Scheinselbständigkeit

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin zur Zeit freiberuflich tätig für 2-3 Arbeitgeber, die Wochenstunden und das Gehalt verhalten sich im Moment ca. wie 50:30:20 %.

Der Eine Auftraggeber hat mir eine Teilzeitfestanstellung angeboten, mit ca. 20-30 Stunden pro Woche (flexibel).
Damit würde ich wieder versicherungspflichtig in Sozial- AL- und Krankenversicherung.

Er sagte mir, falls ich weiter freiberuflich tätig sein würde, könnte mir Scheinselbständigkeit unterstellt werden. Besteht die Gefahr für mich solange ich weiterhin für 2-3 Arbeitgeber arbeite ? Oder erst wenn ich nur noch für einen tätig bin ? Wie ist das einzuschätzen `? Für jeden Hinweis zu diesem Thema bin ich dankbar.

Vielen Dank und Gruß…Thomas

Hallo Thomas,

in den letzten Jahren ist Einiges an Vernunft in die Regelungen gekommen.
Richtig ist, dass das entscheidendste Kriterium das ist, ob der vermutlich Scheinselbständige mehr als 5/6 seiner Umsätze (niemals von Gehalt reden!!!) bei einem Auftraggeber (AG) macht.
5/6 sind aber sehr viel mehr als 3/6 (50%), die Du nennst.
Insoweit sehe ich das Problem lange nicht so kritisch!
Wichtig ist weiterhin, über welchen Zeitraum bleibt es bei dem selben Hauptauftraggeber. Die ersten 3 Jahre der Existenzgründung darf sogar zu 100% bei einem AG gearbeitet werden.

Wichtig ist aber auch noch, in welcher Branche Du arbeitest. Es gibt einige, die sind im Visier des Rententrägers (z.B. Paketdienstleister, Kuriere, Film aber auch Eventfirmen)

Da das Hauptrisiko beim AG liegt, ist der natürlich besorgt. Du kannst Ihm ja bestätigen, dass sein Anteil an Deinem Umsatz die 5/6 nicht erreicht.

Hoffe, das hilft erst einmal!

Beste Grüße Peter

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

Hallo,
ich bin der Meinung das Thema Scheinselbständigkeit interessiert keine Menschenseele mehr.
Bei mehr als 1 Auftraggeber sowieso nicht.
Aber besser Steuerberater fragen…
Gruß
Kath

Hallo,

natürlich kann man zum einen eine Vers.Pflichtige Beschäftigung haben und zum anderen selbständig tätig sein.
Die Scheinselbständigkeit ( 2004 ) durch den SPD Schröder und dessen Regierung eingeführt, bemisst nach 5 Prüfpunkten ob Scheinselbständigkeit vorliegt, in den letzten Jahren ist man aber dazu übergegangen die Rentenversicherer prüfen zu lassen.
Sie können also einen Prüfantrag bei der Deut.RV stellen und ihre selbständige Tätigkeit genau beschreiben, wie zeitaufwand, anzahl der Auftraggeber usw. wenn sie einen unbedenklichkeits bescheid erhalten haben sie quasi einen Freibrief in der Hand.

Da ihnen immer noch mehrere Auftraggeber für ihre selbständige Tätigkeit zur verfügung stehen, ist das schon mal keine Scheinselbständigkeit, aber wenn Sie ihr Haupteinkommen dann von dem sozial vers. pfl. job her erhalten, genügen die mehreren Auftraggeber nicht mehr um als Prüfpunkt her zu halten.

mfg