Scheinselbständigkeit vorprogrammiert?

Guten Abend!

Ein bekannter von mir beschäftigt sich mit dem Gedanken, sich im Bereich Unternehmensberatung selbständig zu machen. Ein erster Auftrag stünde in Aussicht, der ihn für etwa 9 - 12 Monate auslasten würde. Um das Risiko gering zu halten, würde auf absehbare Zeit ohne Angestellte gearbeitet werden.

Ist in einer derartigen Situation nicht die Einstufung als „Scheinselbständiger“ vorprogrammiert? Wann, unter welchen Umständen und von wem wird dies geprüft? Gibt es eine Art „Schonfrist“ für Existenzgründer, in der die Kriterien weniger streng ausgelegt werden?

Die „offiziellen“ Kriterien sind mir bekannt. Mich interessiert hauptsächlich, ob jemand etwas zur Auslegung sagen kann.

Vielen Dank im Voraus

Hallo Stephan,

Ein bekannter von mir beschäftigt sich mit dem Gedanken, sich
im Bereich Unternehmensberatung selbständig zu machen. Ein
erster Auftrag stünde in Aussicht, der ihn für etwa 9 - 12
Monate auslasten würde. Um das Risiko gering zu halten, würde
auf absehbare Zeit ohne Angestellte gearbeitet werden.

Ist in einer derartigen Situation nicht die Einstufung als
„Scheinselbständiger“ vorprogrammiert? Wann, unter welchen
Umständen und von wem wird dies geprüft?

Das Stichwort hierzu heißt „Statusfeststellung“ nach § 7a SGB IV. Zuständig ist die BfA, Antrag auf Statusfeststellung erfolgt durch den Auftraggeber (der ja auch das hauptsächliche SV-Risiko trägt).

Die „offiziellen“ Kriterien sind mir bekannt. Mich
interessiert hauptsächlich, ob jemand etwas zur Auslegung
sagen kann.

Diese Kriterien sind eine schrittchenweise zusammengewürfelte Krabbelkiste: Ein Versuch, das „Gesamtbild der Verhältnisse“ wenigstens in Grundzügen zu standardisieren. In dem von Dir genannten Fall ist Selbständigkeit und die Verweildauer in Abhängigkeit von einer konkreten Mission so berufstypisch, dass ich auf das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens fast wetten möchte: Da passiert nichts.

Zur begleitenden Illustration: Die Entwicklung des Begriffes ist eine Reaktion insbesondere der SV-Träger auf zwei Phänomene der neunziger Jahre. Erstens die explosionsartige Entwicklung vieler kleiner IT-Unternehmen, wo die jungen vertriebs- und technikorientierten Gründer einfach keine Ahnung davon hatten, wie man Gehälter administriert, und deswegen die seltsamsten „Freelancer“-Verträge machten. Zweitens das Sozialparasitentum von Banditen wie Schlecker und Konsorten, die außer der selbständigen Kassiererin, die für ihre Kasse Miete zahlt und auf die eingetippten Umsätze Provision bekommt, auch den selbständigen Kellner erfunden haben, der seine Schnitzel an der Essensausgabe kauft und an den Gast weiterverhökert, den selbständigen Supermarkt-Regaleinräumer etc.

Und zurück zum Thema: Es gab Ende der neunziger eine Tendenz, alle irgendwie greifbaren freien Mitarbeiter „in die SV-Pflicht hineinzuprüfen“, auf der Suche nach Beiträgen. Heute ist diese Tendenz 180° umgedreht: Im Rahmen der politisch gewollten Stillegung des SV-Systems wird nach Möglichkeit jeder künftige Leistungsempfänger aus dem System „herausgeprüft“: Die Friseuse, die für „ihren“ Stuhl und „ihr“ Becken Pacht zahlt, tritt inzwischen unter dem grässlichen Begriff der „Ich-AG“ von allen zuständigen Behörden abgesegnet auf - solange, bis sie pleite ist, und feststellen muss, dass Unternehmer ein Risiko haben, und dass sie eigentlich ja doch eher gelernt hat, wie man mit Haaren umgeht.

In diesem Sinne

MM

Hallo Stephan,
da bei Unternehmsnberatern ein Projekt halt immer etwas länger dauert wird deinem Freund da nix passieren. Bei Folgeaufträgen wird auch nix passieren, da er seine Arbeitsleistung ja auch noch anderen zur Verfügung gestellt hat, oder??

Andere Situation: Ein Berater wird aus einer Firma direkt auf das gleiche Projekt beordert, betreut die gleichen Kunden, im gleichen Büro, mit den gleichen Leuten, etc.

Ich betreue selber einige Unternehmensberater und kann da aus Erfahrung sagen, das bei keinem ein Verdacht aufkam, er könne als Scheinselbstständig gelten.

Gruß

Martin

Hallo!
ich würde mich hier gerne ebenfalls mit einer Frage anschließen: ich bin ab 1.1.2004 selbständig als Journalistin und Texterin. Nun habe ich auch ab Januar ein Angebot, quasi also einen ersten Kunden, der mich für 20 Stunden die Woche als Freie Mitarbeiterin in seiner Zeitungsredaktion haben will (Recherche, Schreiben, einzelne Blätter betreuen). Mit anderen potenziellen Kunden bin ich im Gespräch, aber da kann ich bisher nicht absehen, ob außer ein paar winzigen Einzelaufträgen überhaupt was kommen wird. Der Vorteil an dem Angebot aus der Redaktion ist, dass ich erst mal relativ gut kalkulierbare Einnahmen hätte, mithin also eine Basis für meine Seöbständigkeit. Gerate ich aber, wenn z.B. in den nächsten sechs Monaten keine weiteren Aufträge kommen, dann auch in den Verdacht der Schein-Selbständigkeit? Und wer würde das „rausbekommen“ - sprich prüfen? Das Finanzamt?

Danke im Voraus schon mal für die Antworten.

Gruß, Kate

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