Scheinselbstständigkeit?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Scheinselbstständigkeit:

Man nehme an, jemand ist als DJ selbstständig. Dort ist dieser jemand ja grundsätzlich immer auf verschiedenen Feierlichkeiten (private - Hochzeiten, Geburtstage usw - sowie öffentliche - Stadt- und Dorffeste usw) anzutreffen, was auch verschiedene Auftraggeber mit sich bringt. Nun hat dieser jemand ein Angebot von einer Agentur bekommen, die eine große Reederei betreut, mehrmals im Jahr auf einem Kreuzfahrtschiff zu arbeiten. Dort würden sich mehrere DJs abwechseln. Die Agentur betreut mehrere Schiffe mit DJs und die DJs würden dann immer etwa 6 Wochen auf einem Schiff arbeiten, dann circa 6 Wochen zuhause sein und dann wieder 6 Wochen auf einem Schiff arbeiten. Die Bezahlung ist sehr gut, so dass sich das ganze auch lohnen würde.

Nun folgende Frage: Könnte da eine Behörde auf die Idee der Scheinselbstständigkeit kommen, da ein Großteil des Umsatzes (genaue Zahlen sind noch nicht vorhersehbar, da der genaue Einsatzplan ja noch nicht feststeht) von dieser einen Agentur kommt!?

Ich hoffe, ich habe das „Problem“ so geschildert, dass es nachvollziehbar ist!?

Über einige Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße und schonmal danke an alle.

Servus,

das ist nicht auszuschließen, aber auch nicht zwingend; die Frage Scheinselbständigkeit oder nicht hängt vom „Gesamtbild der Verhältnisse“ ab. Die Tatsache, dass der DJ vor dem großen Job schon regelmäßig viele kleinen hatte, und nachher wohl auch wieder haben wird, spricht stark dafür, dass er auf dem Schiff nichts anderes macht als sonst auch, d.h. nicht im Sinn weisungsgebundener Tätigkeit in den Kreuzfahrtbetrieb der Reederei eingebunden ist.

Es hilft ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn die vorab sorum oder sorum befindet, gibts hinterher keine Überraschungen. Wobei die Überraschung zum allergrößten Teil auf der Seite des Arbeitgebers wäre, insofern den DJ nicht so sehr beunruhigen sollte.

Schöne Grüße

MM