hallo,
eine freundin erwägt, für ca. 1 - 3 (das ist noch recht unsicher) firmen buchhaltungsarbeiten zu übernehmen. wir haben jetzt mal die kriterien durchgesprochen, ab wann scheinselbständigkeit vermutet wird. wer entscheidet das dann letztendlich … das finanzamt? sollte der verdacht bestätigt werden, welche konsequenzen drohen ihr dann?
lg, pit
Hier sind einige Kriterien
Die Person beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.
Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber regelmäßig tätig.
Die verrichteten Tätigkeiten werden beim Auftraggeber oder bei einem vergleichbaren Auftraggeber durch dort beschäftigte Arbeitnehmer erledigt.
Die Tätigkeit lässt keine typische Merkmale unternehmerischen Handelns (z.B. Werbung, Auftreten auf dem Markt) erkennen.
Die Tätigkeit für den Auftraggeber ist vom äußeren Erscheinungsbild die gleiche, die für diesen vorher als Beschäftigter (Arbeiter, Angestellter) ausgeübt wurde.
Sofern die Gründung im Rahmen einer Ich AG erfolgt gelten Sie über den gesamten Förderraum als Selbstständiger.
Darüber hinaus können Sie z.b. die Clearingstelle der BFA nutzen und eine Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen.
Riffler Alexander Düsseldorf Kostenlose Existenzgründungsseminare http://www.anlauf-nrw.de
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hallo alexander,
Hier sind einige Kriterien
Die Person beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer oder nur Familienangehörige.
Sie ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen
Auftraggeber regelmäßig tätig.
Die verrichteten Tätigkeiten werden beim Auftraggeber oder bei einem
vergleichbaren Auftraggeber durch dort beschäftigte Arbeitnehmer erledigt.
Die Tätigkeit lässt keine typische Merkmale unternehmerischen
Handelns (z.B. Werbung, Auftreten auf dem Markt) erkennen.
Die Tätigkeit für den Auftraggeber ist vom äußeren
Erscheinungsbild die gleiche, die für diesen vorher als
Beschäftigter (Arbeiter, Angestellter) ausgeübt wurde.
danke, aber das war uns bekannt 
Sofern die Gründung im Rahmen einer Ich AG erfolgt gelten Sie
über den gesamten Förderraum als Selbstständiger.
isses nicht …
Darüber hinaus können Sie z.b. die Clearingstelle der BFA
nutzen und eine Statusfeststellungsverfahren durchführen lassen.
aha - danke, schon mal ein guter tip. und weiß jemand auch was über die drohenden konsequenzen?
lg, pit
Auf alle Fälle Nachzahlung der KV und RV Beiträge, also eine existenzbedrohende Nachzahlung.
Riffler Alexander Düsseldorf Kostenlose Existenzgründungsseminare http://www.anlauf-nrw.de
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hallo nomma,
Auf alle Fälle Nachzahlung der KV und RV Beiträge, also eine
existenzbedrohende Nachzahlung.
hmmm, sie würde also naträglich rückwirkend wie eine angestellte behandelt werden, die kv, pv und rv zu entrichten hat? naja, kv und pv zahlt sie ja als selbständige sowieso …
also - bevor sie damit anfängt, kann sie da gleich auf die clearingstelle (ist das etwa eine klärungsstelle? *kopfschüttel*) laufen und das mit denen besprechen?
lg, pit
Unbedingt zu empfehlen, übrigens kommt es immer wieder vor, dass bei gleicher Fragestellung BFA und LVA [Landesbehörde Bundesbehörde] zu unterschiedlichen Antworten finden.
Riffler Alexander
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