Scheinselbständigkeit- Freiberufler

Hallo,
als 1- Mann- Freiberufler, der seit fast einem Jahr per hintereinander folgenden Zeitverträgen in demselben Grossunternehmen die Brötchen verdient, möchte ich unbedingt die aktuelle Sachlage/ Urteilslage zur Scheinselbständigkeit kennenlernen.
Kennt sich jemand aus?
Kann jemand aktuelle Literaturhinweise geben?
Danke
Günther

Hallo Guenther,

unter http://www.bfa-berlin.de lässt sich zu diesem Thema einiges finden. Sieh dort mal unter SERVICE und AKTUELLES nach. Du kannst dort auch Info-Broschüren dazu bestellen.

Gruß und frohe Pfingsten
WALTER

Hallo Günter
Ja sicher kennen wir uns aus :smile:
Wenn Du nur bei einem Unternehmen freischaffst und dort auch weisungsgebunden bist (Dienstplan, Unabkömmlichkeit etc.)
bist Du scheinselbständig.
Lässt die Firma Dir aber in allen Dingen freie Hand nicht.

Tipp: Besorg Dir einen zweiten Auftraggeber :smile:)
(Oder einen Dritten)

Sonst bekommst Du Ärger mit deiner Krankenkasse.

Gruß

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Tipp: Besorg Dir einen zweiten Auftraggeber :smile:)
(Oder einen Dritten)

Sonst bekommst Du Ärger mit deiner Krankenkasse.

es gibt einige berufsgruppen, in denen typischerweise freiberuflich gearbeitet wird und wo einsehbar ist, daß auch über längere zeit nur für einen auftraggeber gearbeitet wird z.b. grafik designer.
die absolution bekommst du von deiner krankenkasse, es kann sein, daß spätere auftraggeber sich absichern wollen, daß du nicht scheinselbsständig bist, um diesen nachweis zu erbringen benötigst du eine bestätigung deiner krankenkasse.