Hallo Stephan,
Ein bekannter von mir beschäftigt sich mit dem Gedanken, sich
im Bereich Unternehmensberatung selbständig zu machen. Ein
erster Auftrag stünde in Aussicht, der ihn für etwa 9 - 12
Monate auslasten würde. Um das Risiko gering zu halten, würde
auf absehbare Zeit ohne Angestellte gearbeitet werden.
Ist in einer derartigen Situation nicht die Einstufung als
„Scheinselbständiger“ vorprogrammiert? Wann, unter welchen
Umständen und von wem wird dies geprüft?
Das Stichwort hierzu heißt „Statusfeststellung“ nach § 7a SGB IV. Zuständig ist die BfA, Antrag auf Statusfeststellung erfolgt durch den Auftraggeber (der ja auch das hauptsächliche SV-Risiko trägt).
Die „offiziellen“ Kriterien sind mir bekannt. Mich
interessiert hauptsächlich, ob jemand etwas zur Auslegung
sagen kann.
Diese Kriterien sind eine schrittchenweise zusammengewürfelte Krabbelkiste: Ein Versuch, das „Gesamtbild der Verhältnisse“ wenigstens in Grundzügen zu standardisieren. In dem von Dir genannten Fall ist Selbständigkeit und die Verweildauer in Abhängigkeit von einer konkreten Mission so berufstypisch, dass ich auf das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens fast wetten möchte: Da passiert nichts.
Zur begleitenden Illustration: Die Entwicklung des Begriffes ist eine Reaktion insbesondere der SV-Träger auf zwei Phänomene der neunziger Jahre. Erstens die explosionsartige Entwicklung vieler kleiner IT-Unternehmen, wo die jungen vertriebs- und technikorientierten Gründer einfach keine Ahnung davon hatten, wie man Gehälter administriert, und deswegen die seltsamsten „Freelancer“-Verträge machten. Zweitens das Sozialparasitentum von Banditen wie Schlecker und Konsorten, die außer der selbständigen Kassiererin, die für ihre Kasse Miete zahlt und auf die eingetippten Umsätze Provision bekommt, auch den selbständigen Kellner erfunden haben, der seine Schnitzel an der Essensausgabe kauft und an den Gast weiterverhökert, den selbständigen Supermarkt-Regaleinräumer etc.
Und zurück zum Thema: Es gab Ende der neunziger eine Tendenz, alle irgendwie greifbaren freien Mitarbeiter „in die SV-Pflicht hineinzuprüfen“, auf der Suche nach Beiträgen. Heute ist diese Tendenz 180° umgedreht: Im Rahmen der politisch gewollten Stillegung des SV-Systems wird nach Möglichkeit jeder künftige Leistungsempfänger aus dem System „herausgeprüft“: Die Friseuse, die für „ihren“ Stuhl und „ihr“ Becken Pacht zahlt, tritt inzwischen unter dem grässlichen Begriff der „Ich-AG“ von allen zuständigen Behörden abgesegnet auf - solange, bis sie pleite ist, und feststellen muss, dass Unternehmer ein Risiko haben, und dass sie eigentlich ja doch eher gelernt hat, wie man mit Haaren umgeht.
In diesem Sinne
MM