angenommen, jemand gerät in die Scheinselbständigkeit und er macht dort 1-2 Jahre seinen Job.
Es wird nun z. B. durch eine Betriebsprüfung festgestellt, dass er eigentlich als Arbeitnehmer hätte behandelt werden müssen, also definitiv scheinselbständig war.
Er bekam als angeblich Selbständiger 2 € mehr die Stunde als seine festangestellten Kollegen, die den gleichen Job machten.
Wie wird dieser unterschiedliche Lohn berechnet, wenn es dann um finanziellen Ausgleich Selbständiger / Arbeitnehmer geht ?
Er bekam als angeblich Selbständiger 2 € mehr die Stunde als
seine festangestellten Kollegen, die den gleichen Job machten.
Wie wird dieser unterschiedliche Lohn berechnet, wenn es dann
um finanziellen Ausgleich Selbständiger / Arbeitnehmer geht?
Die 2 Euro können ihm zumindest vom Arbeit-/Auftraggeber m. E. wohl kaum genommen werden.
Schließlich waren sie (hoffentlich) Vertraglich vereinbart.
Das ist aber im Ernstfall eine Frage für einen Fachanwalt.
Wie wird dieser unterschiedliche Lohn berechnet, wenn es dann
um finanziellen Ausgleich Selbständiger / Arbeitnehmer geht ?
Es kann eigentlich nur darum gehen, dass der „glückliche“ Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten muss. Daraus folgt noch lange nicht, dass ein Schadensersatzanspruch gegen den Scheinselbständigen entsteht.