Scheinselbständigkeit - was dann?

Hallo,

im vorstehenden Artikel drängt sich die Frage auf, ob der angebotene Job nicht in Richtung Scheinselbständigkeit geht.

Dabei stellt sich mir die Frage, was eigentlich passiert, wenn eine Scheinselbständigkeit festgestellt wird.

http://www.wuppertal.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/?naviId=178&leve….

Gibt es neben den sozial- und steuerrechtlichen Konsequenzen wie aus den beiden Links ersichtlich noch strafrechtliche Folgen?

Frdl. Gruss
Marian

Hallo,
ein Bekannter von mir hatte auch mal das Problem. Man muß irgendwie nachweisen das man sich um Aufträge bemüht.
Als Künstler z.B. Ausstellungen, Inserate o.ä. Man sollte auch Aufträge haben und Rechnungen schreiben.
Hätte er das nicht nachweisen können hätte das Finanzamt seine ganzen Steuererklärungen seit der angemeldeten Tätigkeit neu berechnet und er hätte die ganzen Arbeitsmaterialien u.ä. was er absetzte zurückzahlen müssen. Ob es noch eine zusätzliche finanzielle Strafe gegeben hätte weiß ich nicht genau. In jedem Fall wäre es nicht billig geworden.
Man muß noch eine schriftliche Erklärung abgeben.
Es gibt Gewerbe und Tätigkeiten die nicht so gefragt sind wie andere, deswegen ist es eben unterschiedlich schwer an Aufträge zu kommen.

Es gibt natürlich auch Leute die eine Tätigkeit anmelden ohne Absicht Einnahmen zu erzielen und nur über diese Tätigkeit günstig an irgendwelche Materialien kommen und absetzen.
Deswegen wird von den Ämtern nach 5 Jahren nachgeprüft wenn ein Verdacht besteht.

Viele Grüße
Colorpainter