Scheinselbstständigkeit?

Hallo,
habe als Aushilfe (Minijob) einen Vertrag bis 31.01. Für diese Firma arbeitet nur noch ein Angestellte. Mir wurde angeboten ab 01.02. meinen Job über mein Gewerbe laufen zu lassen. Mir stellt sich jetzt allerdings die Frage, ob das schon Scheinselbstständigeit ist. Ich habe in einem anderen Artikel gelesen, dass es sich wohl nur um Scheinselbstständigkeit handelt, wenn es noch jemanden gibt der die gleiche Arbeit macht wie ich. Wäre ja nicht der Fall, da ich ja die Aushilfe bin und diesen Beruf nicht gelernt habe, und meine Kollegin dieses Fach studiert hat, ODER?

WEnn es keine Scheinselbstständigkeit sein sollte, hätte ich gerne gewußt, ob es eine Faustregel gibt, wieviel das Finanzamt im Folgejahr von meinen 400 Euro monatlich (vormals Minijob) haben möchte. Ich mache hier ja eigentlich nur Miese, ich dachte aber besser als gar keine Arbeit.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Vielen Dank, Painter

Hallo

Scheinselbstständigeit ist. Ich habe in einem anderen Artikel
gelesen, dass es sich wohl nur um Scheinselbstständigkeit
handelt, wenn es noch jemanden gibt der die gleiche Arbeit
macht wie ich. Wäre ja nicht der Fall, da ich ja die Aushilfe
bin und diesen Beruf nicht gelernt habe, und meine Kollegin
dieses Fach studiert hat, ODER?

Da kommen noch die Experten

WEnn es keine Scheinselbstständigkeit sein sollte, hätte ich
gerne gewußt, ob es eine Faustregel gibt, wieviel das
Finanzamt im Folgejahr von meinen 400 Euro monatlich (vormals
Minijob) haben möchte.

je nachdem, wie hoch dein zu verteuerndes Einkommen ist, verheiratet, single . Das kann nur dein Steuerberater ausrechnen.

Eigentlich macht wahrscheinlich nur dein AG gut, der will ganz einfach seine 30% Pauschalabgaben sparen

Ich mache hier ja eigentlich nur Miese,

ich dachte aber besser als gar keine Arbeit.

Miese machen sollte aber nicht Sinn und Zweck der Übung sein, wenn ich dort noch Geld mitbringen muss, kann ich gleich zu Hause bleiben

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Vielen Dank, Painter

LG
Mikesch

gelesen, dass es sich wohl nur um Scheinselbstständigkeit
handelt, wenn es noch jemanden gibt der die gleiche Arbeit
macht wie ich.

Viel wichtiger ist, wieviele Auftraggeber Du hast. Hast Du nur einen, ist es mit großer Wahrscheinlichkeit eine Scheinselbstständigkeit.

Ich mache hier ja eigentlich nur Miese,

Warum machst Du es dann ?

Hallo

scheinselbständig bist du dann, wenn du nur einen Auftraggeber hast, der die Arbeit vorgibt und du nicht frei entscheiden kannst wann, wie und wo.

Von deinen 400 € kannst du deine Unkosten abziehen, der Rest wird einem eventuell vorhandenen Ehemann zugerechnet und gemeinsam versteuert, das dürfte also die Welt nicht sein.

Stellt sich dann noch die Frage nach der Krankenversicherung.

Also ehrlich gesagt, wegen 400 € würde ich mich nicht selbständig machen.

Oder es bietet sich die Möglichkeit, dass du noch andere Auftraggeber bekommst.

Gruß

Hallo,

ich habe es miterlebt, als es die Gesetzesänderung gab. Vielen selbständigen Handelsvertretern wurde vorgeworfen, es sei eine Scheinselbständigkeit.
Die mussten jeweils mit Zahlen nachweisen, dass kein Auftraggeber „bevorzugt“ wurde und somit der Großteil der Einnahmen von diesem Auftraggeber kam.

Wenn du wirklich 400 € in der Tasche haben willst, musst du bedeutzend mehr berechnen (je nach Art wie du dein Gewerbe anmeldest - MwSt-pflichtig oder nicht)

Wenn du MwSt-pflichtig anmeldest, kannst du die Vorsteuer/USt. von Investitionen und Käufen für deine Firma von der zu zahlenden MwSt. absetzen.
Dann musst du aber auch MwSt berechnen und abführen… inkl. UST.-Voranmeldung.

Aus 400 € würden dann 476 € - Die 76 € gehören dir aber nicht.

Wenn du MwSt.-frei anmeldest darfst/kannst du die MwSt. nicht berechnen. Brauchst sie auch nicht abfühtren… darfst aber die USt. von Anschaffungen nichjt absetzen.

Wenn du eine Firma gründen willst, die zwangsweise viele Investitionen und Einkäufe tätigen muss, wäre es eine MwSt.-freie Anmeldung ein Verlustgeschäft.
Lohnt sich nur, wenn du keine Investitionen und Fahrtkosten hast.

Du musst auch in beiden Fällen dran denken:
Alle Arten der Pflichtversicherung (krankenversicherung usw…) trägst alleine du. Es gibt keinen AG mehr, der die Hälfte davon dabei tut. Da musst du alleine stemmen.
Beispiel: Krankenversicherungsbeitrag 400 € aktuell - dann 800€
(Hast du ja nicht)

Rechne alle Zusatzkosten dazu. Dann siehst du wie hoch die „jetzige 400€-Rechnung“ für deinen aktuellen AG sein wird.
Ob er dir dann noch Aufträge gibt ? Nur wenn er Druck hat.
Du brauchst also ganz automatisch mehrere Auftraggeber… und die sind je nach Branche halt nicht so häufig.

Also erst rechnen, dann handeln.

Zu den Steuern und Abgaben fragst du bitte noch einmal in Board Rechtsfragen nach.
Ich glaube nämlich nicht, dass du die Firma ohne Abgaben und Steuern betreiben kannst, trotz 400€.

Gruß BJ

Ich bin hauptberuflich 20h/Woche angestellt…
und habe bereits ein Gewerbe für Kunsthandel im Internet angemeldet. Ich wollte jetzt vorübergehend für 3 Monate das Gewerbe um den besagten Büroservice erweitern. Nur dies noch zur Info. Also bräuchte ich ja hier eigentlich nur mit Steuern als Abzug rechnen in der Einkommenssteuerabrechnung für 2007. Richtig???

Danke nochmal, LG Painter

und habe bereits ein Gewerbe

Ich wollte jetzt vorübergehend für 3 Monate das
Gewerbe um den besagten Büroservice erweitern.

Na, dann ist das Problem mit der Scheinselbstständigkeit schon viel kleiner.
wird das mit dem Büroservice noch öfter und möglichst mit anderen Kunden vorkommen?
Dann könnte man das Gewerbe ummelden und „Büroservice“ als Tätigkeit mit dazu nehmen.

Also bräuchte ich ja hier eigentlich nur mit Steuern
als Abzug rechnen in der Einkommenssteuerabrechnung für 2007.

guck mal bei wikipedia oder google nach „Grenzsteuersatz“, dann kannst Du ausrechnen, was 100 oder 1000€ zusätzlich an Steuer kosten.

Gruß JoKu