Hallo,
ich konstruiere mal folgende Situation:
Unternehmen A nimmt Aufträge verschiedener Kunden entgegen und leistet die Umsetzung der Aufträge größtenteils mit fest angestellten Mitarbeitern. Teilweise beauftragt das Unternehmen jedoch auch für die Umsetzung verschiedene Freelancer. Diese fakturieren Ihre Leistungen an A und A schreibt wiederum eine Rechnung an die eigenen Kunden.
Wenns wichtig ist: Die Kunden von Unternehmen A erhalten auch noch weitere Leistungen und Produkte neben denen des Freelancers.
Mit der Zeit hat sich aus der Situation entwickelt, dass einige Freelancer nur noch im Auftrag von Unternehmen A an verschiedenen Kundenprojekten arbeiten.
Liegt hier eine Scheinselbständigkeit vor?
Wie könnte Unternehmen A vorgehen, wenn die Freelancer selbständig bleiben und nicht angestellt werden WOLLEN?
Auch noch ein Fakt, wenns wichtig sein sollte: Bei den Freelancern handelt es sich um gesuchte Spezialisten zu horrenden Preisen, die sich nicht an ein bestimmtes Unternehmen binden wollen. Dieses Verhalten ist in der Branche so üblich.
Vielen Dank für Infos und Grüße!
Hallo
Wie frei sind die Freelancer im Hinblick auf die Gestaltung freier Arbeitstage, Urlaub und Einteilung der Arbeitszeit?
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Mit der Zeit hat sich aus der Situation entwickelt, dass
einige Freelancer nur noch im Auftrag von Unternehmen A
an verschiedenen Kundenprojekten arbeiten.
Liegt hier eine Scheinselbständigkeit vor?
Dazu müsste man sich die Situation vor Ort genauer betrachten. Der entsprechende Gesetzespassus lautet: „Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.“
Gruß,
Max
Wie frei sind die Freelancer im Hinblick auf die Gestaltung
freier Arbeitstage, Urlaub und Einteilung der Arbeitszeit?
Angenommen, sie wären völlig frei und stimmen so etwas meist einfach direkt mit den Kunden des Unternehmens A ab. Die Freelancer entscheiden auch wirklich aktiv, ob sie einen Auftrag von A annehmen wollen. Ablehnungen von Aufträgen sind möglich und passieren auch in Realität.
Hallo
Dann scheint mir eine Scheinselbständigkeit eher unwahrscheinlich
Gruß,
LeoLo
Hallo,
das Thema Scheinselbständigkeit (kaue gerade auch persönlich dran) ist sooo gummiartig, dass es eigentlich keine eindeutige Antwort gibt.
Die einzige absolut wasserdichte Lösung wäre, sich an diese komische Clearingstelle der DRV zu wenden. Die ist natürlich toootal unparteiisch, weil sie ja nicht dran interessiert ist, der DRV wiederstrebende Beitragszahler zuzuzerren (war das jetzt polemisch?). Tja, und seine Frees dürfte der Unternehmer dann auch die längste Zeit gesehen haben… Sorry.
Ach ja, irgendwo hab ich heute in den Tiefen des www gelesen, dass auch ein Anwalt diese Prüfung machen könnte. Hab’s aber nicht genauer angeschaut, weil das mit meinem Prob eher nix zu tun hat. Vielleicht hilft das ja weiter…
Grüßle
Felicia