Scheinselbstständigkeit

Hallo an alle,

wenn man nur bei einem Arbeitgeber(Auftraggeber) arbeitet, auf Gewerbeschein, und sonst nirgends, ist das dann Scheinselbstständigkeit? Vor allem wenn die Arbeit nur als Nebenbeschäftigung (400€) ausgeführt wird und darauf keine steuern oder sozialabgaben zu leisten sind?

Danke für Antworten.

Gruß
Reiner

Servus,

was jetzt? Selbständig oder (weisungsgebunden) nichtselbständig tätig?

Wenn selbständig, dann selbständig. Versteuerung durch den Auftragnehmer, Versicherung seine Sache - falls keine Tätigkeit, die für Selbständige RV-pflichtig ist.

Wenn weisungsgebunden, dann „Minijob“: Versteuerung und Sozialversicherungsbeiträge pauschal durch Arbeitgeber.

Die Anzahl der Auftraggeber hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Und aus einer nichtselbständigen Arbeit kann man nicht mit einem Gewerbeschein eine selbständige Tätigkeit machen.

Schöne Grüße

MM