Schein-Selbstständigkeit als Studentin?!

Hallo ihr alle,

ich bin Studentin im 6. Semester und wurde nach meinem Praktikum in einer Marktforschungsagentur als Interviewerin übernommen.
Diese Tätigkeit ist eine selbstständige, die ich ungefähr 15-20 Std. pro Woche ausübe. Ich verdiene dort ca. 600 Euro/Monat. (Bafög bekomme ich keines.)
Laut meiner Krankenkasse (BarmerGEK) muss ich mich ab einem Verdienst von 365 Euro selbst versichern.
Hinzufügen muss ich: Ich bin absolut unerfahren was Steuern/Versicherungen etc. angehen!

Nun sind meine Fragen folgende:

  1. Gibt es einen Weg um diesen eigenen Beitrag herum und zurück in die Familienversicherung? (z.B. durch einen Nachweis, dass hier Selbstständigkeit vorliegt)?

  2. Inwiefern wird das Einkommen von der Krankenkasse überprüft?

  3. Muss man die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und wenn ja, wie/was?

  4. Benötigt man hier einen Gewerbeschein?

  5. Was könnte man alles am Ende des Jahres von der Steuererklärung absetzen?

  6. Hat die Beschäftigung Auswirkungen auf das Kindergeld?

  7. Wenn man das jetzt schon seit April machen würde - müsste man irgendetwas nachzahlen?

Ok, ich weiß, viele Fragen - wahrscheinlich auch viele dumme - aber google.de hat mir einfach nicht das passende ausgespuckt.

Danke schonmal für eure Hilfe!!!

Hallo,

Laut meiner Krankenkasse (BarmerGEK) muss ich mich ab einem
Verdienst von 365 Euro selbst versichern.

is ja der Gewinn! Geht aber bei einem Minijob auch bis 400,-€!

Hinzufügen muss ich: Ich bin absolut unerfahren was
Steuern/Versicherungen etc. angehen!

Sieht man an Deinen Fragen!:wink:

  1. Gibt es einen Weg um diesen eigenen Beitrag herum und
    zurück in die Familienversicherung? (z.B. durch einen
    Nachweis, dass hier Selbstständigkeit vorliegt)?

Ja, bleib in den Grenzen 365/400€!

  1. Inwiefern wird das Einkommen von der Krankenkasse
    überprüft?

Mit den Steuerbescheiden des Vorjahres!

  1. Muss man die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und wenn ja,
    wie/was?

Ups! Noch nicht gemacht? Beim Gewerbeamt geht dies recht hübsch zu machen!

  1. Benötigt man hier einen Gewerbeschein?

Nö! Kommt halt darauf an ob es ein Gewerbe oder ne Freiberuflichkeit ist!
Ne Einordnung und ne Steuernummer gibt es dann gratis vom Finanzamt!

  1. Was könnte man alles am Ende des Jahres von der
    Steuererklärung absetzen?

Nix! Von einer Erklärung kann man nix absetzen!
Man kann aber von den Einnahmen die Ausgaben abziehen und somit wird die Summe, die man in der Erklärung angibt, ggf. geringer!

  1. Hat die Beschäftigung Auswirkungen auf das Kindergeld?

Die Beschäftigung nicht! Der Gewinn kann schon Auswirkungen haben!

  1. Wenn man das jetzt schon seit April machen würde - müsste
    man irgendetwas nachzahlen?

Ggf. Krankenkassenbeiträge!

Ok, ich weiß, viele Fragen - wahrscheinlich auch viele dumme -
aber google.de hat mir einfach nicht das passende ausgespuckt.

Hierzu wäre ein Gründercoaching sicher hilfreicher gewesen, als blauäugig in die Selbstständigkeit zu gehen!

Danke schonmal für eure Hilfe!!!

Bitte sehr!

VG René

Hallo René,

danke für deine rasche Antwort!
Das Ding ist, dass ich diesen Job nur bekommen habe, weil ich mich auf das Selbstständig-Sein eingelassen habe. Alle dort sind in diesem Verhältnis beschäftigt. Auf 400Euro wollte er mich nicht einstellen.

„6) Hat die Beschäftigung Auswirkungen auf das Kindergeld?
Die Beschäftigung nicht! Der Gewinn kann schon Auswirkungen haben!“
-> Kennst du eine Grenze, bei der das Kindergeld gekürzt/gestrichen wird?

„Ne Einordnung und ne Steuernummer gibt es dann gratis vom Finanzamt!“
-> Was bedeutet das? Muss ich diese nun beatragen oder bekomme ich die ganz automatisch zugeordnet?

Vielen Dank,
Isabell

Hallo,

Auf 400Euro wollte er

mich nicht einstellen.

Dumm so was. Ein 400,-€ Job kostet ihn 520,-€. Und wenn er 600,-€ gibt, hat er ja ganz schön gespart!:smile:
Würde ein Arbeitnehmer stattdessen in der Gleitzone arbeiten (420,-€ Brutto) hätte der AG nur noch ca. 500,-€ an Kosten!
Somit wären alle Themen vom Tisch (Fam.-Vers.; Gewerbe; Scheinselbstständigkeit)

„6) Hat die Beschäftigung Auswirkungen auf das Kindergeld?
Die Beschäftigung nicht! Der Gewinn kann schon Auswirkungen
haben!“
-> Kennst du eine Grenze, bei der das Kindergeld
gekürzt/gestrichen wird?

Lesefutter
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

„Ne Einordnung und ne Steuernummer gibt es dann gratis vom
Finanzamt!“
-> Was bedeutet das? Muss ich diese nun beatragen oder bekomme ich die ganz automatisch zugeordnet?

Zum FA hingehen, die Arbeitsaufgaben schildern und die ordnen es dann zu der Freiberuflichkeit oder einem Gewerbe (ggf. mit Gewerbeerlaubnis) zu. Wenn es zum Gewerbe wird, muss man auch zum Gewerbeamt und ein Gewerbe beantragen.

Dann meldet sich noch die IHK (hier nun gaaaaannnnnzzzzzz automatisch) und will auch nen Obulus haben!:smile:
Und die Berufsgenossenschaft klopft auch noch an die Türe!

VG René

evt. benötigt man noch eine Mülltonne für das Gewerbe,
und nicht vergessen, GEZ-Gebühren für das Fahrzeug.

Auf 400Euro wollte er

mich nicht einstellen.

Dumm so was. Ein 400,-€ Job kostet ihn 520,-€. Und wenn er
600,-€ gibt, hat er ja ganz schön gespart!:smile:
Würde ein Arbeitnehmer stattdessen in der Gleitzone arbeiten
(420,-€ Brutto) hätte der AG nur noch ca. 500,-€ an Kosten!
Somit wären alle Themen vom Tisch (Fam.-Vers.; Gewerbe;
Scheinselbstständigkeit)

Die Scheinselbständigkeit könnte natürlich auch - auf welchem Wege auch immer - den Sozialversicherungen auffallen, dann wären einige Fragen auch vom Tisch. :wink:

Gruß

osmodius