Scheinselbstständigkeit?

Sehr geehrte WWW-Community,

und wieder mal bezieht meine Frage auf das geläufige Thema der Scheinselbststädnigkeit.

Vorab möchte Rafael darauf hinweisen, dass Rafael sich darüber im klaren ist, dass hier keine verbindlichen Auskünfe gegeben werden können und abschließend ein Weg zum Steuer etc Berater erfolgen muss, jedoch möchte Rafael sich vorab einen groben Überblick verschaffen über die Sachlage und eventuell hat jemand bereits eine ähnliche Sachlage vorzuweisen und kann ihm ein paar Tips geben um der Scheinselbstständigkeit zu entrinnen.

Folgende Sachlage:

Rafael ist angestellter in Teilzeit in einer großen Firma. Arbeitet dort von 5-9 Uhr und Dienstag bis Samstag. Verdient dort genug um über die Runden zu kommen und sich seinen Lebensunterhalt komplett zu finanzieren (Netto durchschnittseinkommen mit allem verrechnet rund 850 - 950 Netto p.M). Ist aber dabei sich mit meinem Hochschulabschluss zum Dipl. Ing. selbstständig zu machen. Hätte eventuell eine Stelle als technischer Vertriebsbeautrager in Aussicht.(Die Teilzeitstelle würde er auf jeden Fall beibehalten)

Folgende Konditionen: Arbeitspensum rund 35 - 45 Std pro Woche (je nach anfallender Arbeitszeit); Arbeit vollständig von zu Hause aus (zzgl. Kundenfahrten), kein Büro oder ähnliches beim Arbeitgeber; Arbeit kann nach seinen „Wunschzeiten“ abgeleistet werden. Kundentermine leget er wie er möchte, Rechnungen Angebote etc kann er zB auch am WE erstellen. Hat somit eine vollständig freie Arbeitszeiteinteilung. Bekommt als Selbständiger natürlich kein Urlausgeld, Weihnachtsgeld etc., würde monatlich eine Rechnung an die Firma ausstellen mit einem Stundensatz von rund 30 €/Std zzgl Mwst. Als fahrbarern untersatz würde er zunächst den Firmenwagen der Firma benutzen, in rund 3 Monaten sich aber selber einen besorgen und der Firma dann in der monatlichen Rechnung mit 0,3 € / km in Rechnugn stellen.

Weitere Infos: Würde nach aussen hin als „Ingenieur-Büro“ auftreten und vorläufig aber nur diesen einen Auftraggeber besitzen (da sonst keine Zeit übrig für andere), hätte aber seine Eigene „Corporate Identity“ mit Visitenkarten, Internetauftritt, Rechnung etc.

Kann ihm also jemand zu dieser Sachlage kurz was sagen bezüglich Scheinselbstständigkeit?

Vielen Dank schon mal.

Mfg

R. W.

Die u.g. Merkmale sidn nur Indizien. Je mehr zutreffen, umso größer die Chance, als Scheinselbständiger eingestuft zu werden.

Schreib einen umfassenden Brief mit Gegenmerkmalen an die zuständige LVA (von denen gibts auch einen Fragebogen hierzu) und bitte um einen Bescheid bzgl. anerkannter Selbständigkeit)

Die wichtigsten merkmale der Scheinselbständigkeit:
– Sie beschäftigen keinen sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer.
– Sie sind dauerhaft hauptsächlich für nur einen Auftraggeber tätig.
– Der Auftraggeber lässt ähnliche Tätigkeiten regelmäßig durch
Arbeitnehmer verrichten.
– Ihr unternehmerisches Handeln ist sehr eingeschränkt. Sie haben
beispielsweise kein eigenes Kapital, keine Betriebsmittel oder
betreiben keine eigene Werbung.
– Sie haben bereits vorher bei Ihrem Auftraggeber als Arbeitnehmer
gearbeitet und die gleichen Tätigkeiten erledigt.
– Sie sind in den Betrieb Ihres Auftragsgebers eingebunden.
– Sie tauchen in Arbeitsplänen auf oder haben einen eigenen
Schreibtisch im Betrieb.
– Sie sind an die Weisungen Ihres Auftraggebers gebunden,
Arbeitszeiten sind beispielsweise abgesprochen.
– Ihr Auftraggeber hat Ihnen verboten, eigene Mitarbeiter
einzustellen.
– Sie dürfen Aufträge des Auftraggebers nicht ablehnen.
– Sie werden auch bezahlt, wenn Sie beispielsweise krank sind.

Ich habe mal für einen Freund ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt.
Bei Interesse (bitte PN senden), gebe ich die Entwürfe gerne weiter.

Für Selbständigkeits-Neulinge ist auch diese Site interessant:
http://www.komma-net.de/unternehmen/

Bezgl. der Fahrkostenerstattung von 0,30€ je km: Hier habe ich doch
bedenken, dass dieser Satz eindeutig zu niedrig ist und du dabei
böse draufzahlst.
Hier kannst du die tatsächlichen aktuellen Autokosten ausrechnen lassen:
http://www.adac-autokosten.de/
kostet allerdings knapp 5 € für max. 3 Fahrzeugberechnungen

Viel Erfolg

Servus,

da bin ich jetzt nicht ganz sicher, ob es zehn oder eher zwanzig Jahre her ist, dass die früheren LVAn in die Deutsche Rentenversicherung Bund überführt worden sind.

Dort heißt das Verfahren, von dem Du sprichst, „Statusfeststellungsverfahren“.

Wenn man mit den kursiven Begriffen sucht, findet man das entsprechende Formular nebst Anleitung zum Herunterladen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

da bin ich jetzt nicht ganz sicher, ob es zehn oder eher
zwanzig Jahre her ist, dass die früheren LVAn in die Deutsche
Rentenversicherung Bund
überführt worden sind.

oh, lebst du in einem anderen Raum-Zeit-Kontinuum wie ich???

Offiziell nach außen wurde zum Oktober 2005 umgestellt.

Und überführt wurde da auch gar nichts, es gab diverse Umstrukturierungen, Versicherte wurden verteilt, etc. Aber überführt wurde niemand in die DRV Bund, die ehemaligen LVA´en sind jetzt Regionalträger.

Also Deutsche Rentenversicherung BaWü, Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, etc.

Greetz
S_E