Hallo,
Ich spiele mit dem Gedanken mich neben meinem Beruf selbstständig zu machen. Im Moment hätte ich aber nur einen potentiellen Kunden. Betreut man allerdings nur einen Kunden, ist man scheinselbstständig. Aber es scheint mir doch normal zu sein, dass nicht jeder, der sich selbstständig macht, sofort mehrere Kunden zur Hand hat?!
Gibt es denn von amtlicher Seite eine Vorgabe, innerhalb welcher Zeit man wieviele Kunden betreuen muss, oder wie lange man nur für einen Kunden arbeiten darf, ohne als „Scheinselbstständiger“ zu gelten???
Für einen kurzen Tipp wäre ich sehr dankbar…
Sonja
Hi,
auf jeden Fall mußt du öffentlich am Markt auftreten, also auch anderen Kunden die Möglichkeit geben, mit dir Geschäfte zu machen.
Gruß
Christian
Hallo
soweit ich weiss, werden mittlerweile 3 Jahre Scheinselbstädigkeit toleriert
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Christian!
auf jeden Fall mußt du öffentlich am Markt auftreten,
Solche Regelung wäre unsinnig. Warum soll jemand „öffentlich am Markt auftreten“, wenn er abseits von aller Öffentlichkeit z. B. durch Direktansprache oder Empfehlung an seine Kunden kommt?
auch anderen Kunden die :Möglichkeit geben, mit dir :Geschäfte zu machen.
Warum das? Wenn jemand mit der Bearbeitung eines einzigen Auftrags für einen einzigen Kunden jahrelang ausgelastet ist, läßt sich daraus keineswegs auf Scheinselbständigkeit schließen.
Gruß
Wolfgang
1 „Gefällt mir“
Hallo Mikesch,
soweit ich weiss, werden mittlerweile 3 Jahre
Scheinselbstädigkeit toleriert
durch wen? Sozialversicherung? Krankenkasse? Fiskus?
Schöne Grüße
MM
Hallo,
als Kriterien für eine Scheinselbständigkeit gelten:
- Keine Beschäftigung sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer
- Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
- Durchführung entsprechender Tätigkeiten auch durch Arbeitnehmer
- Fehlendes unternehmerisches Auftreten am Markt
- Der Unternehmer hat dieselbe Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als dessen Arbeitnehmer ausgeführt.
Treffen mehrere der o.a. Punkte zu, schöpft die BFA Verdacht und schickt den Vertragspartnern Fragebögen zu. Oft sind Betriebsprüfungen der Auslöser. Abwenden kannst du den Verdacht relativ leicht, wenn du über ein separates Büro resp. einen Gewerberaum verfügst und du klar machst, daß du keinen Weisungen des Auftraggebers unterliegst.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wurde uns so letztes Jahr bei einem Existenzgründungsseminar gesagt. Den Fiskus interessiert das eh nicht, solange er seine Steuern bekommt.
LG
Mikesch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]