Scheinselbstständiger?

Hallo Leute,
ich habe folgende Frage an Euch:

Jemand arbeitet auf provisionsbasis 8-9 Std. täglich von Mo-Fr im telefonischen Verkauf. Arbeitsplatz ist vorgegeben, Arbeitszeit mehr oder weniger auch, Vorgehensweise bei den Verkäufen wird in einem Leitfaden erklärt.
Nun soll dieser Mensch Selbstständiger sein.
So wie ich das sehe, ist es ein Fall von Scheinselbstständigkeit.

Von Euch möchte ich wissen, ist das so?

Wenn ja, was hat der Mensch für Rechte? Kann er z.B. erst einmal für die Firma arbeiten (als „Selbstständiger“) und dann nach einem Jahr sagen: „ätsch bin ja gar nicht selbsständig und deshalb möchte ich jetzt meine Mehrkosten für Sozialversicherung etc. ersetzt haben“.

Vielen Dank für Eure antworten

Gruss, Hendrik

Servus,

organisatorische Eingliederung = weisungsgebunden, eigenes unternehmerisches Risiko ungefähr Null, keine eigenen Arbeitsmittel - dieser Job dürfte ein Statusfeststellungsverfahren kaum als selbständiges Gewerbe überleben.

Aber der Scheinselbständige hat nicht so sehr viel davon: Nach einer Sozialversicherungsprüfung ein paar Beitragsmonate auf dem Rentenversicherungskonto, ein bissel ALG-Ansprüche - das dürfte es in der Hauptsache sein. Geld kann man nicht extra bekommen dafür.

Wenn es gelingen sollte, die Kiste auch arbeitsrechtlich und nicht bloß SV-rechtlich als nichtselbständige Arbeit klar zu machen, gibts bezahlten Urlaub, bezahlte Krankheitstage, eventuell Kündigungsschutz, möglicherweise abweichende Kündigungsfristen. Aber alles faktisch erst dann, wenn man sowieso kündigt…

Schöne Grüße

MM

Hallo

http://www.ratgeber-e-lancer.de/0203.html#02030002

Gruß,
LeoLo