Sind die SAT-Stationen der Firma Hermes nicht eine Scheinselbstständigkeit, da sie nur für einen Auftraggeber arbeiten und auch noch BEDINGUNGSLOS weisungsgebunden sind OHNE eigene Maßnahmen treffen zu können?
Servus,
nur für einen Auftraggeber arbeiten
war vor ungefähr zwanzig Jahren mal ein Kriterium für Scheinselbständigkeit. Ist heute nur in einigen Berufen für die Rentenversicherungspflicht von Selbständigen relevant.
BEDINGUNGSLOS weisungsgebunden
stimmt in diesem Fall nicht. Unter anderem steht es dem Betreiber eines SAT-Depots völlig frei, ob er die vereinbarte Leistung ausschließlich mit eigener oder mit eingestellten Fremdarbeitskräften erbringt. Auch die Organisation der Leistung im Einzelnen ist seine Sache, wenn das vereinbarte Ergebnis rauskommt: Ein typisches Exempel für einen Subunternehmer, der als Selbständiger deutlich unter Mindestlohn tätig ist.
Schöne Grüße
MM