Scheinselbständig?

Hallo,
hier die Fakten: Student, zwei Nebenjobs (weniger als 20 Stunden in der Woche):

  1. redaktionelle Tätigkeiten bei einer Agentur (auf Rechung, freiberufliche Tätigkeit)
  2. Interviews abtippen bei zwei Auftraggebern (auf Rechnung, mit Gewerbeschein)

Würde bei dieser Konstellation Scheinselbständigkeit vorliegen?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

  1. redaktionelle Tätigkeiten bei einer Agentur (auf Rechung,
    freiberufliche Tätigkeit)
  2. Interviews abtippen bei zwei Auftraggebern (auf Rechnung,
    mit Gewerbeschein)

Würde bei dieser Konstellation Scheinselbständigkeit
vorliegen?

das hängt von ein paar mehr Faktoren ab.

Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html, insbesondere (Zitat) „Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“ sowie die hierzu einschlägige Kommentierung.

Gruß

S.J.

Vielen Dank für die Antwort. Mir geht es allerdings eher um die Sache mit den Auftraggebern. Man sollte ja mehr als einen Auftraggeber haben, aber ich würde halt gerne wissen, ob alle Auftraggeber insgesamt zählen oder nur einzeln in den jeweiligen Nebenjobs.

Hallo,

Vielen Dank für die Antwort. Mir geht es allerdings eher um
die Sache mit den Auftraggebern.

sofern man wie ein fest Angestellter weisungsgebunden in die Betriebsabläufe eingebunden ist, spielt es eine eher untergeordnete Rolle, für wie viele Auftraggeber man arbeitet.

Wann man von einer Beschäftigung ausgehen kann, steht im Gesetz. Den entscheidenden § habe ich verlinkt. Von der Anzahl der Auftraggeber steht da nichts.

Es kommt sowieso auf die Gesamtwürdigung an.

Gruß

S.J.

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Guten Tag,
es gibt mehrere Merkmale.
Ist man nur für einen Auftraggeber tätig und ist hierbei weisungs- oder sogar ortsgebunden so zählt man als scheinselbstständig.

ein weiteres kriterium ist die zusammensetzung der einnahmen. wenn ich 100% meines verdienstes von einem Auftraggeber bekomme, so ist das scheinselbstständigkeit. am besten mal googeln. ich glaube das es ca 80% sind die man durch einen AG verdienen darf, alles andere von anderen AGs dann ist alles ok.

aufgrund der von ihnen aufgeführten jobs würde ich klar sagen das hier keine scheinselbstständigkeit vorliegt.

mein bester kumpel ist auch selbstständig. er arbeitet seit jahren für eine druckerei. ab und zu hat er auftraäge von anderen AG, nicht viel aber bislang hat er deswegen keine probleme wg scheinselbstständikeit bekommen. aber auch hier gilt; ermessenssache des jeweiligen finanzbeamten.

Bullsh…
Hallo,

es gibt mehrere Merkmale.
Ist man nur für einen Auftraggeber tätig und ist hierbei
weisungs- oder sogar ortsgebunden so zählt man als
scheinselbstständig.

das steht wo? Kann es sein, dass Dein Wissen nicht so ganz „up to date“ ist.

ein weiteres kriterium ist die zusammensetzung der einnahmen.
wenn ich 100% meines verdienstes von einem Auftraggeber
bekomme, so ist das scheinselbstständigkeit. am besten mal
googeln. ich glaube das es ca 80% sind die man durch einen AG
verdienen darf, alles andere von anderen AGs dann ist alles
ok.

Als dafür, dass Du hier „von glaube ich“ und „musst Du mal googeln“ schreibst, lehnst Du Dich aber verdammt weit aus dem Fenster. Ich empfehle Dir mal selbst zu googeln, bevor Du hier derartige Halbwahrheiten verbreitest.

