Scheinselbständigkeit

Hallo Leute,
Hallo,

ich bin Ralph aus Köln und möchte mich als Grafik-Designer selbständig machen. Für das Überbrückungsgeld vom Arbeitsamt brauche ich eine Bestätigung, dass ich nicht scheinselbständig bin. Meine Krankenkasse (BEK) weigert sich hartnäckig, eine solche Bescheinigung auszustellen, weil ich noch keine Kunden nachweisen kann. Ohne Überbrückungsgeld kann ich keine Kunden akquirieren. Also ein Teufelskreis. Habt Ihr einen Tipp, wie ich an diese Bescheinigung kommen kann.

Gruß Ralph

Hallo Ralph,

für die benötigte Bescheinigung wende Dich an einen Steuerberater. Der wird bescheinigen, daß es sich bei Deiner Tätigkeit um eine auf Dauer angelegte und wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz handelt. Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen erkennt das Arbeitsamt solche Schreiben an.

Ganz unabhängig von der Bescheinigung: Du solltest tatsächlich um alles, was nach Scheinselbständigkeit aussieht, im eigenen Interesse einen großen Bogen machen. Damit meine ich insbesondere die Tätigkeit für nur einen einzigen Kunden.

Außerdem empfehle ich die Erstellung eines Konzepts („Businessplan“) nur für Dich selbst. Darin solltest Du zu Papier bringen, was Deine Zielgruppe ist und wie Du diese Zielgruppe der zukünftigen Kunden erreichst und ansprechen willst. Dabei brauchst Du eine Spezialisierung auf Kunden, von deren Anliegen Du etwas verstehst, deren Sprache Du sprichst. Dann konzentriere Dich unbedingt nur auf diese Zielgruppe und verzettele Dich nicht, indem Du z. B. ganz anders geartete Aufträge annimmst.

Unverzichtbar ist eine Excel-Tabelle mit allen Kosten vom Lebensunterhalt, über Miete, Krankenversicherung, Fahrzeugkosten, Arbeitsmaterialien bis zum Beitrag an die Handelskammer.Jetzt kennst Du Deine monatlichen Kosten. Rechne mit 100 Arbeitsstunden/Monat, dividiere also die Monatskosten durch 100, dann hast Du Deinen Mindest-Stundensatz. Dabei spielt es keine Rolle, daß Du vermutlich über 300 Stunden pro Monat arbeiten mußt, um die Sache in Gang zu bekommen. Aktualisiere das Konzept und das Zahlenwerk von Zeit zu Zeit. So erhälst Du für Dich selbst eine Erfolgskontrolle und machst Dir nichts vor. Planungen werden dadurch realistisch. Und noch einmal: Vertrieb! Ohne funktionierendes Vertriebskonzept kannst Du nur scheitern! Vertrieb muß erste Priorität haben. Du brauchst Aufträge!

Ebenfalls in Dein persönliches Geschäftskonzept gehört die organisatorische Auftragsabwicklung. Immerhin brechen Streitigkeiten mit Kunden über den genauen Auftragsumfang und als Folge fehlender Geldeingang vielen Gründern das Genick. Egal wie gründlich Absprachen mit dem Kunden waren, reiche alles schriftlich nach und lasse Dir den Auftrag mit genau umrissenem Umfang per Unterschrift bestätigen.

Als Gewerbetreibender bist Du vor dem Gesetz Minder-)Kaufmann. Damit mußt Du in der Lage sein, die Geschäftsvorfälle selbst aufzuzeichnen, sprich: Du brauchst Buchführungskenntnisse. Der Steuerberater ist dafür kein Ersatz, auch wenn er das ganz anders sehen sollte. Lasse Dich dabei nicht von Sprüchen verleiten, wie: „Schuster, bleib bei Deinem Leisten und überlasse die Buchführung jemandem, der etwas davon versteht“. Das ist blühender Unsinn. Ich verspreche Dir, daß eine ganze Reihe Leute sehr schmerzhaft mit Dir Schlitten fahren werden, wenn Du keine Ahnung von Deinen betrieblichen Zahlen und deren Entstehung hast. Belege also einen Buchführungskursus an der VHS. Das ist wirklich gut angelegte Zeit, von der Du ein Berufsleben lang zehrst.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

soweit ich weiss, muss diese Bescheinigung eine fachkundige Stelle ausstellen, wieso Krankenkasse? Hat die Ahnung von Deinem Gewerbe?

Wieso berät Dich nicht sachkundig das Arbeitsamt?

Eine fachkundige Stelle ist auf jeden Fall Deine zuständige Industrie- und Handelskammer, die werden Dir auf jeden Fall helfen. Es gibt dort spezielle Berater genau für diesen Fall und Dir keine unnötigen Steine in den Weg legen werden.

Von WISO gab es mal für den ganzen Schriftkram der dann zu erledigen war eine CD, ob heute noch, weiss ich nicht. Nach dieser CD konnte man jedes WENN UND ABER durchspielen, das erkannte auch das Arbeitsamt an, wenigstens bei mir mit dem Stempel von der IHK drauf.
Ich habe meinen Segen vom AA bekommen zu diesem Fall damals.

Nochwas, wenn Dein zuständiges Arbeitsamt, und nur dieses, keine Mittel mehr zur Verfügung hat, kannst machen was Du willst, dann geht nichts. Frag mal erst nach, ob die überhaupt noch Mittel frei haben.

Gruss

Gerd

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Hallo Ralph,

wie auf gleichem Posting im Brett Recht hier noch einmal die Antwort:
Hallo Ralph,

also, das Gestz zur Förderung der Selbständigkeit, oft auch „Scheinselbständigkeitsgesetz“ genannt hat genau den Punkt der Existenzgründer berücksichtigt.
Es geht hierbei ja um die Sozialversicherungspflicht und nun ACHTUNG, Auszug:
"(1) …
(1a) Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 9 versicherungspflichtig sind, werden von der
Versicherungspflicht befreit

  1. für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen
    Tätigkeit, die die Merkmale des § 2 Satz 1 Nr. 9 erfüllt,…"
    entnommen aus:
    http://www.bfa-berlin.de/ger/ger_versicherung.2/ger_…

weiters klärt die BFA in Berlin wo es auch entsprechende Anträge gibt.
http://www.bfa-berlin.de
Gruß
der Alex

als ich seinerzeit das gleiche Problem hatte, mußte ich (!) eine solche Bewertung durch die IHK erstellen lassen. Das hatte auch gut funktioniert.