Scheinselbständig oder nicht

da diese Frage hier häufiger auftaucht, und ich einen guten Link zur (ersten) Klärung gefunden habe, hier mein Tip:
http://www.felser.de/juracity.de/scheinselbstaendigk…

Außerdem kann ich nur jedem, der plant, sich selbständig zu machen, raten, die Gründungsberatung bei einem Steuerberater seiner Wahl in Anspruch zu nehmen (das nur nebenbei, weil anscheinend erschreckend vielen Leuten, die teilweise schon selbständig sind, nicht einmal die grundlegenden Begriffe wie Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer klar sind). Diese Beratung steht Euch KOSTENFREI zu ! (natürlich nach Anmeldung und Vereinbarung eines Termins bei Eurem Steuerberater).

Außerdem (noch mal zur Scheinselbständigkeit) prüft auch die gesetzliche Rentenversicherung inzwischen, ob man scheinselbständig und damit rentenversicherungspflichtig ist, wobei der Selbständige anzeigepflichtig ist, dass er eine Existenz gegründet hat (wusste ich auch nicht).
Ihr meldet Euch also bei Gründung bei der ‚Deutschen Rentenversicherung‘ und bekommt dann einen Fragebogen zugesendet, den man ausfüllen muss :smile:

viel Erfolg!

Anmerkung…
Diese Beratung steht Euch KOSTENFREI zu!

Hallo …

abgesehen davon, dass es eine ganze Reihe an Steuerberatern gibt, die keine Existenzgründer aufnehmen, steht einem auch keine kostenlose Beratung zur Verfügung, denn einen gesetzlichen Anspruch hierauf gibt es ja nicht.

Dies liegt im Ermessen des StB’s und wenn er es macht, dann ist gut, die meisten tun es nur gegen Zahlung einer Pauschale.

MfG
BEBOUB

Hallo!

…Gründungsberatung bei einem Steuerberater

Wie kommst Du darauf, daß ein Steuerberater ein tauglicher Unternehmensberater außerhalb der Themenbereiche Steuern und Buchhaltung ist? Woher soll ein Steuerberater das Wissen nehmen, ob es z. B. das vom Gründer in Aussicht genommene Marktsegment überhaupt gibt und wie es um die Wettbewerbssituation steht?

…vielen Leuten, die teilweise schon selbständig sind, nicht einmal
die grundlegenden Begriffe wie Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer
klar sind).

Ob der Steuerberater wirklich die geeignete Adresse ist, um Unterricht zu erteilen, bezweifle ich. Ein VHS-Kursus in Buchhaltung ist dafür besser geeignet, selbst dann, wenn der Gründer nur kontiert und die Buchhaltung ansonsten außer Haus erledigen läßt.

Diese Beratung steht Euch KOSTENFREI zu !

Ein Steuerberater muß nicht einmal die Tür aufmachen, geschweige denn, kostenlose Dienstleistungen erbringen.

Außerdem (noch mal zur Scheinselbständigkeit) prüft auch die
gesetzliche Rentenversicherung inzwischen, ob man
scheinselbständig und damit rentenversicherungspflichtig ist,

Das sollte vor allen Dingen der Gründer im eigenen Interesse prüfen, weil etwa die dauerhafte Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber i. d. R. keine Basis für eine nachhaltig tragfähige Existenz bietet.

Gruß
Wolfgang

Liebe Gründer,

lasst Euch nicht entmutigen durch die ewigen Schwarzmalereien hier in diesem Forum.

Eine Gründungsberatung habe ich bekommen (sogar 2x, für 2 verschiedene Gewerbe), hat jeder andere der Selbständigen bekommen, die ich kenne.
Ruft einfach bei Eurem Steuerberater an und bittet ihn um die Gründungsberatung, und ich bin sicher, dass Ihr keine Probleme haben werdet.

Gründungsberatung in diesem Falle heisst nicht Unternehmensberatung, sondern dient der Klärung der Grundbegriffe und der ersten Vorgehensweisen in bezug auf Finanzamt etc., beinhaltet also alles, was man ganz pragmatisch wissen muss, bevor es losgeht. Ihr erfahrt aber natürlich mehr, wenn Ihr konkrete Fragen habt und Euch vorbereitet - auch nach diesem ersten Gespräch sollte Euch Euer Steuerberater für evtl. Fragen zur Verfügung stehen (die meisten agieren dann im Sinne von ‚ich werde die Kuh, die ich melken will, doch nicht schlachten‘).

