseits aller Rechtsstandpunkte: Falls Dein Noch-Ehemann „Normalverbraucher“ ist, also nicht über zig tausende € verfügt, die er mal eben hinblättern könnte, sind die Geldmittel begrenzt. Du hast Unterhaltsansprüche für Dich und Dein Kind. Dabei kann Dein Mann nur zahlen, was nicht zuvor für zähen Rechtsstreit und Anwaltshonorare verblasen wurde. Deshalb kannst weder Du noch Dein Mann ein Interesse an Schlammschlachten und Rechtsstreitigkeiten haben. Solange der klare Verstand und gesunder Egoismus regieren, könnt ihr beide nur ein Interesse an gütlicher Einigung haben. Einige Leute streiten sich derart verbissen, setzen Forderungen schließlich mit Lohnpfändungen durch, bis der Unterhaltsverpflichtete sein Konto und am Ende sogar den Arbeitsplatz verliert. Ha! Was für ein toller Sieg! Und dann wird fürchterlich gejammert, wo denn die Zahlungen bleiben…

Kein Beteiligter kann Interesse an Bosheiten haben, wenn es gemeinsame Kinder gibt. Dann gibts für das nächste Vierteljahrhundert ständige Begegnungen, müssen gemeinsame Entscheidungen getroffen werden. Willst Du Deine und die Zukunft Deines Kindes mit vergifteter Atmosphäre, Rechtsstreitigkeiten und Gezänk belasten?

Du sollst natürlich nicht auf berechtigte Ansprüche verzichten. Aber setze Dich mit Deinem Mann zusammen und regele, was geregelt werden muß. Freiwillig, gütlich, ohne Rechtsanwälte. Es ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Streit auszufechten. Aber mancher Advokat verliert dabei das Interesse seines Mandanten ein wenig aus dem Auge und schlachtet die Kuh, die gemolken werden soll - natürlich nach Recht und Gesetz…

Gruß
Wolfgang
(nicht ganz so oft wie Joschka geschieden)

Hallo Wolfgang,

ein bisschen war ich mir schon darüber im Klaren, dass ich hier jetzt die totale A…-Karte gezogen habe :frowning:

Falls Dein Noch-Ehemann
„Normalverbraucher“ ist, also nicht über zig tausende €
verfügt, die er mal eben hinblättern könnte, sind die
Geldmittel begrenzt.

Mein Mann ist Beamter und verdient netto über 1.000 € mehr als ich. Er hat ein Einfamilienhaus, gemietet für ein Pro-Forma-Sümmchen, fährt einen Mercedes, den ICH während unserer kurzen Ehe fleißig mitabzahlen durfte. Er ist unabhängiger Single, zahlt für seinen Sohn aus einer unehelichen Beziehung vorher den Regelunterhalt (momentan etwas über 300 €). Das war’s.

Ich ziehe hier niemanden nackig aus!!!

Du hast Unterhaltsansprüche für Dich und
Dein Kind. Dabei kann Dein Mann nur zahlen, was nicht zuvor
für zähen Rechtsstreit und Anwaltshonorare verblasen wurde.

Sehe ich genauso. Er belauert mich aber seit Monaten mit dubiosen Verträgen, in denen ich auf sämtliche Ansprüche verzichten soll etc. Bislang zahlt er mir nach besagtem zähen Rechtsstreit einen Trennungsunterhalt von 200,- €. Meine Anwältin hatte ausgerechnet etwas mehr als 400 €. Aber ich konnte mir eine Klage nicht leisten. Allein das Aufsetzen der Klageschrift hätte mich 150 € gekostet.

Deshalb kannst weder Du noch Dein Mann ein Interesse an
Schlammschlachten und Rechtsstreitigkeiten haben.

Habe ich nicht. Ich bin total verunsichert und will da nur heil raus. Ich habe lediglich angst, durch Nicht-Hinweis auf mir bekannte andere Fakten mir ins eigene Fleisch zu schneiden.

Kein Beteiligter kann Interesse an Bosheiten haben, wenn es
gemeinsame Kinder gibt.

Wir haben keine gemeinsamen Kinder. Ich ziehe meinen Sohn alleine auf. Auch während unserer Ehe bestand mein Mann auf klarer Geld-Trennung, vor allem diesbezüglich. Aber das ist okay. Meine Sache.

Du sollst natürlich nicht auf berechtigte Ansprüche
verzichten.

Eben.

Aber setze Dich mit Deinem Mann zusammen und
regele, was geregelt werden muß.

Er redet nicht mit mir, nur wenn er wieder einen ganz tollen Einfall hat, kommt mal ein Anruf oder eine E-Mail, um danach durch seinen Anwalt ausrichten zu lassen, ich dürfe ihn nicht kontaktieren. So sieht’s aus. Er hatte wohl eine Geliebte, aber das ist inzwischen schief gegangen…

Freiwillig, gütlich, ohne
Rechtsanwälte.

