Scheinseblstständigkeit beim Handelsvertreter

Hallo,

meine Frage ist ob bei meiner Mutter durch die aktuelle Situation eine Scheinselbstständigkeit enststeht.

Folgende Situation:
Meine Mutter ist Handelsvertreterin für zwei verschiedene Unternehmen in der Porzelan und Glas Branche. Und verkauft im Gebäude eines Möbelhauses die Waren. Sie benutzt dort auch die Arbeitsgeräte (PC´s), zahlt keine Miete für die Fläche die genutzt wird oder für die Arbeitsgeräte. Desweiteren ist sie zwar Vertraglich an keine festen Zeiten gebunden jedoch wird gebeten sich an ein zwei Schichten system zu halten(keine Zeiterfassung vom Möbelhaus oder der beiden Unternehmen), es gelten auch keine Urlaubsbedingungen das heißt sie muss kein Urlaub beantragen jedoch macht sie kein Urlaub.

Ich hoffe die Angaben reichen um es einschätzen zu können.

Vielen Dank schon im Vorraus.

Nun, 1. wenn Ihre Mutter im Besitz einer Handelsvertreterkarte ist, ist sie gewerblich tätig!
Setzt man das voraus, erfüllt sie zwar nicht alle 5Kriterien die gegen eine SS sprechen, aber min. 3, ob dies ausreicht, lt. § eher nicht, aber wo kein Kläger da kein Richter; meist stellt sich die Frage ja erst wenn was schief geht,z.b. keine Aufträge mehr kommen, wenn es hart auf hart geht könnte einer der 2 AG ein echter Arbeitgeber sein und müsste dann alle Folgekosten übernehmen. Da 2AG vorhanden sind wird es nicht leicht werden diese Kosten auf einen ab zu wälzen.
Wenn keine Gewerbeanmeldung bzw. Handelsvertreter-Reisegewerbe-Karte vorliegt, ist eine Scheinselbständigkeit gegeben, auch wenn 3 kriterien erfüllt sind die dagegen sprechen.
mfg

Folgende Situation:

Meine Mutter ist Handelsvertreterin für zwei verschiedene
Unternehmen in der Porzelan und Glas Branche. Und verkauft im
Gebäude eines Möbelhauses die Waren. Sie benutzt dort auch die
Arbeitsgeräte (PC´s), zahlt keine Miete für die Fläche die
genutzt wird oder für die Arbeitsgeräte. Desweiteren ist sie
zwar Vertraglich an keine festen Zeiten gebunden jedoch wird
gebeten sich an ein zwei Schichten system zu halten(keine
Zeiterfassung vom Möbelhaus oder der beiden Unternehmen), es
gelten auch keine Urlaubsbedingungen das heißt sie muss kein
Urlaub beantragen jedoch macht sie kein Urlaub.

Hallo Dieter,

eine klare endgültige Antwort kann ich Dir nicht geben, aber folgendes kann evtl. etwas weiterhelfen:
a) Zwei Handelsvertretungen sprechen gegen Scheinselbständigkeit. Der „klassische Scheinselbständige“ hat nur einen Arbeitgeber.
b) Keine oder sehr wenig Weisungsgebundenheit sprechen ebenfalls gegen eine Scheinselbständigkeit.

Es wäre sinnvoll, wenn mit beiden Vertretungen auch im Jahr Umsatz läuft.
Ich empfehle einen weiteren Experten zu fragen. Dies sind nur Indizien, die mir bekannt sind.
Freundliche Grüße,

Leif Kretschmer