Scheinselbständigkeit?

Hallo,

ich würde mich gerne Selbständig machen, hätte aber vorerst nur die Firma meines Vaters als Kunden. Sicherlich könnten später auch noch andere Kunden dazukommen, aber das erst in unabsehbarer Zeit.

Wird das vom Staat so aktzepiert oder werde ich da Probleme wegen „Schein Selbstständigkeit“ bekommen?

Ich arbeite momentan schon als Angestellter in seiner Firma, würde aber eigentlich lieber Freelancer werden.

Hallo, ich versteh den Sinn hinter deinem Wunsch nicht, ist es der Wunsch nach mehr Freiheit… dann hättest du die doch auch als Papis Angestellter (schmeißt dich schon nicht raus, wenn du lieber um 10 als um 8 anfängst?) oder du würdest auch als „Freier“ immer an seinem Rockzipfel hängen (finanziell, emotional, zeitlich…)
Ansonsten ist Scheinselbstständigkeit die ein AG vermeiden sollte, entweder indem er denjenigen als Angestellten nimt oder indem der Freie auch noch Gelegenheit für ander Auftraggeber hat.
Es kommt also auf den Job an und darauf wie dein AG das sieht, und darauf, ob du noch andere Auftraggeber von dir begeistern kannst.
Gruß Susanne

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Zum einen kann ich nebenbei für andere auf eigene Rechnung arbeiten, zum Anderen kann ich schon gleich in die Privatversicherung wechseln was ich über kurz oder lang eh vorhabe.

Momentan bin ich gesetzlich versichert und zahle zusätzlich fast 100€ im Monat für eine private Zusatzkrankenversicherung. Direkt Privatversichert würde ich so eine menge Geld sparen, ganz zu schweigen von Arbeitslosenversicherung.

Also kann mir der Staat schwierigkeiten machen wenn ich als Selbstständiger nur für die Firma meines Vaters arbeite?

Hi Frank,

Also kann mir der Staat schwierigkeiten machen wenn ich als
Selbstständiger nur für die Firma meines Vaters arbeite?

„Der Staat“? Nein, aber Scheinselbständigkeit wird sehr differenziert gesehen. Dazu: http://www.123recht.net/Die-so-genannte-Scheinselbst…
http://www.hk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play…
http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/scheinselb…

mfg Ulrich

Wird das vom Staat so aktzepiert oder werde ich da Probleme
wegen „Schein Selbstständigkeit“ bekommen?

Probleme wirst Du nicht bekommen, Du mußt nur damit rechnen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen zu müssen. Allerdings kann man sich für die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit befreien lassen (hoffentlich gilt diese Regel noch).

Servus,

erster Schritt: Dieses Lesen:

[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/02 vor der rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html)

zweiter Schritt: Die Formulare V027 und V028 (ganz runterscrollen) herunterladen und bearbeiten

dritter Schritt: Das Ergebnis der Statusfeststellung kommt ins Haus.

Schöne Grüße

MM

Hi
als selbstständiger brauch er nicht in die renten versicherung einzahlen.
Nur handwerker müssen 216 Monate in die RV einzahlen und danach sind die auch freiwillig
und wenn man in die kasse einzahlt muss man min. 5 Jahre gezahlt haben damit man auch von dort eine leistung bekommen will.

hoffentlich konnte ich dir helfen

also du hast dadurch vor teile denn
ich würd dir sogar wenn du selbstständig bist rürüp empfehlen.

als selbstständiger brauch er nicht in die renten versicherung
einzahlen.
Nur handwerker müssen 216 Monate in die RV einzahlen und

Da bist Du leider auf dem Holzweg. Alle selbstständigen Lehrer (Fahrlehrer, Tanzlehrer, Tennislehrer etc.) sind pflichtig und viele andere Berufe auch, wenn sie nur für einen Auftraggeber arbeiten (Kurierfahrer, Eismann-Fahrer).