Hi Leute,
ich hab ne Frage und zwar: ein Fernfahrer möchte sich als „Contract-Driver“ selbstständig machen und will bei mir das fahren anfangen im internationalen FF, geht das? und wenn ja, was muss ich beachten- ich kenn sowas auch nur vom hörensagen. fällt er damit vielleicht unter scheinselbstständig oder ist das ne richtige Ich-AG?? bei unserer gesetzesflut und regulierungswut blicke ich da einfach nicht mehr durch.
grüße Norbert
Hallo,
was ist mit „internationalen FF“ gemeint?
Gruß
Karl-Heinz
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HI,
was ist mit „internationalen FF“ gemeint?
ich denke er meint den internationalen Fern f erkehr 
gruß
roland
tschuldigung, war ein Tippfehler, natürlich meine ich den internationeln Fernverkehr, sollte also FV da stehen und nicht FF- sorry
Norbert
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Hallo Norbert,
Scheinselbständigkeit ist nach § 7 IV SGB IV gegeben, wenn auch nur zwei dieser Kriterien zutreffen. Das Gesetz sieht folgende Kriterien vor:
1.Personen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,
2.Personen, die regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind,
3.Personen, die für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sind,
4.Personen, die nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten.
Die Sozialversicherer checken im Rahmen von Betriebsprüfungen alle diese Kriterien ab Und zwar nicht unbedingt nur anhand von Verträgen, vielmehr sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.
Gruß
Karl-Heinz
Danke Karl-Heinz,
Das trifft zu und ich werde da mir auch nicht die Finger verbrennen, ist zwar verlockend, das Angebot schon wegen den irrsinnigen Lohn- Nebenkosten die ich bezahle, aber bevor es Ärger gibt-
Norbert