Hallo Ralph,
für die benötigte Bescheinigung wende Dich an einen Steuerberater. Der wird bescheinigen, daß es sich bei Deiner Tätigkeit um eine auf Dauer angelegte und wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz handelt. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen erkennt das Arbeitsamt solche Schreiben an.
Ganz unabhängig von der Bescheinigung: Du solltest tatsächlich um alles, was nach Scheinselbständigkeit aussieht, im eigenen Interesse einen großen Bogen machen. Damit meine ich insbesondere die Tätigkeit für nur einen einzigen Kunden.
Außerdem empfehle ich die Erstellung eines Konzepts („Businessplan“) nur für Dich selbst. Darin solltest Du zu Papier bringen, was Deine Zielgruppe ist und wie Du diese Zielgruppe der zukünftigen Kunden erreichst und ansprechen willst. Dabei brauchst Du eine Spezialisierung auf Kunden, von deren Anliegen Du etwas verstehst, deren Sprache Du sprichst. Dann konzentriere Dich unbedingt nur auf diese Zielgruppe und verzettele Dich nicht, indem Du z. B. ganz anders geartete Aufträge annimmst.
Unverzichtbar ist eine Excel-Tabelle mit allen Kosten vom Lebensunterhalt, über Miete, Krankenversicherung, Fahrzeugkosten, Arbeitsmaterialien bis zum Beitrag an die Handelskammer.Jetzt kennst Du Deine monatlichen Kosten. Rechne mit 100 Arbeitsstunden/Monat, dividiere also die Monatskosten durch 100, dann hast Du Deinen Mindest-Stundensatz. Dabei spielt es keine Rolle, daß Du vermutlich über 300 Stunden pro Monat arbeiten mußt, um die Sache in Gang zu bekommen. Aktualisiere das Konzept und das Zahlenwerk von Zeit zu Zeit. So erhälst Du für Dich selbst eine Erfolgskontrolle und machst Dir nichts vor. Planungen werden dadurch realistisch. Und noch einmal: Vertrieb! Ohne funktionierendes Vertriebskonzept kannst Du nur scheitern! Vertrieb muß erste Priorität haben. Du brauchst Aufträge!
Ebenfalls in Dein persönliches Geschäftskonzept gehört die organisatorische Auftragsabwicklung. Immerhin brechen Streitigkeiten mit Kunden über den genauen Auftragsumfang und als Folge fehlender Geldeingang vielen Gründern das Genick. Egal wie gründlich Absprachen mit dem Kunden waren, reiche alles schriftlich nach und lasse Dir den Auftrag mit genau umrissenem Umfang per Unterschrift bestätigen.
Als Gewerbetreibender bist Du vor dem Gesetz Minder-)Kaufmann. Damit mußt Du in der Lage sein, die Geschäftsvorfälle selbst aufzuzeichnen, sprich: Du brauchst Buchführungskenntnisse. Der Steuerberater ist dafür kein Ersatz, auch wenn er das ganz anders sehen sollte. Lasse Dich dabei nicht von Sprüchen verleiten, wie: „Schuster, bleib bei Deinem Leisten und überlasse die Buchführung jemandem, der etwas davon versteht“. Das ist blühender Unsinn. Ich verspreche Dir, daß eine ganze Reihe Leute sehr schmerzhaft mit Dir Schlitten fahren werden, wenn Du keine Ahnung von Deinen betrieblichen Zahlen und deren Entstehung hast. Belege also einen Buchführungskursus an der VHS. Das ist wirklich gut angelegte Zeit, von der Du ein Berufsleben lang zehrst.
Gruß
Wolfgang