Scheinselbständig?

Hallo,

jemand hat gerade sein Studium als Bauingenieur abgeschlossen und erhält von einer Firma, wo er grade 2 Monate als studentische Hilfskraft gearbeitet folgendes Angebot:
Entweder Vollzeit in Festanstellung oder freiberufliche Mitarbeiter.
Das der Arbeitgeber hier Lohnnebenkosten sparen will ist klar, die Selbständigkeit bietet aber auch einige immense Vorteile für den AN.
Laut AG liegen mindestens für die nächsten 2 Jahre ausreichend Aufträge vor, in der Firma selber gibt es in etwa gleich viele Angestellte und Freiberufler, die alle mit Ihrer Wahl(ob freiberuflich oder in Festanstellung) zufrieden sind. Besagter Bauingenieur plant, ca. 1 bis 2 Jahre dort zu arbeiten, will sich aber dann anderweitig umschauen und auch zwischenzeitlich an Fortbildungsmaßnahmen Richtung Sprachen und MBA teilnehmen. Hausbau oder -kauf ist in den nächsten 3 Jahren nicht geplant.
Ist er jetzt scheinselbständig für den Fall, daß er sich für die freiberufliche Tätigkeit entscheidet und muss Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Oder nicht und wenn warum nicht? Und könnte man das irgendwie umgehen? Beispielsweise indem er mehr als 10% seiner Einnahmen von anderen Auftraggebern bestreitet?
Vielleicht lieg ich ja schon mit meinen Fragen total daneben, hatte aber einen solchen Fall noch nicht.

Freue mich über jede Hilfe und auch Meinungen dazu.

Viele Grüße

Laber

Ist er jetzt scheinselbständig für den Fall, daß er sich für
die freiberufliche Tätigkeit entscheidet und muss
Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Oder nicht und wenn warum nicht? Und könnte man das irgendwie
umgehen? Beispielsweise indem er mehr als 10% seiner Einnahmen
von anderen Auftraggebern bestreitet?
Vielleicht lieg ich ja schon mit meinen Fragen total daneben,

hatte aber einen solchen Fall noch nicht.

lass mich mal hiermit anfangen: Was heißt das? Hast du dich al UB selbständig gemacht und weißt bei der ersten leichten frage schon nicht mehr weiter?

Aber nun zur Antwort: soll er sich erst Arbeitssuchend melden und dann eine Ich-Ag gründen. Dann umgeht er das Problem scheinselbständigkeit, solange er nachweisen kann, daß er sich um andere Aufträge bemüht, kann eh nix passieren.

Das Umgehen der Sozialversicherung kann nur ein Hirnrissiger empfehlen bzw. beabsichtigen.

ODER: ist mit Sozialversicherung wieder mal nur die Rentenversicherung gemeint?
Oder die Arbeitslosenversicherung?
(man kriegt ja Geld vofm AA als IchAGler, sollen doch die blöden Arbeitnehmer mir dann wenigstens den Beitrag zu diesem doofen Verein erlassen) solidarität nutzen und ausnutzen aber sich bei den 30 Euro davonmachen.

Ach nee die Krankenversicherung, weil krank wird man ja nicht, wenn man jung ist. Ja nee ist klar, die braucht eh keiner, warum da reinzahlen, die sind sowieso pleite, weil sie dei gescheiterten Existenzen über sozialhilfe mitversorgen müssen.

Was will der Kollege denn sparen?

Ist er jetzt scheinselbständig für den Fall, daß er sich für
die freiberufliche Tätigkeit entscheidet und muss
Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Ja, er ist scheinselbstständig, zumindest für die GRV. Für die KV ist er selbstständig und damit nicht pflichtig.

Oder nicht und wenn warum nicht? Und könnte man das irgendwie
umgehen? Beispielsweise indem er mehr als 10% seiner Einnahmen
von anderen Auftraggebern bestreitet?

10 % reichen nicht. Meines Wissens darf man höchstens 70 % seiner Einkünfte von einem Auftraggeber bekommen. Außerdem dürfen die verschiedenen Auftraggeber nicht zueinander gehören (z.B. Tochtergesellschaften).

Der einfachste Fall, die GRV zu umgehen ist, eine Arbeitskraft (Ehefrau) auf Steuerkarte zu beschäftigen.

Vielen Dank!
Ich verbuche deine Antwort einfach mal unter der Rubrik „sinnlos, überflüssig und absolut dämlich“ und verkneif mir weitere Äusserungen dazu.