Habe ich versucht. Ich bin erst nach einem halben Jahr Trennung, in dem ich noch an Rückkehr glaubte, zu einer Anwältin gegangen, nachdem ich schon zwei Briefe (nicht nett, wirklich nciht) von seiner Kanzlei bekommen hatte, die mir einige seltsame Deals anboten, von wegen Trennungszeit wäre schon vorbei etc. pp. Ich traue meinem Mann inzwischen nicht mehr über den Weg.

Liebe Grüße
Jana

Guten Tag

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Hallo Christian,

  • wenn sich die Person mit deren Anwalt/Anwältin gut versteht
    und die Anwältin einigermaßen auf Draht ist, sollte sie sich
    auch auf Ratenzahlung einlassen. Dann läßt man sich
    ausrechnen, was nachher gehaltstechnisch auf dem Konto ist,
    nimmt einigermaßen realistische Unterhaltszahlungen dazu und
    überlegt sich, was man davon im Monat für die Ratenzahlung
    abzwacken kann, oder

Ich bin im 6. Monat schwanger - ich werde auf längere Zeit einfach nicht genügend Geld über haben, das ist doch mein Problem.

  • man geht mit dem Ex-Partner in Richtung einmalige Abfindung.

Hat er schon abgelehnt.

Vorteil Variante 1:
Als alleinerziehende Mama, die auch noch am „Nachschub“ baut,
ist das finanziell schneller machbar.

??? Da habe ich wohl einen Denkfehler???

Nachteil Variante 1:
Man ist abhängig von der Zahlungsmoral des Ex-Partners. Bei
Verzug gibt das immer mehr Magengeschwüre.

Da hätte ich sogar ganz berechtigte Zweifel :frowning:

Vorteil Variante 2:
Man ist die weiteren Sorgen soweit los, kann unter die ganze
Sache einen Strich machen - mal abgesehen von späterem
Sorgerecht, Besuchsregelung, etc.

Lieber heute als morgen - ich finde das alles sehr unwürdig und es belastet mich extrem.

Nachteil Variante 2:
Bei einem größeren Batzen Kohle ist man schnell geneigt, daß
unter die Leute zu bringen - Nachschlag ausgeschlossen. :wink:

Bin da relativ immun, denke ich :smile:

Dir alles Gute!

Ich danke Dir sehr. Herzliche Grüße aus dem verregneten Berlin
Jana

Hallo!

Es ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Streit
auszufechten. Aber mancher Advokat verliert dabei das
Interesse seines Mandanten ein wenig aus dem Auge und
schlachtet die Kuh, die gemolken werden soll - natürlich nach
Recht und Gesetz…

Da bin ich nicht ganz einverstanden. Es ist die Aufgabe des Rechtsanwaltes seinen Mandanten zu verteten, wozu es u.a. auch gehören kann, aber nicht muss, einen Streit auszufechten. Oft besteht die Aufgabe eines Anwaltes auch darin, einen Streit zu vermeiden oder einen guten Vergleich auszuhandeln und ein guter Anwalt weiß das auch und macht das richtig. Ein Anwalt der das gegen das Interesse seines eigenen Mandanten nicht macht, macht jedenfalls einen schweren Fehler. Es stimmt aber leider, das so etwas vorkommt.

Gruß
Tom

Hallo Jana,

jetzt muß ich doch mal fragen:
Hat Dich schon mal irgendjemand über die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe aufgeklärt?

Wenn es bei Dir wirklich finanziell so eng ist, kannst Du die beantragen und es werden dann Anwaltskosten und Prozeßkosten übernommen. Zumindest auf Ratenzahlung. Laß es Dir doch mal durchrechnen.

Es geht ja wohl nicht an, daß Du auf Unterhalt verzichten mußt, weil Du Dir den Rechtsbeistand nicht leisten kannst…

Lies mal für den Anfang hier nach:

http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=93

Kopf hoch und viele Grüße

Uschi

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Hallo,

Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt für den ehemaligen Partner sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Du hast mir nicht besonders geholfen, auch trage ich keine Piercings. Dafür bin ich prima im Putzen, kochen, bügeln, erziehe mein Kind alleine und schaffe es trotzdem, volltags zu arbeiten (Überstunden inklusive).

Was hast Du zu bieten außer blöden Anmachsprüchen?

Jana *genervt-über-fehlende-Sachlichkeit*

Hallo Uschi,

jetzt muß ich doch mal fragen:
Hat Dich schon mal irgendjemand über die Möglichkeit der
Prozesskostenhilfe aufgeklärt?

Ja, aber das war eher so allgemein. Ich werde es mir tatsächlich durchrechnen lassen. Ich denke sowieso, dass ein neuerlicher Beratungstermin bei meiner Anwältin sinnvoll wäre.

Ich danke Dir für den Link und werde ihn gleich mal durcharbeiten.

Viele herzliche Grüße
Jana

Hallo Jana,

das ist sicher eine gute Idee :smile:

Und laß Dich nicht entmutigen - Kopf hoch!

Liebe Grüße

Uschi

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