ich bin in einer verzwickten Situation. Hoffentlich kannst Du mir
eine Antwort geben.
Ich habe mich 08/2001 selbständig gemacht als Buchhalter. Bis vor 4
Monaten war das auch gar kein Problem, ich hatte 3 Arbeitgeber und
habe mir keine Sorgen gemacht.
Aber nun seit 4 Monaten habe ich nur noch einen Arbeitgeber und mache
mir so mangsam Sorgen, dass ich in die Scheinselbständig-Falle tappe.
Meine Fragen:
Bin ich bereits Scheinselbständig??
Wird die für die Scheinselbständigkeit immer von Jahr aus gerechnet,
d.h. darf man pro Jahr einen gewissen Prozentteil für einen
Arbeitgeber nicht überstreiten oder nur das Quartal??
Dann würde es ja reichen wenn ich ab nächstem Jahr wieder einen 2.
hätte?!?!?
Reicht es aus, wenn ich nachweisen kann das ich mich überall beworben
habe um einen zweiten Arbeitgeber zu bekommen??
Ich habe mich 08/2001 selbständig gemacht als Buchhalter. Bis
vor 4 Monaten war das auch gar kein Problem, ich hatte 3 :Arbeitgeber und habe mir keine Sorgen gemacht.
Aber nun seit 4 Monaten habe ich nur noch einen Arbeitgeber
und mache mir Sorgen, dass ich in die Scheinselbständig-Falle
tappe.
Hallo Olli,
wie es aussieht, ist hier von Beginn an etwas schief gelaufen. Zunächst einmal gibt es m. W. keine selbständigen Buchhalter. Buchhaltung erledigt jeder Kaufmann selbst und wenn er diese Aufgabe delegiert, dann an einen angestellten Buchhalter oder an einen selbständigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe, angefangen beim Steuerbevollmächtigten, über Steuerberater bis zum Wirtschaftsprüfer. Ist jemand nicht mindestens Steuerbevollmächtigter, darf er selbständig keine Buchhaltung anbieten und ausführen.
Du sprichst von Arbeitgebern. Ein Selbständiger würde von Auftraggebern oder Mandanten sprechen. Ein Angestellter wird nicht dadurch zum Selbständigen, daß er für mehrere Arbeitgeber arbeitet. Umgekehrt wird kein Selbständiger nur deshalb zum Scheinselbständigen, weil er nur für einen Auftraggeber arbeitet.
Der Selbständige hat das auftragsgemäße Ziel zu erreichen, bestimmt aber seine Arbeitszeiten selbst, ist an keine Weisungen gebunden, benutzt eigene Hilfsmittel und Werkzeuge. Davon gibts aber Abweichungen, so daß im Einzelfall nicht ohne weiteres zu erkennen ist, ob Scheinselbständigkeit vorliegt.
Hast Du bei Deinem Auftraggeber/Arbeitgeber feste Arbeitszeiten? Arbeitest Du zu Hause am eigenen PC oder benutzt Du Geräte des AG?
Scheinselbstständig wenn Du daran glaubst!
Ich will nicht jetzt deinen Beruf nach Legalität… beurteilen. Als Selbstständiger bist Du so lange scheinselbstständig, so lange Du es es selber so sehen willst. Generelll bist Du scheinselbstständig, wenn Du nur für einen Arbeitgeber arbeitest. Aber es kommenimmer Zeiten, in denen man nur für einen Kunden arbeitet - geradeeben, wenn man neu ist.
Kannst Du aber belegen, dass Du Dich bemüht hast Kunden zu finden, dann wird das Finanzamt schnell einsehen, dass Du nicht den aktuellen Status behalten willst. Verschicke Mailings (Rechnungen beweißen Werbung), rufe potentielle Kunden an und vereinbare Termine (Termine können auch nachgewiesen werden!).
Also tu alles, um zu zeigen, dass Dir der aktuelle Status Qou nicht gefällt. Das Finanzamt wird dann schon beigeben, denn die haben immer einen Spielraum! Argumente sind da das beste Mittel!
Generelll bist Du scheinselbstständig, wenn Du nur für einen
Arbeitgeber arbeitest.
