Hallo!
Ich glaube Obiges so verstanden zu haben, dass jemand, dessen Existenz als Selbstständiger von den Aufträgen nur einer Firma abhängig ist, als Scheinselbstständiger gilt - richtig?
Angenommen, die Situation war jahrelang wie beschrieben, dann aber bekommt er von zwei weiteren Firmen je einen Auftrag, weiß aber nicht, ob sich daraus eine dauerhafte Geschäftsbeziehung entwickelt, also mit weiteren Aufträgen aus dieser Richtung zu rechnen ist - muss er dann seiner ersten Firma, die ihn ja als Scheinselbstständigen führt, Meldung machen oder sonst etwas unternehmen, seinen Status betreffend?
Gruß,
Eva
Hallo!
Ich glaube Obiges so verstanden zu haben, dass jemand, dessen
Existenz als Selbstständiger von den Aufträgen nur einer Firma
abhängig ist, als Scheinselbstständiger gilt - richtig?
Kann, muss nicht.
Geschäftsbeziehung entwickelt, also mit weiteren Aufträgen aus
dieser Richtung zu rechnen ist - muss er dann seiner ersten
Firma, die ihn ja als Scheinselbstständigen führt, Meldung
machen oder sonst etwas unternehmen, seinen Status betreffend?
Keine Firma wird jemanden als „scheinselbstständig“ führen. Oder zahlt der Auftraggeber tatsächlich die Beiträge zur Sozialversicherung?
Der Auftragnehmer muss dem bisher einzigen Auftraggeber natürlich nicht melden, dass er jetzt auch andere Auftraggeber hat, außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart, z.B. zur Auftragsannahme von Mitbewerbern des AG.
Gruß
Jan
Keine Firma wird jemanden als „scheinselbstständig“ führen.
Oder zahlt der Auftraggeber tatsächlich die Beiträge zur
Sozialversicherung?
Hi!
Aber ja - als Antwort auf Deine obige Frage. §7 Abs.4 SGB IV
Gruß,
Eva
P.S. Aber ab wann. d.h. ab wieviel Aufträgen von anderer Seite, gilt die Scheinselbstständigkeit als nicht mehr gegeben?