scheinselbständig / arbeitnehmerähnlich?b

Hallo,

wo ist der Unterschied zwischen jemandem, der scheinselbständig ist,
und jemandem, der ein arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist?

Es geht mir um Unterschiede in der Definition, nicht in den
Rechtsfolgen.

Ich habe mir beide Definitionen angesehen, es gelingt mir aber nicht
zu erkennen, wie jemand die Kritierien eines arbeitnehmerähnlichen
Selbstständigen erfüllen kann, ohne zwangsläufig auch die Kriterien
der Scheinselbständigkeit zu erfüllen.

Was grenzt diese beiden voneinander ab?

Danke im voraus,

S.

Hallo,

man mag mich eines besseren belehren, aber für mich ist ein Scheinselbständiger eine arbeitnehmerähnliche Person. Sind meines Wissens nach nur zwei unterschiedliche Bezeichnungen für ein und dasselbe Phänomen.

Viele Grüße
Bernhard

Würd ich auch so sehen.

1 „Gefällt mir“