Hallo,
angenommen Person A ist im Hauptjob Softwareentwickler mit einem Einkommen über den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen, er zahlt also schon die Höchstbeträge.
A wird von einem befreundeten Freiberufler B gefragt, ob er bei einem seiner Projekte unterstützen möchte. A stimmt nach Rücksprache mit seinem Arbeitgeber zu und meldet sich als Freiberufler beim Finanzamt an. A unterstützt B seit ca. 2 Jahren unregelmäßig bei dem Projekt, es sind auch mal 2 Monate Pause. A stellt B seine Leistungen auf Stundenbasis in Rechnung. A und B haben einen Dienstleistungsvertrag geschlossen, in dem festgelegt wird, dass A in seiner Entscheidung in welchem Umfang, wo und ob er überhaupt tätig wird frei ist.
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Frage: Liegt bei A eine Scheinselbstständigkeit vor, da er nur für B tätig wird?
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Frage: Hin und wieder fährt A im Auftrag von B zu dem Projektkunden von B, um vor Ort Details zu besprechen. Angenommen A hat einen Unfall auf dem Weg dorthin, haftet B in irgendeiner Art und Weise?
Danke und Gruß,
Rudolf