ist ein Scheingeschäftsführerverhältnis überhaupt strafbar? Wenn A in Firma 1 ehemals B als Scheingeschäftsführer eingesetzt hat (Firma 1 ist nun Konkurs) und nun in Firma 2 einen C als Scheingeschäftsführer benutzt, dann muß man doch auch einen Titel, den man gegen B hat, gegen C durchsetzen können? Wenn ein Scheingeschäftsführerverhältnis nicht strafbar wäre, dann könnte man nur mit einer Zivilklage vorgehen, oder?
sorry, aber ich versthe das mit dem A B C und 1 2 nicht, es
ist ein bischen durcheinander
Hm, ich dachte nicht, daß das kompliziert ist. Ich versuch’s aber gern noch einmal. A ist ein „böse Bube“. Er läßt immer mal wieder eine neue Firma gründen und betreibt die, bis sie Konkurs geht. Er benutzt dazu einen Scheingeschäftsführer. Er selber ist offiziell immer nur Angestellter dieser Firmen. Ein Gläubiger hat nun einen Titel gegen den Geschäftsführer einer Konkurs gegangenen „alten“ Firma. A macht munter mit einer neuen Firma und einem neuem Geschäftsführer weiter. Da A faktisch Geschäftsführer ist, will ein Gläubiger sich nun an den A selber bzw. an seine neue Firma mit neuem Geschäftsführer halten, um Geld zu bekommen. Nun die Fragen:
Ist ein Scheingeschäftsführerverhältnis strafbar? Ist es strafbar, sich im Konkursverfahren des Scheingeschäftsführers nicht als faktischer Geschäftsführer zu outen? Ein Gläubiger könnte seinen Titel vom „alten“ Scheingeschäftsführer nur durch Zivilklage auf den A bzw. dessen neuem Scheingeschäftsführer übertragen? Oder kann man so etwas auch bei der Kripo anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt, auf die sich ein Gläubiger in seinem Zivilprozeß beziehen könnte?
Hm, ich dachte nicht, daß das kompliziert ist. Ich versuch’s
aber gern noch einmal. A ist ein „böse Bube“. Er läßt immer
mal wieder eine neue Firma gründen und betreibt die, bis sie
Konkurs geht. Er benutzt dazu einen Scheingeschäftsführer. Er
selber ist offiziell immer nur Angestellter dieser Firmen. Ein
Gläubiger hat nun einen Titel gegen den Geschäftsführer einer
Konkurs gegangenen „alten“ Firma. A macht munter mit einer
neuen Firma und einem neuem Geschäftsführer weiter. Da A
faktisch Geschäftsführer ist, will ein Gläubiger sich nun an
den A selber bzw. an seine neue Firma mit neuem
Geschäftsführer halten, um Geld zu bekommen. Nun die Fragen:
Ist ein Scheingeschäftsführerverhältnis strafbar?
Meines Erachtens Nein. Ob Sanktionen drohen, wenn Jemand dadurch eine Gewerbeuntersagung unterläuft, weiß ich allerdings nicht.
Ist es strafbar, sich im Konkursverfahren des Scheingeschäftsführers
nicht als faktischer Geschäftsführer zu outen?
Meines Erachtens auch Nein.
Ein Gläubiger könnte seinen Titel vom „alten“ Scheingeschäftsführer nur
durch Zivilklage auf den A bzw. dessen neuem
Scheingeschäftsführer übertragen? Oder kann man so etwas auch
bei der Kripo anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft
Ermittlungen aufnimmt, auf die sich ein Gläubiger in seinem
Zivilprozeß beziehen könnte?
Allerdings kann ein faktischer Geschäftsführer in die gesellschaftsrechtliche Geschäftsführerhaftung genommen werden, sofern die entsprechenden Nachweise gelingen.
Deine Fallbeschreibung verstehe ich allerdings so, dass der Gläubiger einen Titel gegen einen früheren Geschäftsführer einer früheren Firma des A hat und sich nun an die neue Firma des A wendet. Da sehe ich keine Anspruchsgrundlage. Wenn überhaupt, bräuchte der Gläubiger einen Titel gegen A. Dann könnte er allerdings immer noch nicht in das Vermögen der neuen Gesellschaft vollstrecken, sondern nur in den Geschäftsanteil, den A hält.