Diese Aussage ist schlicht falsch. Die Anzahl der Auftraggeber ist kein hinreichendes Kriterium zur Beurteilung von Scheinselbständigkeit. Nicht nur am Beginn einer Selbständigkeit - irgend ein Kunde ist eben der erste - sondern auch später kann es je nach Tätigkeit Zeiten geben, während der ein Selbständiger auch über sehr lange Zeiträume nur für einen Auftraggeber arbeitet.
Im übrigen setzt man einen Amtsmenschen, der Bemühungen um Kunden nachgewiesen haben möchte, gepflegt auf den Topf. Kein Selbständiger - und das soll sich bewußt nach „Nase hoch“ anhören, hat es je nötig, solche Nachweise gegenüber einem Lohnempfänger vom Amt zu erbringen. Falls es doch einer verlangt, gehört er mit gesetzten Worten in die ihm gebührenden Schranken verwiesen.
Ein Selbständiger, dem es z. B. reicht, sich nur alle paar Monate um einen Auftrag zu bemühen - der Einfachheit halber immer beim gleichen Auftraggeber - kann daran nicht gehindert werden. Ein Amtsmensch, der anderer Meinung ist … irgendwas auf den Allerwertesten.
Es gibt allerdings etliche Fälle, da ist die Tatsache nur eines „Auftraggebers“ Teil eines Gesamtbildes, das nach Scheinselbständigkeit riecht. Es gibt solche Fälle z. B. bei Speditionsfahrern. Der LKW gehört dem angeblichen Unternehmer nicht und die Touren, die er gefälligst zu fahren hat, bekommt er zugeteilt. Oder das bekannte Beispiel der Schlachthofmitarbeiter. Die haben wie Angestellte eine Stechuhr zu betätigen, kriegen ihren Platz zugewiesen und dann gehts los. Wenn sich dabei jemand auf die Hinterbeine stellt und etwas von selbständigem Unternehmer brabbelt, fragt man ihn schon mal provokativ, wie er denn an seine Kunden kommt.
Es ist das Gesamtbild zu beurteilen. Der Weisungsempfänger, der mit fremder Ausstattung in fremden Räumen zu bestimmten Zeiten mit festgelegter Arbeitszeit in immer dem gleichen Betrieb anzutanzen hat, ist kein Selbständiger. Ein einziges dieser Merkmale reicht aber nicht, um Scheinselbständigkeit zu diagnostizieren.
Ich weiß nicht, wie gut Du über Scheinselbstständigkeit generell informiert bist. Meine Gewerkschaft sagt folgendes über die S-selbststädigkeit:
(…)Der Unternehmer ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig. Das kann auch Nebenberufler betreffen. Bezüglich der Interpretation des Begriffs “im wesentlichen” gehen die Sozialversicherungsträger von einer Quote von 5/6 des Umsatzes mit einem Auftraggeber aus. Für die Prüfung werden die tatsächlichen Gegebenheiten herangezogen und in einer Gesamtbetrachtung bewertet.
(…) Der Auftraggeber oder ein vergleichbares Unternehmen lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.
(…) Ein ge-wichtiges Entscheidungs-kriterium ist hier, ob der Unternehmer die wirtschaftlichen Chancen und Risiken trägt. Weitere Hinweise sind folgende Kriterien: das Unternehmen besitzt kein Firmenschild, es hat kein eigenes Briefpapier oder keine eigenen Visitenkarten. Wichtig ist auch, das das Unternehmen Einkaufs- und Verkaufskonditionen und den Einsatz von Kapital und Maschinen selbständig bestimmt.
(…)Die Tätigkeit des Unternehmers entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die er zuvor als Arbeitnehmer bei seinem Auftraggeber ausgeführt hat.
