Hallo,
folgende Frage. Ab wann zähle ich als scheinselbstständig. Sagen wir mal, ich erwirtschafte in einem Unternehmen Lokal, also vor Ort als Selbstständiger ca. 1700 Euro Bruttoumsatz im Monat(arbeite also für einen Unternehmer). Davon geht dann Steuer usw. ab. Als zweites verdiene ich mit anderen Arbeiten im mobilen Service(wohlgemerkt alles in dem Berufszweig und Tätigkeit wie auf Gewerbeschein angegeben) ca. 300 Euro im Monat(ebenfalls brutto). Ist das schon scheinselbstständig. Vielleicht kann auch jemand ganz einfach mal sagen, wie ungefähr die prozentuale Aufteilung sein muß, damit ich nicht als Scheinselbstständiger abgestempelt werde. z.B. 90 % Monatsumsatz bei dem Unternehmer als selbstständiger vom Umsatz beteiligt und die restlichen 10 % Monatsumsatz anderweitig(andere Auftraggeber)
Wäre super, wenn da jemand eine Aussage machen könnte!
Vielen Dank
HI Steffen
Hier findest du auch einige Infos und eine Checkliste
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…
Gruß
Novalee
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
vielen Dank für die prompte Antwort. Genau sowas wie in dem Link beschrieben habe ich gesucht.
Vielen vielen Dank!
Gruß
Steffen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]