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbstst%C3%A4ndi…

Zitat: " Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen wurden mehrfach überarbeitet. Nachdem 1999 zunächst anhand von einzelnen konkreten Umständen eine Einstufung vorgenommen wurde, ist nunmehr lediglich in § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV geregelt, dass es darauf ankommt, ob die Tätigkeit nach Weisungen eines Auftraggebers ausgeführt wird bzw. ob eine Eingliederung in die Organisation des Auftraggebers erfolgt ist."

Genau auf diesen Paragrafen habe ich verwiesen. Wenn Du meinst mich hier trotzdem korrigieren zu müssen und meinst es besser zu wissen, nenne bitte Quellen für Deine Behauptungen. Wir sind hier schließlich bei wer- weiss -was und nicht bei wer- meint -was oder wer- glaubt -was.

aufgrund der von ihnen aufgeführten jobs würde ich klar sagen
das hier keine scheinselbstständigkeit vorliegt.

Sieh an. So klar kannst Du das also bei so dünnen Fakten einschätzen. Ein echter Spezialist.

mein bester kumpel ist auch selbstständig. er arbeitet seit
jahren für eine druckerei. ab und zu hat er auftraäge von
anderen AG, nicht viel aber bislang hat er deswegen keine
probleme wg scheinselbstständikeit bekommen. aber auch hier

Na dann. Seine Tätigkeit „könnte“ also „ähnlich“ gestaltet sein und nur weil es noch nie Probleme gab, ist es erlaubt.

gilt; ermessenssache des jeweiligen finanzbeamten.

Und jetzt erklärst Du uns noch, was das Finanzamt mit dem SGB zu tun hat?

Kopfschüttelnd…

S.J.

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was soll´n das bitte schön?! ich versuch hier nur zu helfen und muss mir dann von irgendeinem hier anhören: bullshit.

ich bitte darum die diskussion möglichst sachlich zu führen. und sich selbst nicht als das ultima ratio darzustellen. das hilft niemandem. wenn ich hier irgendwelche dinge schreib die (in den augen anderer) nicht stimmen dann kann man das auch normal sagen.

ja, es heißt. wer weiss was, aber auch nicht „ich bin der tollste und muss andere dumm anmachen“ oder haben manche hier vielleicht nicht genug zu tun und laben sich deshalb an den eigenen worten?

ps: ich hab mal geschaut. scheint eine gängige praxis von ihnen zu sein, sich selbst hinzustellen als wären sie mr. wissen persönlich. haben sie freunde? Ich bitte sie in zukunft meine beiträge mit dem nötigen respekt zu kommentieren. sowas wie bullsh… hat darin nix zu suchen. außerdem ist es sinnvoller konstruktiv zu kritisieren anstatt einfach mal über jedes wort herzuziehen und sich dabei selbst zu widersprechen, echt widerwärtig.

„Es kommt sowieso auf die Gesamtwürdigung an“ ihr eigener satz deswegen sag ich ja das es : „ermessenssache des jeweiligen finanzbeamten“ ist.

ein weiteres kriterium ist die zusammensetzung der einnahmen.
wenn ich 100% meines verdienstes von einem Auftraggeber
bekomme, so ist das scheinselbstständigkeit. am besten mal
googeln. ich glaube das es ca 80% sind die man durch einen AG
verdienen darf, alles andere von anderen AGs dann ist alles
ok.

„Als dafür, dass Du hier „von glaube ich“ und „musst Du mal googeln“ schreibst, lehnst Du Dich aber verdammt weit aus dem Fenster. Ich empfehle Dir mal selbst zu googeln, bevor Du hier derartige Halbwahrheiten verbreitest.“

zu ihrer information lesen sie bitte:http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

ist wohl doch nicht alles gold was in ihrem kopf glänzt…

ps: das „du“ unterlassen sie bitte mal ganz schnell. es ist immer noch eine form des anstandes menschen die man nicht kennt mit „sie“ anzusprechen. so viel zu den grundlegenden werten des menschlichen miteinanders die ihnen scheinbar nichts sagen. oder soll ich sagen „gott“?

ps: das „du“ unterlassen sie bitte mal ganz schnell. es ist
immer noch eine form des anstandes menschen die man nicht
kennt mit „sie“ anzusprechen. so viel zu den grundlegenden
werten des menschlichen miteinanders die ihnen scheinbar
nichts sagen.