Welche Kurse Ihr zusätzlich am besten belegt, auch das lässt sich anschließend am besten evaluieren, da Ihr selbst für diese Entscheidung doch schon ein Minimum an Know-How haben solltet. Dass natürlich die VHS dann nicht die erste Adresse, sondern die IHK dies ist (manche bieten die ersten Seminare sogar kostenlos an, am besten macht man sogar 2 oder 3 Seminare, bis aus dem ersten Vorsatz, sich selbständig zu machen ein konkretes Vorhaben geworden ist), versteht sich wohl von selbst.

Wolfgang: Wirklich?? Sollte der Selbständige sein Vorhaben selbst auf eine evtl. Scheinselbständigkeit hin prüfen? Ich finde, Du trägst hier extrem viel Inhaltliches bei! Ich dachte, ich hätte eventuellen Interessenten gerade hierfür ein recht nützliches Tool zur Verfügung gestellt.

An alle noch mal, die echte Gründer sind und hier nicht nur sinnlose Verbalbefriedigung betreiben also in Wolfgangs Sinne noch ein letzter guter Rat:
Prüft Euer Vorhaben! (wenn es Eure Bank nicht bereits tut, um Euch Euren Gründungskredit zu bewilligen :wink:

Ach ja - „ein Kurs in Buchführung“ - macht Ihr Euch direkt mit Angestellten selbständig? Welchen Umsatz strebt Ihr an? Klärt das mit Eurem Steuerberater, da es doch recht wahrscheinlich ist, dass Ihr eigentlich gar keine Buchführung braucht (wenn Ihr von Beginn an soviel Umsatz macht, dass Ihr sie braucht, lohnt sich eigentlich schon eine professionelle Buchführung oder auch ein ganz normales Buchführungsprogramm)

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Hallo Mary,

der „Check“ ist nicht schlecht, aber er vermittelt den Eindruck einer Präzision, die in dieser Frage nicht gegeben ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

(wow, ein von Sachkenntnis und nicht nur Narzißmus geprägter Beitrag - danke.) Leider hast Du recht… vielleicht kennst Du ja eine Quelle, die 100%-ige Klarheit verschafft? Scheint ja doch recht schwierig zu sein, da offensichtlich selbst ‚Fachleute‘ (s. einen gewissen Beitrag weiter oben) immer noch glauben, die Arbeit für nur einen Auftraggeber allein würde schon automatisch eine Scheinselbständigkeit darstellen, was in vielen Fällen ja gar nicht richtig ist.

Schöne Grüße zurück,
Mary

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

am Anfang steht bei dieser Frage der Text von § 7 Abs 1 SGB V (Fassung aus Oktober 2006):

§ 7 Beschäftigung
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Und damit hat sichs schon… Daraus kann man bereits sehen, dass es eine richtig klare Antwort nicht gibt, wo schon die gesetzliche Grundlage mit derartig schwammigen Begriffen operiert. Aber immerhin: Im Vergleich zu Regelungen aus den zurückliegenden Jahren, deren Kriterien weiter herumspuken, wird wenigstens deutlich: Entscheidend ist zentral die Frage, ob abhängig von Weisungen und Hierarchie oder eben selbständig gearbeitet wird.

Ein, wie ich meine, schöner Aufsatz von Gerhard Eilts, der für Fachfremde gut verständlich ist (Buchhalternasen und streng genommen auch Steuerberater sind in SV-Recht eigentlich fachfremd), ist zu dem Thema in NWB („Neue Wirtschaftsbriefe“) Nr. 26 vom 26.06.2006 erschienen. Falls er in einer Steuerkanzlei bereits in die Loseblattsammlung abgelegt sein sollte: Fach 27, S. 6249).

Schöne Grüße

MM

Hallo mary 67,

Außerdem kann ich nur jedem, der plant, sich selbständig zu
machen, raten, die Gründungsberatung bei einem Steuerberater
seiner Wahl in Anspruch zu nehmen

[…]

Diese Beratung
steht Euch KOSTENFREI zu ! (natürlich nach Anmeldung und
Vereinbarung eines Termins bei Eurem Steuerberater).

das mag im Falle einer vom Arbeitsamt geförderten Existenzgründung zutreffen, aber nicht für Existenzgründer generell.

Steuerberater dürfen gar nicht kostenlos tätig werden, sind an ihre Gebührenordnung gebunden.

Die vom Arbeitsamt geförderten Existenzgründer erhalten diese Beratung nur kostenfrei, weil sie in dem Fall vom Arbeitsamt bezahlt wird.

Gruß,
Gerhard