Bitte,
weiß jemand etwas darüber?
Welche Konditionen muß man erfüllen um tatsächliche als Selbständige anerkannt zu werden, sprich: wieviel Auftraggeber etc.
Danke
Bitte,
weiß jemand etwas darüber?
Welche Konditionen muß man erfüllen um tatsächliche als Selbständige anerkannt zu werden, sprich: wieviel Auftraggeber etc.
Danke
Hi Tanja,
auf dem Gebiet hat sich m. W. zum Jahreswechsel was getan. Da es bei der ganzen Geschichte ausschließlich um Beiträge zu den Sozialversicheurngen ging und geht, solltest Du dort (z. B. Krankenkasse) auch kompetent Auskunft erhalten. Rechtlich sind diese Dinge in den SozialGesetzBüchern (SGB) gereglt - Du mußt natürlich eine topp-aktuelle Ausgabe haben. Oder schau Mal auf die Seiten des Herrn Riester: http://www.bma.bund.de
Viel Erfolg beim Suchen und bei der Selbständigkeit. Und munter bleiben
Man glaubt es kaum, es nennt sich jetzt:
Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit
Tipp - alles nachzulesen unter:
Dann unter „AKTUELLES“.
Gruß
WALTER
Hallo Tanja,
Es gibt bei den AOK´s die Möglichkeit, sich rechtsverbindlich auf Scheinselbstständigkeit testen zu lassen. Kommen die zu dem Entschluß, das du nicht Scheinselbstständig bist, bist du für immer aus dem Schneider (es sei denn, es ändert sich grundlegend etwas).
Allgemein kann man sagen, wenn man für mehr als einen Auftraggeber arbeitet, eigene Werbung betreibt, keinen Anspruche auf Krankengeld, Urlaubsgeld etc. hat, nicht weisungsgebunden ist, nicht exakt die gleichen Arbeiten ausführt, die andere Angestellte bei diesem Auftraggeber ausführt und nicht mehr als 5/6 des Jahreseinkommens mit einem Auftraggeber verdient, ist man auch nicht scheinselbstständig.
Allerdings gibt es auch noch die Möglichkeit des „arbeitnehmerähnlichem Selbstständigen“.
Mehr Info´s unter [email protected]
Gruß, Martin