Hallo,
wo ist der Unterschied zwischen jemandem, der scheinselbständig ist,
und jemandem, der ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist?
Es geht mir um Unterschiede in der Definition, nicht in den
Rechtsfolgen.
Ich habe mir beide Definitionen angesehen, es gelingt mir aber nicht
zu erkennen, wie jemand die Kritierien eines arbeitnehmerähnlichen
Selbstständigen erfüllen kann, ohne zwangsläufig auch die Kriterien
der Scheinselbständigkeit zu erfüllen.
Was grenzt diese beiden voneinander ab?
Danke im voraus,
S.