Hier im Forum ist Duzen die übliche Kommunikationsform. Wenn Dir das genauso wenig passt, wie Kritik, melde Dich doch einfach wieder ab.

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ach was. anstatt konstruktiv zu antworten fühlen sie sich nur auf den schlipps getreten…grins… anstatt darauf zu antworten:

ein weiteres kriterium ist die zusammensetzung der einnahmen.
wenn ich 100% meines verdienstes von einem Auftraggeber
bekomme, so ist das scheinselbstständigkeit. am besten mal
googeln. ich glaube das es ca 80% sind die man durch einen AG
verdienen darf, alles andere von anderen AGs dann ist alles
ok.

„Als dafür, dass Du hier „von glaube ich“ und „musst Du mal googeln“ schreibst, lehnst Du Dich aber verdammt weit aus dem Fenster. Ich empfehle Dir mal selbst zu googeln, bevor Du hier derartige Halbwahrheiten verbreitest.“

zu ihrer information lesen sie bitte:http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit

fällt ihnen nicht mehr ein als ihre antwort. ich lass mich gern kritisieren, dadurch lernt man. aber: der ton macht die musik.

Oh ha. Da kann ja jemand richtig gut mit Kritik umgehen.

Offensichtlich hast Du es mit dem Lesen und/oder Verstehen nicht so. Es werden immer noch keine Quellen genannt und dass Finanzbeamten bei Verstößen gegen das SGB zuständig sind, ignorierst Du weiterhin. Stattdessen behauptest Du auch noch, dass ich Deine Aussagen bestätigen würde.

Offensichtlich geht es Dir darum Recht zu haben.

Wir bewegen uns hier in einem Forum, dass sich Expertenforum nennt. Fragesteller erwarten Antworten von Experten. Da darf es ja wohl erlaubt sein darauf hinzuweisen, dass Antworten falsch sind. Insbesondere sollten hier im Forum Behauptungen auch durch Quellen belegbar sein. „Glaube ich“ und „musst Du mal googeln“ haben hier definitiv nichts zu suchen.

Und was Deine Kritik an meiner Ausdrucksweise angeht:

Ich bin nicht persönlich geworden. Die dummen Bemerkungen „ob ich Freunde hätte“ und dass es „gängige praxis von mir sei, mich selbst hinzustellen als wären ich mr. wissen persönlich“ kamen von Dir.

Ich glaube nicht, dass es ein Makel ist, wenn man hier kluge und sachlich korrekte Antworten formuliert und falsche und somit durchaus gefährliche Antworten entsprechend kommentiert.

Bevor Du Dich hier als Neuling also wie die Akt im Walde verhältst wäre es sicher angebracht, dass Du Dich zunächst mit den Regeln und Gepflogenheiten dieses Forums vertraut machst.

Netiquette:

_Lasse dich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Beleidigungen, verleumderische und die Ehre verletzende Äußerungen sind nicht erwünscht.

„Du“ oder „Sie“? Dafür gibt es keine allgemeingültige Regel; es hat sich jedoch eingebürgert, den Anderen mit „du“ anzureden. Die Mehrheit der Teilnehmer an wer-weiss-was finden es völlig in Ordnung und würden es als eher absonderlich ansehen, wenn sie auf einmal gesiezt werden würden._

S.J.

