Scheine trotz Exmatrikulation

Liebe Forum-User,
Ich habe folgendes Problem:

Zur Zeit studiere ich Philosophy&Economics auf Bachelor an der Uni Bayreuth im ersten Semester. Da das ganze hier leider nicht so das wahre ist, möchte ich gerne auf Bachelor Mathematik wechseln.
Es ist möglich, mir - insbesondere die VWL - Scheine, die ich durch Klausuren im Februar erwerben würde, für Mathe annerkennen zu lassen (Und zwar im nicht unerheblichen Umfang von ca. 20-25 CP/LP).

Mein Problem betrifft jetzt das Bafög. Um für die gesamte regelstudienzeit des Mathe-Bachelors gefördert zu werden, müsste ich mich vor Ablauf dieses Semesters (also bis spätestens 30.03.) exmatrikulieren. Dann gilt das Semester für die Bafögberechnung als nicht studiert. (ich weiß, dass ich auch sonst (fachrichtungswechsel aus „wichtigem Grund“) 6 semester gefördert werde, allerdings dann im letzten Semester als vollverzinsliches Darlehen. Bei meinem Bafögsatz entspricht das etwa 1500 € Mehrbelastung plus Zinsen.)

Nun meine Frage: Kann ich die Klausuren schreiben um die Scheine zu erwerben (diese werden etwa Ende März, Anfang April fertig korrigiert bzw. zur Abholung bereit liegen) und mich anschließend mitte/Ende März noch exmatrikulieren? Oder erhalte ich dann gar keinen Schein?

Prinzipiell: Kann man Scheine in einem Semester machen, und sich danach im gleichen Semester exmatrikulieren?

Danke für eure Hilfe!

Hallo Bluevevan,
wirst du für das Fach die Uni wechseln? Weil: Wenn du innerhalb der gleichen Uni wechselst, musst du dich nicht exmatrikulieren, sondern „nur“ einen Studienfachwechsel vollziehen. Da ist es dann aber wahrscheinlich auch so, das du dies offiziell erst machen darfst, wenn du die Prüfungen geschrieben hast. Normalerweise entstehen dir keine Nachteile beim BaföG wenn du vor Beendigung des 3. Fachsemesters wechselst.
Zu den genauen Regelungen kann ich dir nichts sagen, da ich deine Prüfungs/ Studienordnungen nicht kenne. Da müsste dir dein Studienfachberater oder das Prüfungsamt weiterhelfen können.
LG Backs

Wenn ich dich richtig verstanden habe, musst du dich schnell exmatrikulieren, damit offiziell gilt, dass du dieses laufende Semester nicht studiert hast, oder? Dann könnte es in der Tat ein Problem werden, sich Scheine aus diesem Semester anrechnen zu lassen. Lässt man sowas nämlich durchgehen, könnte ja jeder auf diese Weise seine Förderungsdauer erhöhen. Was manchmal geht (bzw. in deinem Fall gegangen wäre, wenn du dich früher dazu entschieden hättest): vor dem offiziellen Fachwechsel bereits Veranstaltungen im neuen Fach zu belegen (und auch Scheine zu machen), so dass man sich beim Wechsel gleich in ein höheres Semester einstufen lassen kann. So hättest du dir auch ein Semester gespart.

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Hallo Backs, hallo smokassi,

Erstmal danke für eure Antworten!
Ich werde nach Köln auf Mathe wechseln. Also Studienfachwechsel/Fachrichtugnswechsel und Ortswechsel.

Die Frage ist vielleicht zu speziell: Mir geht es allgemein darum: Ist euch ein Fall bekannt, in dem Scheine in einem Semester gemacht wurden und sich der Student/die Studentin dann noch vor Ende des Semesters exmatrikuliert hat?

Was Bafög angeht, so hast du natürlich recht - allerdings habe ich das ja schon geschrieben. Die offiziell für das Bafög als „studierte Semester“ geltende Semester werden von der FHD abgezogen - den Rest gibts als vollverzinsliches Bankdarlehen. Das möchte ich gerade nicht!

Ganz aktuell: Ich kann mir morgen meinen ersten (Seminar-)Schein abholen. Den hätte ich dann ja schon in der Tasche, wenn ich mich übermorgen exmatrikulieren würde. Rein hypothetisch könnte dieser Schein mir doch z.b. für den „studium integrale“-Bereich annerkannt werden, oder brauche ich dazu noch andere Unterlagen? Immatrikulationsbescheinigungen habe ich ja, Studentenausweis und Matrikelnr auch - ich kann also belegen, dass ich hier studiert habe und durch den Schein, das ich das Seminar gemacht habe. Dann müsste es doch im Nachhinein eigentlich unerheblich sein, ob ich mich am 28.3. exmatrikuliert habe?

Grundsätzlich muss ich mich nicht „schnell“ exmatrikulieren, sondern einfach nur vor Ablauf des Semesters. Das Argument mit der Verlängerung der FHD ist für mich genauso logisch, wie die Regelung, das Semester gelte - trotz mehrfachen Scheinerwerbs - bei vorzeitiger Exmatrikulation als „nicht studiert“ unlogisch ist.
Theoretisch könnte man unter diesen Umständen in der Tat 6 Semester studieren, sich vor Ende eines jeden exmatrikulieren, und so im 6. sem. noch vollen förderungsanspruch haben, obwohl man sein ganzes studium schon fertig hat.

Der Haken an der Sache ist meiner meinung nach folgender: Ich habe nun ja ein Semester lang Bafög bezogen. Sollte ich nächstes Semester Bafög beantragen, so gilt das Ganze vermutlich trotzdem als „Fachrichtungswechsel“, da ich ja bisher Bafög für „Philosophy&Economics“ bezogen habe und dann für „Mathematik“ beziehen werde. das würde die FHD-verlängerungstaktik auf ein semester beschränken, da 2 Fachrichtungswechsel beim Bafög nur in ausnahmefällen akzeptiert werden. (wenn man im gleichen Fach bliebe bei der Taktik, so würde man eben immer höher gestuft - länger als 6 sem. würde man dann auch nichts bekommen)
Wichtig für mich wäre an der Regelung, dass ich eben ab dem SS noch 6 semester bafög-gefördert würde und nicht mit dem vollverzinslichen Darlehen.

Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der nach einem Uniwechsel sich Scheine hat annerkennen lassen, vielleicht sogar jemanden, der sich an seiner alten Uni vor ende des semesters exmatrikuliert hat. Was braucht man zum Scheine annerkennen und ist mein plan durchführbar:smile:?