Sehr geehrte WWW-Community,
und wieder mal bezieht meine Frage auf das geläufige Thema der Scheinselbststädnigkeit.
Vorab möchte Rafael darauf hinweisen, dass Rafael sich darüber im klaren ist, dass hier keine verbindlichen Auskünfe gegeben werden können und abschließend ein Weg zum Steuer etc Berater erfolgen muss, jedoch möchte Rafael sich vorab einen groben Überblick verschaffen über die Sachlage und eventuell hat jemand bereits eine ähnliche Sachlage vorzuweisen und kann ihm ein paar Tips geben um der Scheinselbstständigkeit zu entrinnen.
Folgende Sachlage:
Rafael ist angestellter in Teilzeit in einer großen Firma. Arbeitet dort von 5-9 Uhr und Dienstag bis Samstag. Verdient dort genug um über die Runden zu kommen und sich seinen Lebensunterhalt komplett zu finanzieren (Netto durchschnittseinkommen mit allem verrechnet rund 850 - 950 Netto p.M). Ist aber dabei sich mit meinem Hochschulabschluss zum Dipl. Ing. selbstständig zu machen. Hätte eventuell eine Stelle als technischer Vertriebsbeautrager in Aussicht.(Die Teilzeitstelle würde er auf jeden Fall beibehalten)
Folgende Konditionen: Arbeitspensum rund 35 - 45 Std pro Woche (je nach anfallender Arbeitszeit); Arbeit vollständig von zu Hause aus (zzgl. Kundenfahrten), kein Büro oder ähnliches beim Arbeitgeber; Arbeit kann nach seinen „Wunschzeiten“ abgeleistet werden. Kundentermine leget er wie er möchte, Rechnungen Angebote etc kann er zB auch am WE erstellen. Hat somit eine vollständig freie Arbeitszeiteinteilung. Bekommt als Selbständiger natürlich kein Urlausgeld, Weihnachtsgeld etc., würde monatlich eine Rechnung an die Firma ausstellen mit einem Stundensatz von rund 30 €/Std zzgl Mwst. Als fahrbarern untersatz würde er zunächst den Firmenwagen der Firma benutzen, in rund 3 Monaten sich aber selber einen besorgen und der Firma dann in der monatlichen Rechnung mit 0,3 € / km in Rechnugn stellen.
Weitere Infos: Würde nach aussen hin als „Ingenieur-Büro“ auftreten und vorläufig aber nur diesen einen Auftraggeber besitzen (da sonst keine Zeit übrig für andere), hätte aber seine Eigene „Corporate Identity“ mit Visitenkarten, Internetauftritt, Rechnung etc.
Kann ihm also jemand zu dieser Sachlage kurz was sagen bezüglich Scheinselbstständigkeit?
Vielen Dank schon mal.
Mfg
R. W.