Hallo Wissensgemeinde,
falls im falschen Brett, bitte verschieben, betrifft aber offensichtlich doch Arbeitsrecht.
Folgende Thematik wird derzeit diskutiert:
Eine 22jährige, ohne Berufsabschluß lernt einen 15 Jahren Älteren kennen und bekommt aus dieser Beziehung eine Tochter.
Der Freund/Kindesvater arbeitet im einem IT und verkauft gebührenpflichtige Einträge; Einkommen 4-6 T€ mtl… Er ist vorbestraft, ca. 100 T€ schulden und der Arbeitgeber „behilflich“ gewesen, dass trotz des Einkommens keine Pfändungen abgeführt werden mussten.
Er überredet die Freundi, auf ihren Namen ein Gewerbe anzumelden, ihn bei sich soz.versicherungspflichtig anzustellen, wobei er weiterhin in dem IT-Unternehmen arbeitet, aber seine Freundin nunmehr dem IT mtl. Rechnungen stellt. Er lernt eine andere Frau kennen, die Beziehung mit der Kindesmutter geht in die Brüche, sie wird in Unkenntnis ihrer rechtlichen Möglichkeiten wohnungs- und obdachlos, meldet „ihn“ als Arbeitnehmer jedoch ab.
Er ist immer noch im IT-Unternehmen tätig, offensichtlich über die neue Freundin.
(Wohnungs- u. Obdachlosigkeit konnte beendet werden.)
Er verlangt nun von ihr über 30 T€, weil sie angeblich keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt hat, wobei sie davon ausgeht, dass er sie „unter Druck“ zu Geldzahlungen nötigt.
Im Beisein von Dritten erhebt er keine Forderungen, bei Telefonaten merkt er sofort, dass Lautsprecher an ist und fordert das Abschalten des Lautsprechers.
Frage: Wie ist dieses „Gesamtarbeitsverhältnis“ von ihm zu würdigen?
Wie ist insbesondere zu werten, dass er beim AG beschäftigt ist, obwohl seine FReundin als „Gewerbetreibende“ dem Unternehmen Rechnungen stellt? Konflikt mit Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung?
Der IT-AG ist offensichtlich bereit, jegliche Art der Arbeitsvergütung mitzutragen, um seinen „guten Verkäufer“ nicht zu verlieren.
Etwas kompliziert, dann bitte nachfragen, §§Hinweise und Links werden auch gerne dankbar akzeptiert.
LG