Ich glaube, dass nun soweit alles aufgeschlüsselt wurde! Im übrigen gab es 1999 eine Gesetzesänderung, die vielleicht nicht jedem vorliegt. Generell fragen keine Ämter nach, ob eine Scheinselbstständigkeit besteht - das sieht man an den Kontoauszügen und dann kann man da einfach unangenehm nachboren.
die Aussagen von Gewerkschaften (und Kirchen) interessieren mich einen Sch***dreck. Seit Jahrzehnten erinnere ich mich an keinen vernünftigen Satz aus diesen mit ideologischen Hohlköpfen besetzten Ecken. Unabhängig davon ist in seltenen Ausnahmen nicht gänzlich auszuschließen, daß in einzelnen Aussagen der genannten Organisationen mit Phantasie und gutem Willen wenigstens ein entfernt wahrer Kern zu erahnen sein kann. So auch die Aussagen zur Scheinselbständigkeit. Dabei ist zu beachten, daß kein Kriterium alleine und für sich isoliert betrachtet hinreichend ist, auf Scheinselbständigkeit zu schließen. Nach den Umständen des Einzelfalls müssen stets mehrere Kriterien erfüllt sein. Genau das aber war im Ursprungsposting eines der Probleme. Da hatte nämlich der Fragesteller Sorge, in die Scheinselbständigkeit zu rutschen, weil er nur noch einen Auftraggeber hat. Es ist unbedingt die Und-Verknüpfung von 2 oder mehr Kriterien für die Scheinselbständigkeit zu beachten.
Die Kriterien zur Scheinselbständigkeit wurden ursprünglich aufgestellt, um abtrünnige Beitragszahler insbesondere zur Rentenversicherung wieder in die Pflicht nehmen zu können. In meinen Augen handelt es sich dabei um eine unwürdige Gängelung. Jeder muß gefälligst selbst wissen, was er tut. Ich empfinde alle Maßnahmen als gegen den Strich gebürstet, die Menschen zu ihrem Glück zwingen wollen. Vielmehr sollte jeder selbst darauf achten, nicht dauerhaft in die Situation der Scheinselbständigkeit zu kommen. Der typische Scheinselbständige arbeitet nämlich weisungsgebunden ohne nennenswerte eigene Gestaltungsspielräume wie ein abhängig Beschäftigter, ohne aber dessen soziale Absicherung zu genießen.
wie es aussieht, ist hier von Beginn an etwas schief gelaufen.
Zunächst einmal gibt es m. W. keine selbständigen Buchhalter.
Buchhaltung erledigt jeder Kaufmann selbst und wenn er diese
Aufgabe delegiert, dann an einen angestellten Buchhalter oder
an einen selbständigen Angehörigen der steuerberatenden
Berufe, angefangen beim Steuerbevollmächtigten, über
Steuerberater bis zum Wirtschaftsprüfer. Ist jemand nicht
mindestens Steuerbevollmächtigter, darf er selbständig keine
Buchhaltung anbieten und ausführen.
hallo wolfgang (oder andere),
wie sieht es denn aus, wenn man
a)
diese dienstleistung der buchhaltung für gemeinnützige vereine erbringt und
b)
wie kommt man dahin, dass man das machen kann?
Wenn Du meine erste Antwort durchliest, dann wirst DU erfahren, dass ich mich rein und das Thema Scheinselbstständigkeit kümmmern wollte.
Mir ist auch klar, dass die Leute von den Gewerkschaften ned so die besten sind! Allerings machen sie sich die Arbeit und versuchen das Thema zu erläutern.
Mir und wohl allen, die nun hier diese Antwortstaffete gelesen haben ist wohl nun klar, dass über lange Zeit hinweg einige Faktoren gegeben sein müssen, dass man Scheinselbstständig ist! Ich kann aber nur dazu ratenimm er Argumente zur Seite zu legen, weshalb man nicht Scheinselbstständig ist. Der Weg bis da jemand anklopft ist nicht lange! Glaub mir Wolfgang!
Deine Frage ist ja sehr allgemein gehalten. Wie man dahinkommt ist keine Sache: Zum Amt für Gewerbeanmeldungen gehen und Gewerbeschein ausfüllen! Oder willst Du wissen, welche Qualifikationen man braucht?
Stichwort Buchhalter: Gehe doch mal zum Arbeitsamt und erkundige dich nach dem Büro für Existenzgründer! Dort kann man Dir alles sagen. Ich selber bin nur ein freischaffender Grafiker und muss andere Sachen einhalten, wie ein Buchhalter! Ich mag hierzu keine falschen Infos geben! Sollte Buchhalter z.B. ein geschützer Name sein und du keine entspr. Qualifiation, dasnn darfst Du diesen Beruf nicht so ausüben.