Scheinselbständigkeit / Arbeitnehmer

Hallo Leute,

angenommern, jemand ist in einer kleinen Klitsche, die nur für einen Auftraggeber arbeitet, angestellt. Der Jemand ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und natürlich werden die entsprechenden Beiträge auch abgeführt.
Jetzt mal angenommen, eine Überprüfung würde ergeben, dass der AG scheinselbständig ist (hat nur einen Auftraggeber, hat kein wesentliches Kapital eingesetzt, hat keine eigenen Geschäftsräume), was passiert dann mit dem Arbeitnehmer? Ist der dann automatisch bei dem Auftraggeber des AG festangestellt (so, wie das ja bei dem scheinselbständigen Unternehmer der Fall ist) oder kann jemand, der einen sozialversicherungspflichtigen AN beschäftigt, gar nicht scheinselbständig sein? Andernfalls: was wird aus der AN?

Grüßle vom Teddy

Hallo,

ich hoffe, ich habe das jetzt nicht falsch verstanden… Also, der jemand ist bei jemand sozialversicherungspflichtig als Angestellter angestellt???

Dann hat er keinen Auftraggeber sondern einen Arbeitgeber und ist somit definitiv nicht selbstständig…

Da gibt es dann auch keine weiteren Fragen. Ich vermute mal, es gibt auch einen Anstellungsvertrag?? Aber selbst wenn nicht, dann ist durch die Sozialversicherung schon eine Selbstständigkeit ausgeschlossen (die müsste man sonst selbst zahlen, wie jeder Selbstständige, wenn er denn muss/mag)…

Oder hab ich jetzt doch wieder was überlesen? Falls dem nicht der Fall ist, ist jegliche Überprüfung merkwürdig, da sie doch nur wieder auf ein Angestelltenverhältnis weisen müsste…

ach ja, ich hab dann doch was überlesen…der AG hat einen Auftraggeber und beschäftigt einen AN? Wirklich nur einen oder mehrere? Gab es in der Vergangenheit mehrere Auftraggeber? Eine Scheinselbstständigkeit kann auch hier meines Wissens ausgeschlossen werden, da der Betreffende ja mindestens eine Person beschäftigt…daher tritt er als Unternehmer auf, und ist selber dementsprechend selbstständig…

Wie kann ein Unternehmer, der einen MA (mindestens) beschäftigt, denn überhaupt etwas anderes als selbstständig sein???

Oder hab ich nochmal was falsch verstanden?

Hallo,
richtig, das sehe ich genauso - Da er einen Arbeitnehmer
beschäftigt, der krankenversicherungspflichtig ist, ist er
nach den gesetzlichen Bestimmungen hauptberuflich selbständig
und nichts anderes.
Gruss
Günter Czauderna

ach ja, ich hab dann doch was überlesen…der AG hat einen
Auftraggeber und beschäftigt einen AN? Wirklich nur einen oder
mehrere? Gab es in der Vergangenheit mehrere Auftraggeber?

Ja, gab es. Allerdings werden geschätzte 90 % des Umsatzes mit einerm Auftraggebr gemacht.

Eine Scheinselbstständigkeit kann auch hier meines Wissens
ausgeschlossen werden, da der Betreffende ja mindestens eine
Person beschäftigt…daher tritt er als Unternehmer auf, und
ist selber dementsprechend selbstständig…

Wie kann ein Unternehmer, der einen MA (mindestens)
beschäftigt, denn überhaupt etwas anderes als selbstständig
sein???

Genau das wollte ich wissen. Wenn mein Boss mich also beschäftigt, kann er nicht sheinselbständig sein - ergo kann mir auch nix passieren. Richtig?

Hallo,
vielleicht hilft da ein anderes Besipiel weiter:

Arbeitnehmer A bekommt von seinem Arbeitgeber den Auftrag
ein bestimmtes Projekt zu erarbeiten. Bestandteile dieses
Projektes sind z.B. schwierige graphische Darstellungen und
Erstellungen von Datenprogrammen. Arbeitnehmer A stellt für diese
Aufgabe einen Mitarbeiter auf eigene Rechnung ein. Da er nix
verkehrt machen will, meldet er ihn ordnungsgemäß bei der Krankenkasse
und beim Finanzamt an, erfüllt also seine Arbeitgeberpflichten.

Der Arbeitgeber von Arbeitnehmer A erfährt davon und entlässt diesen
wegen z.B. Weitergabe von Betreibsgeheimnissen.
Damit endet aber nicht automatisch das Arbeitsverhältnis vom
Mitarbeiter des Arbeitnehmers A.

Übertragen auf deinen Fall bedeutet das, dass dein Rechtsverhältnis
zu deinem Arbeitgeber und seines zu dir durch die Frage seiner
Scheinselbständigkeit nicht berührt wird.
Gruss
Günter Czauderna