Scheinbar herrenloses Auto mit laufendem Motor

Mahlzeit,

wenn man in öffentlichem Verkehrsraum ein Auto laufenden Motors ohne Insassen oder in der Nähe erkennbaren Fahrer antrifft - was dürfte man (oder müsste man gar?) tun?

  • Polizei kontaktieren (sicherlich etwas übertrieben)?
  • Motor eigenmächtig abstellen (und Schlüssel unter dem Sitz verstecken ;-))?
  • Einsteigen und Auto 200 m weiter parken? :wink:

Meist ist es ja bewusst und vom Fahrer so beabsichtigt, aber legal ist es mit Sicherheit nicht und meist gibt es wohl auch keinen vernünftigen Grund für solches Verhalten.

Gruß
Marius

Hallo,

was bringt Dich zu dieser Einschätzung? Der einzige Paragraph der StVO, der in Frage käme, ist dieser:

§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Und ob das dann konkret unnötig ist, weiß man erst, wenn man den Grund vom Fahrer erfahren hat.

Gruß
C.

„Als unnötig wird es jedoch regelmäßig angesehen, wenn der in Betrieb gesetzte Motor nicht unmittelbar genutzt wird.“
„Die Vorschrift hat vor allem umweltschützenden Charakter, weswegen dieser der Annehmlichkeit und Bequemlichkeit des Autofahrers vorgeht. Dennoch kann es hier auch in Extremfällen zu Ausnahmen kommen, bspw. wenn jemand gezwungen ist, aufgrund eines Notfalls bei starken Frost im stehenden Wagen zu warten.“

aus:

Macht 10 Euro. Könnte ruhig mehr sein.
Warum nicht die Polizei bei Wiederholungen/Regelmäßigkeit?

Das ist schon Verführung zum Diebstahl, da müsste man schon die Polizei verständigen. Bis die dann da ist und das Auto dann nicht mehr, haben die auch Verständnis dafür. :ok:

„Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.“

StVO
§14 , Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Abs. 2

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Das ist auch eine richtige Ergänzung. :+1:

hi,

und der §14. Vor allem dieser.
Oder wie denkst du, ist ein Fahrzeug mit laufendem Motor gegen unbefugte Benutzung gesichert?

und nein, es ist laut Frage nicht abgeschlossen. Siehe Option 2 und 3.

grüße
lipi

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In der Frage ging es um den laufenden Motor und der hat mit § 14 StVO nichts zu tun.

hi,

Da sind wir vermutlich nicht so ganz einer Meinung.

Oder was sollte es bringen, den laufenden Motor 200 Meter weiter weg zu parken?

grüße
lipi