Scheinehe definition

wie wird „Scheinehe“ definiert, nur durch einen nachweisbaren gemeinsamen Wohnort?

Hallo Nach der Rechtsprechung des BVerwG bedeutet „Scheinehe“, dass die Eheschließung nicht dem Ziel dient, eine in welcher Form auch immer zu führende eheliche Lebensgemeinschaft zu begründen, sondern einem anderen Zweck dient, insbesondere dem, dem ausländischen Partner ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen.

Quelle: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/scheidungsehe.htm

Gruß
!/!

Hallo,

durch einen gemeinsamen Wohnsitz sollte wohl eher das Gegenteil der Scheinehe, nämlich eine Ehe bewiesen werden.

Scheinehe könnte auch etwas verständlicher erklärt werden: durch die Eheschließung zweier Personen soll einer der Personen Rechtsansprüche, welcher er in Deutschland nur durch einen Ehepartner erhalten kann, durch eine falsche Beurkundung erschleichen.

si

Hallo

na Hauptsache du hast mal wieder was gesagt …

Scheinehe könnte auch etwas verständlicher erklärt werden:

Lies dir deinen Satz mal durch.
Das glaubst du doch selbst nicht …

durch die Eheschließung zweier Personen soll einer der
Personen Rechtsansprüche, welcher er in Deutschland nur durch
einen Ehepartner erhalten kann, durch eine falsche Beurkundung
erschleichen.

Vom Satzbau und Ausdruck mal ganz zu schweigen …

!/!

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Selten so eine wirre Aussage gelesen. Aus den Rechtsbrettern inzwischen aufgrund massiver Kritik endlich weg, dafür treibt die Sockenpuppe jetzt hier ihr Unwesen.

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Hallo Leopold,

Selten so eine wirre Aussage gelesen.

Allerdings.

Aus den Rechtsbrettern
inzwischen aufgrund massiver Kritik endlich weg, dafür treibt
die Sockenpuppe jetzt hier ihr Unwesen.

Eben nicht, schau nur genau hin :frowning:

Gruß
!/!

oh je … du hast recht, ich sehe es gerade, da war es heute Nacht unserem Troll mal wieder langweilig und man hat die Foren wieder kräftig zugemüllt.

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