Scheinselbständig + Angestellte

Hallo zusammen,

ich habe mich im Mai als Layouter selbständig gemacht
und arbeite ausschließlich für einen Auftraggeber und habe keine
Angestellten. Ich plane in 2-3 Jahren eine Halbtagskraft einzustellen.

Soll ich mich jetzt schon von der Deutschen Rentenversicherung für die ersten
3 Jahre Scheinselbständigkeit freistellen lassen oder ist dies unnütz?`

Danke
TOM

Servus,

eine „Freistellung bei Scheinselbständigkeit“ gibt es in dieser Form nicht. Es gibt aber das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.

Obwohl das als „Kriterium“ überall herumspukt, sind die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber und ohne eigene Arbeitnehmer bloß Indizien und keine zwingenden Kriterien. Entscheidend ist ausschließlich, ob das Gesamtbild der Verhältnisse auf eine selbständige oder nicht selbständige Tätigkeit schließen lässt.

Beim selbständigen Layouter würde ich der selbständigen Tätigkeit von vornherein gute Chancen einräumen - ruhig die Statusfeststellung einleiten, das könnte rentabel sein.

Schöne Grüße

MM

Danke Martin für die Antwort,

Mehrere Bekannte haben sich die ersten 3 Jahre freistellen lassen.
Dieses Verfahren hab ich gemeint.

Sicher bin kein Paketfahrer, doch bei mir ist es schon so dass es krititsch werden könnte, da ich voll in die Orga meines Auftraggebers eingebunden bin (Büro beim Auftraggeber, langfristige Vollauslastung durch Auftraggeber)

Zwar räumt mir der Vetrag weitgehende Freiheiten ein,halt auch nur auf Papier.
Es gibt hier weitere festangestellte Layouter und ich mache im Prinzip die gleiche Arbeit wie diese.

Danke,
Tom

Servus,

Mehrere Bekannte haben sich die ersten 3 Jahre freistellen
lassen.

worüber genau lauten die ergangenen Bescheide? Eine Freistellung von der Sozialversicherungspflicht ist mir von nirgendwo aus dem SGB bekannt, wäre interessant zu wissen.

Das weiter beschriebene Gesamtbild spricht tatsächlich für Scheinselbständigkeit, das ist wahr.

Schöne Grüße

MM