'Scheinselbständigkeit': Befreiung RV-Pflicht

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Selbständige“.

Ich bin seit 01.10.01 als freier Handelsvertreter gem. §84 HGB für verschiedene Versicherer tätig, die - bisher eigenständig - vor drei Jahren zu einer Holding zusammengefaßt wurden.

Welche Möglichkeiten habe ich, mich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien, bzw. gilt für mich tatsächlich der Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbständigen, der verpflichtet ist, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen?

Ein Freund von mir ist in vergleichbarer Postition für zwei Unternehmen tätig, die zwar einen Kooperationsvertrag haben, aber nicht miteinander verbunden sind. Der ist befreit worden.

Wer kennt sich aus? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Grüße aus Kiel
Philipp

hallo Philipp
meines Wissens bist Du kein Scheinselbständiger. Doch um das zu umgehen: nimm doch einfach noch eine Versicherung in Dein Angebot auf, die nicht zu dieser Holding gehört. Denn das können Sie Dir nicht verweigern.
Oder tu Dich mit einem Backoffice zusammen. Dann kannst Du Deinen kunden immer die beste Versicherung anbieten, die zu haben ist. Ist sowieso ehrlicher.
Grüße
Raimund