Scheinselbständigkeit

Hallo Leute,

ich bin Ralph aus Köln und möchte mich als Grafik-Designer selbständig machen. Für das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt brauche ich eine Bestätigung, dass ich nicht scheinselbständig bin. Meine Krankenkasse (BEK) weigert sich hartnäckig, eine solche Bescheinigung auszustellen, weil ich noch keine Kunden nachweisen kann. Ohne Überbrückungsgeld kann ich keine Kunden akquirieren. Also ein Teufelskreis. Habt Ihr einen Tipp, wie ich an diese Bescheinigung kommen kann.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

sehr seltsam, dass du von deiner Krankenkasse den Schein haben willst. Aber Recht haben die … die Kunden musst du vorweisen, bevor du Überbrückungsgeld beantragst. … Lass dir dein Konzept vom Steuerberater prüfen, dann geh zur IHK, leg es dort vor, denn das Gesetz sagt nur, "Prüfung durch eine sachverständige Stelle. Und wie kann die Krankenkasse dein Wirtschaftskonzept beurteilen ??

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Aber Recht haben die … die Kunden musst du
vorweisen, bevor du Überbrückungsgeld beantragst.

Hallo Andreas,

auf solche Idee könnten schlicht gestrickte Behördenmenschen kommen, die noch nie eine müde Mark selbst erwirtschaften mußten und ihr Geld bekommen, weil der Monat zu Ende ist.

Selbstverständlich muß man zum Bezug von Überbrückungsgeld keine Kunden vorweisen. Das wäre auch nicht praktikabel. Der Gründer könnte sich die Kundennamen aus den Fingern saugen und wenn das nicht möglich sein soll, müßte das Arbeitsamt mit den Kunden Kontakt aufnehmen. Wo leben wir denn? Was glaubst Du wohl, wieviele Kunden dann noch übrig bleiben?

Zudem: Manche selbständige Existenz erfordert eine längere Zeit der Vorbereitung. Ferner gibt es Tätigkeiten, bei denen der Gründer zunächst mit der Bearbeitung eines einzigen Auftrages vollständig ausgelastet ist. Unabhängig davon muß das Bestreben des Selbständigen auch dann der Verbreiterung der Kundenbasis dienen. Die Tatsache allein, daß es zunächst noch keinen oder nur einen einzigen Kunden gibt, ist aber kein hinreichendes Kriterium für das Vorliegen von Scheinselbständigkeit oder für fehlende Nachhaltigkeit einer Gründung. Als am Schulweg angesiedelter Lolli-Einzelhändler oder über den Preis verkaufender Online-Vermarkter für PC-Zubehör brauche ich die Kunden in ganzen Hundertschaften. Etwa als beratender Ingenieur auf welchem Sachgebiet auch immer bin ich mit einem einzigen Auftrag u. U. sehr lange Zeit, manchmal viele Monate oder gar Jahre beschäftigt.

Gegenstand von Existenzgründungen sind oft Dinge und Tätigkeiten, von deren Existenz weder die IHK noch ein Steuerberater je etwas gehört oder auch nur geahnt haben. Ein Steuerberater versteht etwas von Buchhaltung und betrieblichen Zahlen. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit einer Existenzgründung gehört aber deutlich mehr. Die IHK’s bestehen außerhalb der Selbstverwaltungsgremien aus Angestellten. Diese mögen über begrenzte Kompetenz für bekannte, in der Region ansässige Branchen verfügen. Für darüber hinaus gehende Dinge geht deren Sachverstand regelmäßig gegen Null. Dennoch werden Steuerberater und IHK vom Arbeitsamt als sachverständige Stellen angesehen. Traurig, lächerlich, aber der Gründer kann da nur mit den Wölfen heulen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

Gegenstand von Existenzgründungen sind oft Dinge und
Tätigkeiten, von deren Existenz weder die IHK noch ein
Steuerberater je etwas gehört oder auch nur geahnt haben. Ein
Steuerberater versteht etwas von Buchhaltung und betrieblichen
Zahlen. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit einer
Existenzgründung gehört aber deutlich mehr. Die IHK’s bestehen
außerhalb der Selbstverwaltungsgremien aus Angestellten. Diese
mögen über begrenzte Kompetenz für bekannte, in der Region
ansässige Branchen verfügen. Für darüber hinaus gehende Dinge
geht deren Sachverstand regelmäßig gegen Null. Dennoch werden
Steuerberater und IHK vom Arbeitsamt als sachverständige
Stellen angesehen. Traurig, lächerlich, aber der Gründer kann
da nur mit den Wölfen heulen.

Das beste bei meiner Existenzgründung war tatsächlich der „obligatorische“ Termin bei der örtlichen IHK:

Als wir uns und unser Projekt vorgestellt hatten, war so ziemlich die einzige Reaktion von Seiten des IHKlers die erstaunte Frage: „Wie, Sie haben einen gutbezahlten Job, aber warum wollen Sie sich denn überhaupt selbständig machen?“

Nach der Frage sind wir dann kommentarlos aufgestanden…

Grüße
Jürgen

Hallo Ralph,

also, das Gestz zur Förderung der Selbständigkeit, oft auch „Scheinselbständigkeitsgesetz“ genannt hat genau den Punkt der Existenzgründer berücksichtigt.
Es geht hierbei ja um die Sozialversicherungspflicht und nun ACHTUNG, Auszug:
"(1) …
(1a) Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, werden von der
Versicherungspflicht befreit

  1. für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen
    Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt,…"
    entnommen aus:
    http://www.bfa-berlin.de/ger/ger_versicherung.2/ger_…

weiters klärt die BFA in Berlin wo es auch entsprechende Anträge gibt.
http://www.bfa-berlin.de
Gruß
der Alex