Ein Arbeitnehmer ist freiberuflich Selbständiger. Da er aber nur einen Auftraggeber hat, in dessen Büro er arbeitet zu fixen Zeiten, liegt eine Scheinselbständigkeit vor.
Diese nimmt der AN hin, da er sonst keine andere Arbeit findet.
Sollte es jetzt eine Überprüfung seitens des Finanzamtes erfolgen, kann dann der AN auch für diese Scheinselbständigkeit belangt werden, oder nur der AG?!
Welche Kosten könnten dann anfallen?
auch der Scheinselbständige muss ja sein Einkommen versteuern, das Fehlverhalten besteht wohl „nur“ darin, dass kein Lohnsteuerabzug vom Arbeitgeber (Auftraggeber) vorgenommen wurde.
Beim Arbeitgeber werden Beiträge zur Sozialversicherung nacherhoben. Die kann er nur drei Abrechnungsperioden lang anteilig dem Arbeitnehmer belasten (Arbeitnehmeranteil), der Rest geht auf seinen Deckel - zum Vorteil des Arbeitnehmers übrigens, der dadurch für umme ein paar Punkte im Rentenversicherungsverlauf bekommt.
Das FA interessiert sich nicht so sehr für die Chose. Hier kann allenfalls eine Rolle spielen, dass einzelne Betriebsausgaben nicht oder nicht im gleichen Umfang als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit ansetzbar sind. Kann sich auch auf den Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen ein bissel auswirken. Dürfte sich aber in der Größenordnung „Hintergrundrauschen“ bewegen.