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*PLONK*

ach was. anstatt konstruktiv zu antworten fühlen sie sich nur
auf den schlipps getreten…grins… anstatt darauf zu
antworten:

Wird Zeit, dass im Heim das Internet wieder abgestellt wird…

*PLONK*

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„Und jetzt erklärst Du uns noch, was das Finanzamt mit dem SGB zu tun hat?“

Ach, das war eine Frage vom Experten. Muss man ja erstmal dahinter steigen. Erklären Sie mir den Zusammenhang dann kann ich auch anworten.

Ich glaube nicht, dass es ein Makel ist, wenn man hier kluge und
sachlich korrekte Antworten formuliert und falsche und somit
durchaus gefährliche Antworten entsprechend kommentiert.

Wie jesacht, der Ton macht die Musik und jemandem mit "Bullsh… " zu kommen sorgt für Ärger.

Das haben Sie mir geschrieben:
Netiquette:

Lasse dich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen.
Beleidigungen, verleumderische und die Ehre verletzende
Äußerungen sind nicht erwünscht.

Wollen Sie mir die Welt erklären, dann antworten Sie bitte nicht mit:
„Wird Zeit, dass im Heim das Internet wieder abgestellt wird…“

„Du“ oder „Sie“? Dafür gibt es keine allgemeingültige Regel; es
hat sich jedoch eingebürgert, den Anderen mit „du“ anzureden.
Die Mehrheit der Teilnehmer an wer-weiss-was finden es völlig in
Ordnung und würden es als eher absonderlich ansehen, wenn sie
auf einmal gesiezt werden würden.

Ich wünsche aber das Sie mich mit Sie ansprechen. Auch das ist Netiquette.

Abschließend wüßte ich trotzdem gerne Ihre Meinung zu:

ein weiteres kriterium ist die zusammensetzung der einnahmen.
wenn ich 100% meines verdienstes von einem Auftraggeber
bekomme, so ist das scheinselbstständigkeit. am besten mal
googeln. ich glaube das es ca 80% sind die man durch einen AG
verdienen darf, alles andere von anderen AGs dann ist alles
ok.

„Als dafür, dass Du hier „von glaube ich“ und „musst Du mal googeln“ schreibst, lehnst Du Dich aber verdammt weit aus dem Fenster. Ich empfehle Dir mal selbst zu googeln, bevor Du hier derartige Halbwahrheiten verbreitest.“

zu ihrer information lesen sie bitte:http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit

Was ist den nun richtig??

Nein, Sie müssen nicht antworten, könnte ja rauskommen das manche Menschen vielleicht doch nicht so ganz der „Experte“ sind.

Ich wünsche aber das Sie mich mit Sie ansprechen. Auch das ist
Netiquette.

Abschließend wüßte ich trotzdem gerne Ihre Meinung zu:

Ich werde ganz sicher keine Kommunikation mit jemandem führen, der mit Vorschriften macht, wie ich ihn anzureden habe. Insbesondere nicht, wenn es sich um einen für ein Internetforum völlig absurden Wunsch handelt.

Zudem solltest DU das mal anklicken:

http://de.wikipedia.org/wiki/Plonk

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Sag mal, geht’s noch?
Hi!

was soll´n das bitte schön?!

Diese Frage tätowiere Dir bitte in Spiegelschrift auf die Stirn, schneide Dir den Pony und stelle Dich vor den Spiegel!

SJ gibt hier die einzig brauchbare Antwort *PUNKT*

Dass Du mit irgendeinem Einzelfall aus Deinem Bekanntenkreis kommst und Google als einzige Quelle Deines „Wissens“ präsentierst, mag ja dort, wo Du Dich in der Regel so als „Ratgeber“ herumtreibst ausreichend sein, hier demonstrierst Du damit bestenfalls Deinen Kreisligastatus.

Dass Du versuchst zu helfen, ist ja ganz nett, dann akzeptiere aber verdammt nochmal, dass Du daneben liegst und dieses auch gesdagt bekommst!

Man man man

Gruß
Guido

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html

oder einfacher

http://www.steuerschroeder.de/scheinselbstaendigkeit…

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