ich bin freiberuflich für einen Auftraggeber tätig. Dort schreibe ich auch eigene Rechnungen. Zusätzlich habe ich ein Gewerbe angemeldet, wo ich private Arbeitsvermittlung mache.
Über das Gewerbe setze ich ca. 15000 € um. In der Freiberuflichen Tätigkeit ca. 40000€. Das Gewerbe hat mit der freiberuflichen Tätigkeit nix zu tun. Bin ich nun scheinselbständig, weil ich nur für einen Auftraggeber tätig bin, oder bin ich aus dem Schneider, weil ich aucj ein Gewerbe habe??