Hallo Ihr,
bisher war ich immer der Meinung, daß ich nicht freiberuflich arbeiten kann, wenn ich - mehr oder weniger - nur für EINEN Kunden arbeite (Scheinselbstständigkeit).
Jetzt habe ich gehört, das Gesetz hat sich geändert und es geht jetzt. Stimmt das?
Vielen Dank im Voraus,
Christine
Hallo Christine,
wenn du auf Nummer sicher gehen willst, mach dich selbstständig und arbeite als Handeslvertreter- denn die arbeiten meisst für ein Unternehmen auf Provisionsbasis oder ähnliches - da wird aber von vorn herein von einer NIcht-Scheinselbständigkeit ausgegangen.
gruß Beate
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Hallo …
dies ist in dieser Form nicht korrekt !
Erstens wissen Sie nicht, was die Fragestellerin beruflich zu tun beabsichtigt. Wenn es keine verkäuferische Tätigkeit ist, dann kann sie auch keine Handelsvertreterin sein und wird bei einer Prüfung durchfallen.
Zweitens fallen Handelsvertreter zwar grundsätzlich nicht unter die Scheinselbständigen, es gibt jedoch die Ausnahme des Einfirmenvertreters. Wenn dieser Pflichtvorgaben erfüllen muss, wie z.B. Umsatzvorgaben erhält, engmaschig kontrolliert wird, Pflichtanwesenheiten erfüllen muss, Termine vorgegeben bekommt, seinen Urlaub abstimmen muss, keine Angestellten einstellen darf usw. dann handelt es sich wiederum um einen typischen Scheinselbständigen.
Drittens Die Prüfung auf Scheinselbständigkeit wurde nicht abgeschafft, sondern die Beweislast umgekehrt. Früher genügte es, wenn die Versicherungsträger die Vermutung aussprachen, nunmehr müssen diese selbst beweisen, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
MfG
BEBOUB
http://www.bebo-consulting.de
hallo Beboub,
Kann jemand, der - im Auftrag einer Firma (und es kann vermutlich nur eine sein, weil es sonst Interessenkonflikte gäbe) - bei potentiellen Multiplikatoren für ein Produkt eine Serviceleistung anbieten möchte, dies freiberuflich tun, oder MUSS er dann angestellt sein?
Also es geht nicht um einen wirklichen „Handelsvertreter“, sondern um indirekte Produktwerbung durch Training/Coaching - aber eben im Auftrag von nur einer Firma.
Wäre derjenige dann „scheinselbstständig“?
Danke für die bisherigen Antworten,
Christine
Kann jemand, der - im Auftrag einer Firma (und es kann
vermutlich nur eine sein, weil es sonst Interessenkonflikte
gäbe) - bei potentiellen Multiplikatoren für ein Produkt eine
Serviceleistung anbieten möchte, dies freiberuflich tun, oder
MUSS er dann angestellt sein?
Hallo Christine,
fuer Zweifelsfaelle kann man ein Statusfeststellungsverfahren bei der BfA beantragen.
Mehr dazu hier:
Erlaeuterung:
http://www.bfa.de/nn_8670/de/Inhalt/Formulare/Versic…
Antrag:
http://www.bfa.de/nn_8670/de/Inhalt/Formulare/Versic…
Gruss, IP