Hallo,
ich habe es miterlebt, als es die Gesetzesänderung gab. Vielen selbständigen Handelsvertretern wurde vorgeworfen, es sei eine Scheinselbständigkeit.
Die mussten jeweils mit Zahlen nachweisen, dass kein Auftraggeber „bevorzugt“ wurde und somit der Großteil der Einnahmen von diesem Auftraggeber kam.
Wenn du wirklich 400 € in der Tasche haben willst, musst du bedeutzend mehr berechnen (je nach Art wie du dein Gewerbe anmeldest - MwSt-pflichtig oder nicht)
Wenn du MwSt-pflichtig anmeldest, kannst du die Vorsteuer/USt. von Investitionen und Käufen für deine Firma von der zu zahlenden MwSt. absetzen.
Dann musst du aber auch MwSt berechnen und abführen… inkl. UST.-Voranmeldung.
Aus 400 € würden dann 476 € - Die 76 € gehören dir aber nicht.
Wenn du MwSt.-frei anmeldest darfst/kannst du die MwSt. nicht berechnen. Brauchst sie auch nicht abfühtren… darfst aber die USt. von Anschaffungen nichjt absetzen.
Wenn du eine Firma gründen willst, die zwangsweise viele Investitionen und Einkäufe tätigen muss, wäre es eine MwSt.-freie Anmeldung ein Verlustgeschäft.
Lohnt sich nur, wenn du keine Investitionen und Fahrtkosten hast.
Du musst auch in beiden Fällen dran denken:
Alle Arten der Pflichtversicherung (krankenversicherung usw…) trägst alleine du. Es gibt keinen AG mehr, der die Hälfte davon dabei tut. Da musst du alleine stemmen.
Beispiel: Krankenversicherungsbeitrag 400 € aktuell - dann 800€
(Hast du ja nicht)
Rechne alle Zusatzkosten dazu. Dann siehst du wie hoch die „jetzige 400€-Rechnung“ für deinen aktuellen AG sein wird.
Ob er dir dann noch Aufträge gibt ? Nur wenn er Druck hat.
Du brauchst also ganz automatisch mehrere Auftraggeber… und die sind je nach Branche halt nicht so häufig.
Also erst rechnen, dann handeln.
Zu den Steuern und Abgaben fragst du bitte noch einmal in Board Rechtsfragen nach.
Ich glaube nämlich nicht, dass du die Firma ohne Abgaben und Steuern betreiben kannst, trotz 400€.
Gruß BJ