Hallo WWW’ler,
Person A möchte freiberuflich als Hausaufgabenbetreuung bei einer staatlich anerkannten Privatschule beginnen. Jetzt befürchtet der Arbeitgeber von A, dass bei evtl. Buchprüfungen des Finanzamts diese Art beanstandet werden könnte.
-Person A ist freiberuflich noch als Nachhilfslehrer tätig (Honorarbasis)
-Person A ist selbstständig als Nachhilfelehrer
Welche Kriterien muss A erfüllen, bzw. welche Details müssen im AV geklärt werden, damit beide Parteien „abgesichert“ sind?
Was sind mögliche Folgen? Nachzahlungen? Pers. A oder AG, oder beide? Wer hat ähnliche Erfahrungen, oder allg. Tips rund um „Freiberufliche Lehrer?“
Hallo Petz,
danke erstmal für die schnelle Antwort. Obwohl ich jetzt weiß, dass ich im falschen Brett bin (Sozialrechtbrett gibbet leider nich noch einige Fragen:
Im SGB habe ich immer wieder gelesen, dass ein Angestelltenverhältnis „auf Antrag festgestellt werden kann“. Würde das bedeuten, Person A solle erstmal anfangen dort freiberuflich tätig zu werden, dann die BfA informieren und Daumendrücken, dass es nicht in ein Angestelltenverhältnis umgewandelt wird?
Kennt jemand die HP von der BfA? Google gibt nix, in welchem Ministerium ist die untergebracht?
Thx
jartUl
P.S: Ein RA wollte 600€ um die (evtl.) Sozialversicherungspflicht von Person A festzustellen. Ist das normale Höhe? Haftet dieser RA für Auskünfte? Stimmt meine Annahme, dass diese Prüfung die BfA kostenlos macht?
ich habe weiter unten in diesem Brett den Thread „Stunden abrechnen - Rechnung schreiben“, und da habe ich von Martin den folgenden Link zur Statusfeststellung bekommen:
Ob die vom Deutsche-Rentenversicherung-Bund Deine Ergebnisse aber direkt weiterleiten bzw. speichern, weiss ich leider nicht.
Vielleicht hilft Dir ja dieser Link weiter, oder evtl. findest Du auch noch nützliche Hinweise in meinem o.g. Thread hier weiter unten.
P.S: Ein RA wollte 600€ um die (evtl.)
Sozialversicherungspflicht von Person A festzustellen. Ist das
normale Höhe?
Vielleicht bin ich naiv, aber meiner Meinung nach könnte doch auch freundlicherweise der ArbeitGEBER diese Klärung übernehmen? Oftmals hat der nämlich auch schon einen Anwalt „an der Hand“, den er so etwas fragen kann. Die Schule will sich ja wohl auch nicht strafbar machen. Oder vielleicht gibt´s einen kompetenten Personalwesen-Mitarbeiter.
Liebe Grüße, und viel Erfolg in der Selbständigkeit,