Kann mir jemand die Kriterien nennen, die zur Bewertung einer Schein-Selbstständigkeit herangezogen werden. (Weisungsbefugnis, Wirtschaftlich abhängig von einem AG, festen Arbeitsplatz…)
Welche Kosten kommen auf den Arbeitgeber zu, wenn das Gericht auf Schein-Selbstständigkeit anerkennt? (Nachzahlung der Lohnsteuern/Sozialabgaben…)
Wie Entscheiden die Gericht in der Regel: Mehr zugunsten des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers? Müssen dabei alle Kriterien erfüllt sein, oder langt schon eines?
Kann mir jemand die Kriterien nennen, die zur Bewertung
einer Schein-Selbstständigkeit herangezogen werden.
(Weisungsbefugnis, Wirtschaftlich abhängig von einem AG,
festen Arbeitsplatz…)
Genau die Punkte! Mehr gibt es m. W. nicht.
Welche Kosten kommen auf den Arbeitgeber zu, wenn das
Gericht auf Schein-Selbstständigkeit anerkennt? (Nachzahlung
der Lohnsteuern/Sozialabgaben…)
Richtig.
Wie Entscheiden die Gericht in der Regel: Mehr zugunsten
des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers? Müssen dabei alle
Kriterien erfüllt sein, oder langt schon eines?
Bei einem wirklichen Scheinarbeitsverhältnis sind ja alle Kriterien erfüllt. Es gibt aber Fälle, wo das schwer zu beurteilen ist, z. B. die Versicherungsvertreter, die traditionall meist auf selbständige Vermittler arbeiten. Soweit ich weiß, erlauben manche Versicherung den Leuten, für mehrere Gesellschaften zu arbeiten, um das Gesetz zu unterlaufen.
„Zugunsten“ ist wohl auch manchmal schwer zu beurteilen. Ein tüchtiger Vertreter wird mit seine Rolle zufrieden ein, weil er mehr rausholt, als seine angestellten Kollegen, ein weniger erfolgreicher wird die Sicherheit des Angestelltendaseins vorziehen.
Falls hier nicht noch klarere Aussagen kommen, frag doch mal im Versicherungsbrett, da treiben sich vermutlich einige Spezies dieses Berufes um.