Scheinbewerbung zum Nachweis des AGG-Verstoßes

Hallo zusammen,

ich suche schon längere Zeit einen neuen Job. Trotz Facharbeitermangel und ausreichender Qualifizierung habe ich das Gefühl das viele Bewerbungen auf Grund meines Alters ablehnend zurückgesandt werden.
Jetzt habe ich vor, bestimmten Firmen eine Scheinbewerbung mit ähnlicher Qualifikation, aber deutlich jüngeren hinterher zu senden, um einen Verstoß nach dem AGG nachzuweisen. Bei einer evtl. Einladung zum Vorstellungsgespräch würde ich dann vorher absagen.
Meine Frage:
Kann man es so machen oder ist es sinnlos, weil die gewonnenen Erkenntnisse aus der Scheinbewerbung vor Gericht nicht verwendet werden dürfen / können? Für solch eine Bewerbung müssten ja sämtliche Unterlagen, Daten und Zeugnisse fingiert werden.

mfG
Familie

tut mir leid, aber mit den Feinheiten des AGG incl. Beweislast und -nutzbarkeit kenne ich mich nicht aus.

Hallo Familie,
ich an Deiner Stelle würde es nicht machen. Wenn Du Deine Bewerberunterlagen anpassen würdest, ist das meiner Meinung nach Urkundenfälschung und strafbar.Versuche es lieber mit einem Anwalt. MfG JoAn

Hallo JoAn,

es geht nicht darum die eigenen Unterlagen zu schönen, was mit recht strafbar ist, sondern Bewerbungsunterlagen einer fixtiven jüngeren Person einzureichen, um zu ermitteln, ob ich wegen des Alters wegen nicht in die engere Auswahl genommen wurde oder nicht.

mfG
Familie

Hallo,
also mit solchen (illegalen) Sachen kenne ich mich überhaupt nicht aus. Ich beantworte alles zum Arbeitsschutzgesetz, zum Arbeitssicherheitsgesetz, zum Arbeitszeitsgesetz, aber so was: nein.
MfG
Sell

Hallo Familie, hast Du schon mal daran gedacht dass Deine Unteerlagen (Arbeitszeugnisse u.s.w.) nicht in Ordnung sind oder was verschlüsseleltes negative drin steht??. Überprüfe das zuerst mal.Erkundige Dich erst mal bei einem Rechtsanwalt was Du in so einem Fall tun kannst.MfG JoAn

Hallo JoAn,

ja habe ich, die Unterlagen sind sauber und Bewerbungen wurden fachlich geprüft.
Einziges Manko was ich habe, ist dass ich nicht mehr dreißig bin.
Leider helfen da keine Schulungen oder Lehrgänge.

mfG
Familie

Hallo Sell,

illegal - nein. Grenzwertig ja. Mache mir einen besseren Vorschlag wie ich ein Verstoß gegen das AGG nachweisen kann.
Wenn ich nur das Gefühl habe, es könnte am Alter liegen reicht es nicht!
Leider unterliegt meine Branche (IT) einem totalen Jugendwahn, da bist du schon mit vierzig zu alt. Alter wird dort wie eine Schwerbehinderung angesehen.
Nur werde ich noch etliche Jahre bis zur Rente arbeiten müssen.

mfG

Tut mir leid, aber hier kann ich nicht helfen, denn ich bin kein Rechtsexperte. Ihr Vorhaben liest sich nicht gut.
Mit freundlichen Grüßen

Vero777