Grüße

Laber

Ok, Danke (owt und ernst gemeint)

10 % reichen nicht. Meines Wissens darf man höchstens 70 %
seiner Einkünfte von einem Auftraggeber bekommen. Außerdem
dürfen die verschiedenen Auftraggeber nicht zueinander gehören
(z.B. Tochtergesellschaften).

Kann sein das er mind. 1/6 von einem anderen Auftraggeber bekommen muss?

Der einfachste Fall, die GRV zu umgehen ist, eine Arbeitskraft
(Ehefrau) auf Steuerkarte zu beschäftigen.

ich glaube Verwandte bis zum 2. Grad zählen da nicht.

Grüße

Laber

Kann sein das er mind. 1/6 von einem anderen Auftraggeber
bekommen muss?

Die Frage der Scheinselbstständigkeit stellte sich mir 1998, es kann also sein dass ich nicht mehr auf dem letzten Stand bin. „1/6“ erscheint mir zu wenig, notfalls bei der GRV nachfragen.

Der einfachste Fall, die GRV zu umgehen ist, eine Arbeitskraft
(Ehefrau) auf Steuerkarte zu beschäftigen.

ich glaube Verwandte bis zum 2. Grad zählen da nicht.

Das wäre mir vollkommen neu. Meines Wissens ist entscheidend, das man für einen Mitarbeiter Beiträge in die GRV einzahlt.

Hallo,
ich würde das mal nicht so eng sehen und auf irgendwelche Prozente an weiteren Aufträgen schielen.
Scheinselbstständigkeit muß man dir erst mal nachweisen, auch nachweisen wollen. In der Regel hat man aber ganz andere Branchen im Visier, (zB. Speditionen)
Wenn du dich also bemühst auch andere Auftraggeber zu bekommen, durch Werbung, durch Angebote, usw. wer will dich dann auf Scheinselbstständigkeit festnageln?
Im Übrigen würde ich im eigenen Interesse diese Aktivitäten starten und dich nicht auf 2 Jahre sichere Aufträge verlassen.
Hintergrund: Ich hatte 5 Jahre einen Malermeisterbetrieb, ungewollt habe ich 4 Jahre davon zu über 90% für einen großen Kunden gearbeitet. Ich hatte nie Fragen wegen Scheinselbstständigkeit.
Gruß D.K.

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Danke, das war doch mal ein Tipp aus der Praxis.
Es scheint wohl tatsächlich nicht so dramatisch zu sein, da bereits einige Ingenieure in dem Büro als Freiberufler arbeiten und keiner irgendwelche Probleme hat.
Mal schauen, wird sich wohl die nächsten Tage klären.

Grüße

Laber

Hallo Michael,

die „Scheinselbständigkeit“ als solche gibt es bei den Sozialversicheurngsträgern nicht mehr. Auch ist es äußerst schwierig nachzuweisen, dass Du in die Organisation des Auftraggebers eingebunden bist, keine Entscheidungsfreiheit hast und und und.

Wie bereits ein Kollege geschrieben hat, bist Du jedoch rentenversicherungspflichtig, wenn Du nur einen Auftraggeber hast und keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst.

Als Existenzgründer kannst Du Dich allerdings für die ersten 3 Jahre von dieser Pflicht befreien lassen. Als „einziger“ Auftraggeer gilt, wenn mindestens 5/6 deiner Umsätze von einem einzigen Auftraggeber kommen. Die Möglichkeit, einen Angehörigen zu beschäftigen, existiert. Einschränkungen wegen eines Verwandschaftsgrades gibt es aber nicht.

Vielmehr sollte Dir dann bewusst sein, dass sowohl Du als auch Deine Frau (oder wer auch immer) jeweils ca. 22 % (per Saldo etwa 44 %) an Sozialversicherungsbeiträgen zahlt. Das ist meist nicht sinnvoll.

Thema Versicherung: Bleib gerade dann, wenn Du bald kein gesichertes Einkommen mehr beziehen wirst, freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Zwar können die Beiträge in einer Privat-KV anfänglich niedriger sein. Sie steigen aber analog zu Deinem Alter und nicht zu Deinem Einkommen und sind so bald teuerer als die Beiträge einer Kasse. Außerdem kannst Du erhebliche Schwierigkeiten haben, jemals wieder in eine Kasse zu gelangen.

Letztlich bleibt festzuhalten: Die Scheinselbständigkeit ist aus rechtlicher Seite kein Praxisproblem. Problematisch gestaltet sich meist eher, wie Du Deine Selbständigkeit gestaltest (Absicherung, Einkommen, Abhängigkeit, Familie etc.)

Mit freundlichem Gruß

Stefan Mayer

Mit freundlichem Gruß

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